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Welche Versicherung braucht man als Mieter?

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Endlich in die erste eigene Wohnung einziehen und die persönliche Freiheit genießen. Das ist der Traum vieler junger Menschen. Doch persönliche Freiheit geht stets mit Verantwortung einher. Als Mieter können Sie ungewollt dem Vermieter und Ihren Nachbarn Schäden zufügen. 

Für die Beseitigung der Schäden sind Sie als Verursacher verantwortlich und müssen unter Umständen mit hohen Kosten rechnen. Die Einrichtung der Wohnung und der gesamte Hausrat können durch Feuer oder einen Wasserschaden komplett verloren gehen.

 Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) empfiehlt, dass private Haushalte mindestens eine Haftpflicht- und eine Hausratversicherung abschließen. Auf diese Weise schützen Sie sich vor schweren Verlusten und möglicherweise langwierigen finanziellen Belastungen. Weitere Versicherungen können sinnvoll für Mieter sein.

Fragen und Antworten

Kann der Vermieter bestimmte Versicherungen verlangen?

Vermieter sind nicht berechtigt, von ihren Mietern den Abschluss bestimmter Versicherungen zu verlangen. Gelegentlich finden sich in Mietverträgen Klauseln, die den Abschluss einer privaten Haftpflichtversicherung fordern. Diese Klauseln sind unwirksam.

Warum sind Versicherungen wie Hausrat und Haftpflicht so wichtig?

Die Hausrat- und die Haftpflichtversicherung übernehmen Schäden, die Ihre Existenz bedrohen können. Das gilt den Verlust Ihres gesamten Hausstandes ebenso wie für den Schadensersatz, wenn die Sie anderen Menschen einen Schaden zufügen.

Was versteht man unter Mietsachschäden?

Ein Mietsachschaden entsteht, wenn Sie in der Mietwohnung Teile der fest installierten Einrichtung beschädigen, etwa Türen, Bodenbeläge, Waschbecken oder eine mit vermietete Einbauküche. Dabei handelt es sich um Schäden, die über das normale Maß der Abnutzung hinausgehen.

Gilt der Haftpflicht-Versicherungsschutz für Mietsachschäden?

Versicherungsunternehmen übernehmen die Kosten für Schäden in der Mietwohnung, sofern Sie sie nicht vorsätzlich verursachen.

Private Haftpflichtversicherung: Überlassen Sie Schadensersatzforderungen Ihrem Versicherer

Eine wichtige Versicherung für Mieter ist die private Haftpflichtversicherung. Da Sie als Mieter im Eigentum einer anderen Person wohnen, können Sie dieses durch ein kleines Missgeschick beschädigen. Ein typisches Beispiel dafür ist die ausgelaufene Waschmaschine in der Mietwohnung.

Sie verursacht Schäden an:

  • Deckenverkleidungen
  • Bodenbelägen 
  • Wänden
  • Elektrogeräten
  • Möbeln
  • der gesamten Gebäudesubstanz

Als Verursacher sind Sie verpflichtet, diese Schäden auf Ihre Kosten zu beheben. Die private Haftpflichtversicherung übernimmt diese Regulierung der Schäden für Sie. Und nicht nur das: sie prüft vorher, ob Sie tatsächlich verantwortlich sind. Dafür zieht sie notfalls sogar auf eigene Kosten vor Gericht. 

Übrigens ist die private Haftpflichtversicherung steuerlich absetzbar. Wenn Sie Versicherungen steuerlich absetzen, reduzieren Sie indirekt den Beitrag. 
Haftpflicht Versicherung schützt Mieter
Dieser Blumentopf hätte ein Auto oder eine Person treffen können, die Haftpflichtversicherung kommt für die Schäden auf

Für diese Schäden kommen Haftpflichtversicherungen auf

Der Versicherungsschutz der Haftpflichtversicherung beschränkt sich nicht auf Ihre Mietwohnung. Versicherer ersetzen generell Schäden, die Sie anderen Personen zufügen. Fällt Ihnen etwa ein Glas Rotwein bei Freunden um und verursacht einen unschönen Fleck auf dem weißen Teppich, bezahlt die Haftpflicht den Schaden. Lässt sich der Fleck durch eine Reinigung nicht entfernen, ersetzt die Haftpflicht den Wert des Teppichs. Zu den klassischen Schäden, die eine Haftpflichtversicherung ersetzt, gehören:

  • Personenschäden
  • Sachschäden
  • Vermögensschäden
  • Mietsachschäden

Das gilt beispielsweise, wenn Sie als Fußgänger einen Verkehrsunfall verursachen oder einem Bekannten beim Umzug helfen und dabei ein teures Möbelstück oder das antike Familienporzellan beschädigen. Die Haftpflichtversicherung übernimmt in diesem Fällen:

  • ärztliche Behandlungskosten für den Autofahrer, der sich bei dem Unfall verletzt
  • Schadensersatzansprüche in Form von Schmerzensgeld oder sogar einer lebenslangen Rente
  • die Sachschäden am Auto und möglicherweise anderen Objekten, etwa an Gebäuden oder Bäumen
  • den Gefälligkeitsschaden als Umzugshelfer und damit den Ersatz für das Möbelstück oder Porzellan

Diese Beispiele zeigen deutlich, dass die Haftpflicht eine essenziell wichtige Absicherung für Privatpersonen, Mieter, Handwerker und andere Firmeninhaber ist. Für Familien besteht die Möglichkeit, die Haftpflichtversicherung für die gesamte Familie abzuschließen. Insbesondere für Familien mit Kindern empfiehlt sich daher der Haftpflicht Versicherungsschutz. Die Haftpflichtversicherung ersetzt stets den aktuellen Schaden. Dabei handelt es sich um den Zeitwert der beschädigten oder zerstörten Gegenstände.

Schutz häufig auch bei Schlüsselverlust

Häufig ersetzt die Haftpflichtversicherung des Mieters auch den Schaden bei Schlüsselverlust. Sie kommt dafür auf, wenn der Vermieter neue Türschlösser einbauen muss, weil Sie die Schlüssel verloren haben.

Beim Abschluss der Versicherung sollten Sie darauf achten, dass der Vertrag diese Leistung ebenfalls abdeckt. Das gilt besonders, wenn im Haus eine Schließanlage installiert ist.

Haftpflichtversicherung schützt bei Fahrlässigkeit

Die wichtigste Voraussetzung für die Leistung von Haftpflichtversicherungen ist die Fahrlässigkeit. Der Versicherungsschutz entfällt, wenn Sie einen Schadensfall vorsätzlich, also mit Absicht, verursachen. Fahrlässig handeln Sie, wenn Ihnen trotz der allgemein üblichen Sorgfalt etwas versehentlich passiert. Dabei unterscheiden Versicherer und das Gesetz zwischen einfacher und grober Fahrlässigkeit.

Grob fahrlässig ist es etwa, wenn Sie im Umgang mit Ihrer Mietwohnung nicht die notwendige Sorgfalt walten lassen. Verursachen Sie etwa einen Wasserschaden, weil Sie die Badewanne überlaufen lassen, ist das grob fahrlässig. Auch in diesem Fall ersetzt die Haftpflicht die dadurch verursachten Mietsachschäden.

Warum brauchen Mieter eine Hausratversicherung?

Die zweite unerlässliche Versicherung für Mieter ist die Hausratversicherung. Im Gegensatz zur Haftpflichtversicherung schützt sie Ihren Besitz. Viele Menschen unterschätzen den Wert ihrer Wohnungseinrichtung. Dazu gehören nicht nur Möbel und Elektrogeräte. Oft sind es die vielen Kleinigkeiten in Ihren Schränken, die sich schnell zu einer großen Summe addieren. 

Hausratversicherung: Was ist versichert?

Als Versicherung für Mieter ersetzt die Hausratversicherung Schäden, die durch folgende Ursachen entstehen:

  • Leitungswasser
  • Brand
  • Explosion und Implosion
  • Einbruchsdiebstahl und Vandalismus
  • Sturm ab Windstärke 8, Hagel & Blitzschlag
  • Überspannungsschäden

Die Hausratversicherung ersetzt den Wiederbeschaffungswert der zerstörten oder gestohlenen Gegenstände. Dabei deckt die Versicherung die Kosten für die Neuanschaffung. Sofern Reparaturen am Hausrat möglich sind, übernehmen Versicherungen die Kosten dafür ebenfalls. Wenn erforderlich, bezahlt die Hausratversicherung zusätzlich:

  • eine notwendige Hotelunterbringung
  • erforderliche Aufräumarbeiten und Entsorgungskosten
  • Transport und Lagerung des Eigentums während der Renovierung

Doch auch bei kleineren Schäden hilft Ihnen die Hausratversicherung. 

Hausrat Versicherung schützt bei Brand
Durch einen Rohrbruch oder einen Wohnungsbrand kann Ihr gesamter Hausrat verloren gehen.

Glasversicherung als Mieter sinnvoll?

Eine Glasversicherung ist als Zusatzabsicherung zur Hausratversicherung, zu einer Wohngebäudeversicherung und separat möglich. Als Versicherung für Mieter ist die Glasversicherung sinnvoll, weil Glasbruchschäden nicht zum Versicherungsumfang der Haftpflichtversicherung gehören.

Auch Ihre Hausratversicherung und die Wohngebäudeversicherung des Vermieters kommen nicht für jeden Schaden an Glasscheiben auf. 

Glasversicherung: Was ist versichert?

Zum Leistungsumfang der Versicherung für Glasbruch gehören Schäden an:

  • Mehrscheiben-Isolierglas in Glasdächern, Türen, Fenstern oder Wintergärten
  • Glasscheiben von Schränken, Bildern und Vitrinen
  • Schrank- oder Wandspiegeln sowie Standspiegeln
  • Kunststoffscheiben, Glasbausteinen und Profilbaugläsern
  • Duschkabinen
  • Glaskeramik-Kochflächen
  • Glasscheiben von Terrarien und Aquarien

Die Glasversicherung ersetzt Ihre eigenen Schäden sowie die Ihres Vermieters. 

Rechtsschutzversicherung für Mieter

Die Frage, welcher Versicherungsschutz für Mieter sinnvoll sind, bezieht auch die Rechtsschutzversicherung ein. Leider verlaufen Mietverhältnisse nicht immer harmonisch. Schlimmstenfalls enden sie in einem Rechtsstreit. Typische Beispiele, gegen die Sie sich vielleicht eines Tages wehren möchten, sind:

  • überzogene Mietererhöhungen 
  • unberechtigte Wohnungskündigung
  • Mietminderung wegen Mängeln
  • fehlerhafte Nebenkostenabrechnungen
  • Kautions-Rückzahlung
  • Streitigkeiten mit anderen Mietern

Ein Rechtsstreit kann hohe Kosten zur Folge haben, insbesondere, wenn der Richter Ihre Auffassung nicht teilt und Sie einen Prozess verlieren. Daher gehört der Rechtsschutz zu den sinnvollen Versicherungen, die Mieter abschließen können.

Rechtsschutzversicherung meist mit Wartezeit

Sind Streitigkeiten mit dem Vermieter oder Nachbarn bereits eingetreten, ist es unter Umständen zu spät, um eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen. Viele Versicherungen setzen beim Rechtsschutz eine Wartezeit voraus, bevor sie die Kosten übernehmen. Sie sollten die Rechtsschutzversicherung daher rechtzeitig abschließen.

Unter Umständen ist der Abschluss einer Rechtsschutzversicherung für Mieter ohne Wartezeit möglich. Darauf sollten Sie achten, bevor Sie den Vertrag für die Versicherung unterschreiben.

Und zu guter Letzt: Kautionsversicherung statt Bar-Kaution

Kaum ein Vermieter überlässt seine Wohnung heute noch, ohne zu seiner eigenen Absicherung eine Miet-Kaution zu verlangen. Diese Mietsicherheit dient dazu, nach dem Auszug des Mieters aus der Wohnung mögliche Schäden zu beseitigen. Zudem kann der Vermieter sie einsetzen, um säumige Mietzahlungen damit auszugleichen. 

Der Gesetzgeber sieht klare Regelungen darüber vor, wie Vermieter mit der Kaution umgehen müssen. So darf die Kaution für die Anmietung von privat genutztem Wohnraum höchstens einem Betrag von drei Netto-Monatsmieten entsprechen. Anders verhält es sich bei gewerblich genutzten Räumen. Hier ist die Kaution frei verhandelbar und oft deutlich höher. Der Vermieter ist verpflichtet, das Geld von seinem Privatvermögen getrennt auf einem Kautionskonto oder einem speziellen Sparbuch anzulegen und zu verzinsen. 

Bei einer Miete ohne Nebenkosten in Höhe von 800 Euro kann die Kaution also bis zu 2 400 Euro betragen. Wenn Sie Ihre erste eigene Wohnung einrichten oder einen Umzug planen, fallen für Renovierung, neue Möbel und Umzug bereits hohe Kosten an. Die Kaution kann in dieser Situation eine enorme Belastung darstellen. Überlassen Sie diese Kosten einfach Ihrer Versicherung.

Als Mieter haben Sie das Recht, die Kaution in drei Raten zu bezahlen. Die erste Rate wird beim Einzug fällig und die beiden folgenden zusammen mit den nächsten Monatsmieten. Einige Vermieter ignorieren diese gesetzliche Vorschrift in § 551 des Bürgerlichen Gesetzbuchs und verlangen die gesamte Kaution bereits bei der Schlüsselübergabe. 

Die zusätzliche Belastung durch die Miet-Kaution ersparen Sie sich mit einer Mietkautionsversicherung. Diese Versicherung für Mieter ist eine spezielle Form der Bürgschaft. Sie übergeben dem Vermieter die Bürgschaftsurkunde der Kautionsversicherung und zahlen zukünftig die Versicherungsbeiträge. Dafür fallen jährlich etwa vier bis sechs Prozent der vereinbarten Kaution an. 

Fazit: Versicherungen für Mieter notwendig & sinnvoll

Zu den definitiv wichtigen Versicherungen für Mieter gehören die private Haftpflicht- und die Hausratversicherung. Insbesondere Personenschäden können lebenslange Zahlungsverpflichtungen nach sich ziehen. Die Haftpflichtversicherung schützt Sie vor den daraus resultierenden hohen Forderungen.  Welche Versicherungen Sie wirklich benötigen, hängt von Ihren individuellen Wünschen ab. Dazu gehören etwa:

  • Ihr Hausrat umfasst praktisch Ihr gesamtes Leben. Geht er durch Feuer, Einbruch oder Rohrbruch verloren, ersetzt Ihnen die Hausratversicherung die materiellen Schäden zum Neupreis.
  • Eine Glasversicherung ist sinnvoll für Mieter, wenn sich in Ihrer Wohnung große Glasflächen und teure Spiegel befinden. Auch in diesem Fall können Vermieter im Mietvertrag den Abschluss einer Glasversicherung vereinbaren.
  • Ob Sie eine Rechtsschutzversicherung für Mieter benötigen, zeigt sich oft erst im Laufe der Zeit. Unter Umständen können Sie die Rechtsschutzversicherung für Mietrecht rückwirkend abschließen, sobald sich möglicher Ärger mit dem Vermieter abzeichnet. 
  • Die Mietkautionsversicherung ist hilfreich, wenn Ihr neuer Vermieter eine hohe Kaution verlangt. Mit der Kautionsversicherung für Mieter müssen Sie die Summe nicht zu Beginn der Mietzeit aufbringen. Stattdessen zahlen Sie regelmäßig einen Versicherungsbeitrag. Eine Kautionsversicherung für Mieter ist für private und geschäftliche Anmietungen möglich.

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