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Clever sparen: Welche Versicherungen kann man von der Steuer absetzen?

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Versicherungen sind wichtig, keine Frage. Von der Renten- und Krankenversicherung über die Hausratversicherung bis hin zur Rechtsschutzversicherung erfüllt jede Police ihren eigenen Zweck. Das Prinzip ist einfach: Sie zahlen einen regelmäßigen Beitrag an die Versicherung, welche wiederum im Schadenfall oder ab einem bestimmten Alter Leistungen an Sie auszahlt.

Doch selbst wenn Sie Ihr Versicherungsportfolio auf nur auf die wichtigsten Versicherungen beschränken, kann monatlich einiges an Kosten zusammenkommen. Das Statistische Bundesamt teilte mit, dass ein durchschnittlicher deutscher Haushalt im Jahr 2019 1.500 Euro für Versicherungen zahlte. Da stellt sich schnell die Frage: Gibt es eine Möglichkeit, Beiträge zu sparen?

Eins steht fest, wichtige Policen zu kündigen und eine Versicherungslücke zu riskieren, ist keine gute Idee! Allerdings sind viele Versicherungsbeiträge steuerlich absetzbar. Welche Versicherungen Sie als Vorsorgeaufwendungen in Ihrer Steuererklärung geltend machen können, erfahren Sie in diesem Artikel.

Kann man die KFZ-Versicherung von der Steuer absetzen?

Ob und wie Sie die KFZ-Versicherung von der Steuer absetzen können, ist je nach beruflichem Status und Versicherungsart unterschiedlich zu bewerten:

– Privatpersonen: Nur die KFZ-Haftpflichtversicherung als Vorsorgeaufwendung bei privater KFZ-Nutzung oder als Werbungskosten bei beruflicher Nutzung
– Selbstständige: Sowohl KFZ-Haftpflicht- wie auch Kaskoversicherung als Betriebsausgabe bei beruflicher Nutzung

Kann man die Hausratversicherung von der Steuer absetzen?

Da die Hausratversicherung eine Sachversicherung ist, wird sie nicht in der Steuererklärung berücksichtigt. Eine Ausnahme ergibt sich jedoch für das Arbeitszimmer. Ist dieses ein separater Raum, können Sie den Beitrag prozentual auf die Wohnungsfläche gesehen absetzen.

Welche Versicherungen kann ein Rentner von der Steuer absetzen?

Wenn Sie in den Ruhestand gehen, können Sie nach wie vor alle Versicherungen als Vorsorgeaufwendungen von der Steuer absetzen, die Personenschäden absichern. Dazu zählen z.B. Ihre Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Haftpflichtversicherung oder KFZ-Haftpflichtversicherung.

Wo werden die Versicherungen in der Steuererklärung eingetragen?

Je nach Versicherung werden die Beiträge in verschiedene Anlagen Ihrer Steuererklärung eingetragen:
– Versicherungen als Sonderausgaben in Anlage Vorsorgeaufwendungen
– Versicherungen als Werbungskosten in Anlage N
– Versicherungsbeiträge zur Riester-Rente in Anlage AV
– Selbstständige geben Beiträge als Betriebskosten an

Auf einen Blick: Welche Versicherungen sind steuerlich absetzbar?

Ob ein Versicherungsbeitrag von der Einkommenssteuer abgezogen werden darf oder nicht, ist vor allem davon abhängig, was genau versichert wird. Generell gilt: Werden Personen bzw. persönliche Risiken versichert, ist der Beitrag absetzbar. Werden hingegen Gegenstände bzw. Sachen versichert, können Sie die Police nicht absetzen.

In der Praxis ergibt sich daraus folgende Einteilung:

Diese Versicherungen sind steuerlich absetzbar:Diese Versicherungen können Sie nicht absetzen:
· Haftpflichtversicherung
· Krankenversicherung & Krankenzusatzversicherung wie z.B. Zahnzusatzversicherung
· Unfallversicherung für Freizeitaktivitäten
· Pflegeversicherung & Pflegezusatzversicherung
· Arbeitslosenversicherung
· Rentenversicherung
· Risikolebensversicherung
· Berufsunfähigkeitsversicherung
· KFZ-Haftpflichtversicherung
· Arbeitsrechtsschutzversicherung
· Wohngebäudeversicherung
· Gebäudeversicherung
· Sonstige Rechtsschutzversicherung
· Kapitallebensversicherungen mit Abschluss nach 2005
· Anlage-Produkte der privaten Rentenversicherung

Sonderfälle:
 
· KFZ-Kaskoversicherung & Hausratversicherung

Sonderausgaben oder Werbungskosten?

Ein interessanter Unterschied für das Absetzen von Versicherungsbeiträgen in Ihrer Steuererklärung ist die Frage, ob diese als Sonderausgaben oder Werbungskosten deklariert werden:

  • Sonderausgaben sind Kosten, die Sie für Ihre private Lebensführung ausgeben und die vom Staat steuerlich begünstigt, also von Ihrer Einkommenssteuer abgezogen werden. Dazu gehören im Versicherungsbereich die Vorsorgeaufwendungen, z.B. für Ihre gesundheitliche oder wirtschaftliche Absicherung im Alter.
  • Werbungskosten sind Kosten, die Sie für berufliche Zwecke ausgeben. Dazu zählen im Bereich Versicherung z.B. berufliche Versicherung oder ein Arbeitsrechtschutz im Rahmen einer Rechtsschutzversicherung.

Geht es um Versicherungen in der Steuererklärung sollten Sie beachten, dass für Vorsorgeaufwendungen im Rahmen der Sonderausgaben Höchstbeträge gelten. Werbungskosten sind zwar in unbeschränkter Höhe absetzbar, jedoch können nur spezielle Versicherungsleistungen geltend gemacht werden.

Unser Profi-Tipp: Vorsorgeaufwendungen tragen Sie in Ihrer Steuerklärung in die „Anlage Vorsorgeaufwendungen“ ein. Werbungskosten können Sie in der „Anlage N“ absetzen. Für Riester-Beiträge ist die „Anlage AV“ vorgesehen.

Begrenzungen & Höchstbeträge: Ihre Limits für Vorsorgeaufwendungen

Wie Sie sehen, ist die Liste der absetzbaren Versicherungen lang. Daher setzt der Gesetzgeber für Vorsorgeaufwendungen auf Höchstbeträge, welche Sie maximal in der Steuererklärung anführen können. Wir haben übersichtlich für Sie zusammengefasst, was für verschiedene Policen gilt:

VersicherungHöchstgrenze (Stand 2021)
Altersvorsorge (Gesetzliche Rentenversicherung, Versorgungswerke & Basisrente)25.046 Euro (Ledige)
50.092 Euro (Ehepaare)
Riester-Rente (individuelle Beiträge & staatliche Zulagen)2.100 Euro pro Person
Sonstige Vorsorgeaufwendungen (alle anderen o.g. Versicherungen)1.900 Euro pro Arbeitnehmer
2.800 Euro pro Selbstständiger
Achtung! Die offizielle Höchstgrenze für die Altersvorsorge können Sie in Ihrer Steuererklärung für 2020 nur zu 90 Prozent nutzen. Das entspricht einem Betrag von 22.541 Euro für Unverheiratete sowie 45.082 Euro für verheiratete Paare. Die volle Höchstgrenze gilt erst ab 2025.

Auch der maximale Betrag zum Absetzen sonstiger Vorsorgeaufwendungen ist mit 1.900 Euro bzw. 2.800 Euro sehr gering und wird meist schon durch die Beiträge für die Krankenversicherung gedeckt. Erfahrungsgemäß zeigt sich jedoch, dass viele Finanzämter den Krankenkassenbeitrag in voller Höhe anerkennen, auch wenn dieser die Höchstgrenze übersteigt.

Berufliche Versicherungen: Nur bestimmte Policen zählen als Werbungskosten

Da Werbungskosten innerhalb Ihrer Steuererklärung sich immer auf berufliche Ausgaben beziehen, entsteht schnell der Eindruck, dass dieser Posten nur für Selbstständige rentabel ist. Dem ist jedoch nicht so, denn auch Arbeitnehmer können einige Versicherungsausgaben als Werbungskosten geltend machen. Dazu gehören z.B.:

  • Unfallversicherung für berufliche Aktivitäten
  • Rechtsschutzversicherung für den Bereich Arbeitsrecht oder eine spezielle Arbeitsrechtschutzversicherung
  • Berufshaftpflichtversicherung

Wie schon erwähnt, können Sie Beiträge für Versicherungen im Arbeitsbereich in voller Höhe absetzen. Da der Staat für Werbungskosten bei jeder Steuererklärung automatisch einen pauschalen Steuerfreibetrag von 1.000 Euro berücksichtigt, müssen Sie erst für höhere Ausgaben Nachweise einreichen.

Unser Profi-Tipp: Bei der Prüfung Ihrer Steuererklärung kann das Finanzamt Belege für sämtliche Versicherungen anfordern, die nicht im Bescheid über Ihre Lohnsteuer angegeben sind. Bewahren Sie daher sämtliche Kontoauszüge oder Überweisungsbelege sorgfältig auf.

KFZ-Kaskoversicherung & Hausratversicherung: Die Sonderfälle in Ihrer Steuererklärung

Bei den meisten Versicherungen ist es sehr eindeutig, ob diese Personen oder Sachen im privaten oder beruflichen Lebensbereich absichern. Anders das jedoch bei der Hausrat- sowie bei der KFZ-Kaskoversicherung aus. Zudem ergeben sich in diesem Bereich – wie auch bei der Rentenversicherungspflicht – teilweise Unterschiede für Selbstständige und Angestellte.

Die Hausratversicherung für das Homeoffice absetzen

Obwohl die Hausratversicherung als Sachversicherung grundsätzlich nicht steuerlich absetzbar ist, gilt eine Ausnahme für Ihr Arbeitszimmer. Das Homeoffice muss dafür jedoch zwei Voraussetzungen erfüllen:

  • Verdienst eines zu versteuernden Einkommens im Abrechnungsjahr
  • Arbeitszimmer als separater Raum getrennt von der restlichen Wohnung

Entspricht Ihr Arbeitszimmer diesen Kriterien, können Sie die Kosten für die Hausratversicherung anteilig gemäß dem prozentualen Anteil an der Gesamtwohnfläche absetzen. Für eine 100 Quadratmeter große Wohnung mit einem 15 Quadratmeter großen Homeoffice, könnten Sie damit 15 Prozent des Beitrags für die Hausratversicherung absetzen.

Unser Profi-Tipp: Auch bei Haftpflicht- und Unfallversicherungen lohnt es sich oft, genauer nachzurechnen. Wenn Sie den beruflich relevanten Prozentsatz des Beitrags als Werbungskosten geltend machen, statt als Vorsorgeaufwendungen, umgehen Sie die Bemessungsgrenze.

KFZ-Versicherung mit oder ohne Kasko-Anteil absetzen

Grundsätzlich gilt: Die KFZ-Haftpflichtversicherung versichert Personenschäden und kann daher von der Steuer abgesetzt werden. Die Kaskoversicherung zielt hingegen nur auf Sachschäden ab und wäre damit von der Berücksichtigung ausgeschlossen. Besonders für Selbstständige lohnt es sich jedoch, in diesem Bereich genauer hinzuschauen:

  • Selbstständige können sowohl die KFZ-Haftpflicht- wie auch die Kaskoversicherung als Betriebsausgaben von der Steuer absetzen, wenn sie ihr Auto nachweislich beruflich nutzen.
  • Angestellte können nur die KFZ-Haftpflichtversicherung steuerlich geltend machen – als Vorsorgeaufwendung wenn Sie Ihr Auto nur privat nutzen oder als Werbungskosten, wenn Sie das KFZ beruflich nutzen.

Aufgrund der Deckelung der Vorsorgebeiträge lohnt es sich für Arbeitnehmer, KFZ-Versicherungsbeiträge als Werbungskosten abzusetzen. Diese sind grundsätzlich nicht gedeckelt – in welcher Höhe die KFZ-Versicherungsbeiträge jedoch anerkannt werden, ist individuell von anderen Ausgaben, wie z.B. der veranschlagten Entfernungspauschale, abhängig.

Anders sieht es übrigens bei der KFZ-Steuer aus. Da der Kauf eines PKW freiwillig ist, können Sie die Steuer als Privatperson nicht pauschal absetzen. Teilweise kann die Ausgabe jedoch über die Entfernungspauschale zurückerstattet werden. Für Firmenautos ist in der Regel das Führen eines Fahrtenbuchs notwendig.

Unser Profi-Tipp: Für Selbstständige und Arbeitnehmer gilt jedoch gleichermaßen, dass Sie die KFZ-Versicherung nur dann absetzen können, wenn Sie sowohl Versicherungsnehmer wie auch Halter des Fahrzeugs sind.

Unser Fazit: Versicherungen in der Steuererklärung absetzen kann sich lohnen!

Ein ausreichender Versicherungsschutz ist wichtig, damit Ihnen im Schadenfall keine Versicherungslücke zum finanziellen Verhängnis wird. Trotzdem sind die Beiträge für die Policen ein gewichtiger Posten in fast jedem Haushaltsbudget. Sparen können Sie dennoch, indem Sie den Spielraum des Gesetzgebers nutzen und die Kosten von der Steuer absetzen.

Grundsätzlich gilt: Sie können nur Personenversicherungen von der Steuer absetzen, nicht jedoch Sachversicherungen. Zu den absetzungsfähigen Policen gehören u.a.:

  • Haftpflichtversicherung
  • Krankenversicherung
  • Zahnzusatzversicherung
  • Unfallversicherung
  • Pflegeversicherung
  • Arbeitslosenversicherung
  • Rentenversicherung
  • Berufsunfähigkeitsversicherung 

Je nachdem, ob die Versicherung im beruflichen oder privaten Kontext genutzt wird, können Sie diese als Werbungskosten bzw. Betriebskosten oder als Vorsorgeaufwendungen absetzen. Ausnahmen gelten für KFZ- und Hausratversicherungen, die in Einzelfällen ebenfalls berücksichtig werden können.

Unser Profi-Tipp: Oft lassen sich nicht nur durch die Steuererklärung sondern auch durch einen Tarif- oder Anbieterwechsel Kosten für Versicherungsbeiträge sparen. Möchten Sie verschiedene Unternehmen miteinander vergleichen, hilft Ihnen ein praktischer Online-Vergleichsrechner weiter. Möchten Sie Ihren Versicherungsschutz individuell prüfen und optimieren lassen, melden Sie sich gerne unter fragen@versicherungsprinz.de.

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