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Wohngebäudeversicherung: Ferienhaus richtig versichern

Ferienhaus gut versichern

Inhalt

Ferienhäuser gehören insbesondere in landschaftlich und touristisch reizvollen Regionen zu den beliebten Kapitalanlagen. Wer es sich leisten kann und gerne seine Freizeit an demselben schönen Ort verbringt, besitzt ein Ferienhaus ausschließlich zur alleinigen Nutzung.

Unabhängig von Ihrer Motivation für die Anschaffung oder den Besitz einer Ferienimmobilie sollten Sie den Versicherungsschutz nicht außer Acht lassen. Gerade Ferienhäuser stehen gelegentlich oder sogar über einen längeren Zeitraum leer. In dieser Zeit kann viel passieren und lange unentdeckt bleiben.

Ferienhaus gut versichern
Schützen Sie Ihr traumhaftes Feriendomizil mit der passenden Versicherung

Fragen und Antworten

Gilt ein Ferienhaus als Wohngebäude?

Ferienhäuser dienen zum vorübergehenden Wohnen und gehören daher zu den Wohngebäuden.

Welcher Unterschied besteht zwischen einem Ferienhaus und einem Wochenendhaus?

Nach dem Baunutzungsrecht dienen Ferienhäuser der Vermietung, Wochenendhäuser der Nutzung durch ihre Eigentümer.

Was zählt zur Wohnfläche für die Gebäudeversicherung?

Grundsätzlich fließen alle Räume in einem Ferienhaus, die zu Wohnzwecken dienen, in die Wohnflächenberechnung ein. Nicht dazu gehören reine Zubehörräume wie Abstellräume, Keller, Waschküchen, Garagen oder Dachböden.

Welche Versicherungen sind notwendig für Ferien- und Wochenendhäuser?

Die Wohngebäudeversicherung ist für nicht ständig bewohnte Ferienhäuser unabdingbar. Durch einen kleinen Rohrbruch während Ihrer Abwesenheit kann das Haus schließlich unbewohnbar werden. Sinnvoll sind außerdem eine Hausratversicherung und eine Grundbesitzerhaftpflicht. Weitere Versicherungen bieten sich für die gewerbliche Vermietung von Ferienhäusern an.

Wie versichere ich mein Ferienhaus im Ausland?

Die Versicherung eines Ferienhauses im Ausland können Sie bei einem deutschen Versicherer oder im jeweiligen Land abschließen.

Was ist ein Ferienhaus und warum unterscheidet es sich vom Wochenendhaus?

Ein Ferienhaus ist ein Einfamilienhaus, das Gäste für einen vorübergehenden Zeitraum gegen Bezahlung mieten, um darin ihren Urlaub zu verbringen. Charakteristisch ist ein häufiger Wechsel der Bewohner. Es kann aber auch ausschließlich dem Eigentümer zur Selbstnutzung dienen. Ferienwohnungen hingegen befinden sich in Mehrfamilienhäusern oder sind Einliegerwohnungen.

Im allgemeinen Sprachgebrauch hören und lesen Sie die Begriffe Wochenend- und Ferienhaus meist synonym. Doch die verschiedenen Begriffe bilden den Unterschied für die erlaubte Nutzung der Immobilien. Während es für die Gebäudeversicherung für Ferienhäuser nicht darauf ankommt, ob Sie sie selbst nutzen oder vermieten, sieht das Baunutzungsrecht das anders.

Die Baunutzungsverordnung (BauNVO) unterscheidet in Paragraf 10 eindeutig zwischen Ferienhäusern und Wochenendhäusern. Danach dienen Ferienhäuser überwiegend der entgeltlichen Nutzung durch einen ständig wechselnden Personenkreis, also der Vermietung. Ein Wochenendhaus dürfen Sie nur gelegentlich und unentgeltlich Freunden oder Verwandten überlassen.

Das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht konkretisiert in einem Beschluss vom 22. Mai 2023 die erlaubte Nutzung eines Wochenendhauses ausschließlich durch den Eigentümer oder einen dauerhaften Mieter. Besteht die Baugenehmigung für ein Wochenendhaus, dürfen Sie es also nicht als Ferienhaus vermieten.

Auf die erlaubte Nutzung kommt es an

Möchten Sie ein Ferienhaus vermieten, muss die Baugenehmigung ausdrücklich für ein Ferienhaus bestehen. Kaufen Sie in Deutschland ein Wochenendhaus, das Sie als Ferienhaus nutzen möchten, müssen Sie bei der örtlichen Baubehörde eine Baunutzungs-Änderung beantragen. Es ist jedoch nicht immer gewährleistet, dass die Behörde Ihren Antrag genehmigt.

Für die Unterscheidung zwischen Wochenend- und Ferienhaus gibt es nachvollziehbare Gründe. Im Rahmen des Baurechts kann eine Ferienhaus-Vermietung in einem reinen Wohngebiet störend wirken. Der ständige Wechsel der Bewohner stellt unter Umständen eine Belastung für die Nachbarn dar.

Das Bauordnungsrecht stellt an die Art eines Wohngebäudes für die Vermietung andere Anforderungen als an einfache Wochenendhäuser. Diese unterliegen nicht zwangsläufig den allgemeinen Bauvorschriften für Wohnhäuser. Genehmigungen begrenzen die Wohnfläche meist auf 60 bis 80 Quadratmeter.

Gebäudeversicherung Wochenendhaus
Für Wochenendhäuser gelten andere Bauvorschriften als für Wohnhäuser

Für Ferienhäuser gelten dieselben Bauvorschriften wie für allgemeine Wohnhäuser. Eine unzulässige Nutzung der Immobilie kann sich auf die Versicherungen des Gebäudes auswirken. Vermieten Sie ein Wochenendhaus rechtswidrig gegen Bezahlung, gefährden Sie möglicherweise Ihren Versicherungsschutz.

In anderen Staaten kann sich die Rechtslage anders darstellen. Vor dem Kauf einer Ferienimmobilie im In- oder Ausland sollten Sie sich daher eingehend über die erlaubte Nutzung informieren.

Die Sache mit dem Zweitwohnsitz und der Steuer

Die Unterscheidung zwischen Wochenend- und Ferienhaus bezieht sich ausschließlich auf die baurechtliche Nutzung. Andere Unterscheidungen bestehen nach dem Melde- oder Steuerrecht. Grundsätzlich gilt: Ein Wochenendhaus dürfen Sie nicht als Ferienhaus nutzen, aber ein laut Baugenehmigung als Ferienhaus errichtetes Gebäude darf als Wochenendhaus dienen.

Das Melderecht sieht unabhängig von der baurechtlichen Nutzungserlaubnis eine Meldepflicht vor, die sich nach der tatsächlichen Nutzung richtet. Bewohnen Sie das Feriendomizil ausschließlich selbst und überlassen Sie es nur gelegentlich unentgeltlich Freunden oder Bekannten, stellt es für Sie einen Zweitwohnsitz dar.

Der Zweitwohnsitz ist meldepflichtig. Sie sind also verpflichtet, Ihren Zweitwohnsitz im Wochenend- oder Ferienhaus beim örtlichen Einwohnermeldeamt anzumelden, wenn Sie es nicht vermieten. Einige Gemeinden erheben eine Zweitwohnsitzsteuer. Bei der reinen Nutzung als Ferienhaus zur Vermietung besteht diese Meldepflicht nicht. Dasselbe gilt für Ferienwohnungen.

Das Finanzamt interessiert sich nur für Ferienhäuser

Vermieten Sie ein Ferienhaus, interessiert sich das Finanzamt für die Einkünfte, die Sie daraus erzielen. Wochenendhäuser und ausschließlich selbst genutzte Ferienhäuser hingegen erzeugen keine Einkünfte. Insofern sind sie für die Finanzbehörden uninteressant. Jedoch können Sie bei Eigennutzung keinerlei Kosten des Wochenend- oder Ferienhauses geltend machen.

Als Ferienhausbesitzer haben Sie die Möglichkeit, Ihren Einkünften aus der Vermietung sämtliche mit dem Haus verbundenen Kosten gegenüberzustellen. Diese reduzieren die Einkünfte und damit Ihre Steuerlast. Übersteigen Ihre jährlichen Einkünfte aus der Vermietung des Ferienhauses den Betrag von 22.000 Euro (Stand 2023), sind Sie zusätzlich umsatzsteuerpflichtig.

Mit Umsätzen bis 22.000 Euro können sie beim Finanzamt die Anerkennung als Kleinunternehmer nach Paragraf 19 Umsatzsteuergesetz (UStG) beantragen. Umsatzsteuerpflichtige Ferienhausvermieter sind vorsteuerabzugsberechtigt. Sie können also die für Anschaffungen und Reparaturen am Ferienhaus gezahlte Mehrwertsteuer von der Umsatzsteuer abziehen.

Als umsatzsteuerpflichtige Vermieter von Ferienhäusern berechnen Sie Ihren Mietern zusätzlich zum Mietpreis eine Umsatzsteuer nach dem ermäßigten Steuersatz. Dieser beträgt nach Paragraf 12 Absatz 1, Ziffer 11 UStG sieben Prozent (Stand 2023). Eine Gewerbesteuerpflicht besteht grundsätzlich für die Vermietung von Ferienhäusern und Ferienwohnungen nicht.

Ferienhaus zur Vermietung selbst nutzen: nur eingeschränkt möglich

Bieten Sie Ihr Ferienhaus nur gelegentlich zum Vermieten an und nutzen Sie es häufig selbst, erkennt das Finanzamt nicht alle Kosten, die Ihnen für das Haus entstehen, an. Die erzielten Einkünfte müssen Sie dennoch versteuern. Viele Finanzämter legen dabei einen sehr engen Maßstab an. Das gilt insbesondere in touristisch attraktiven Regionen.

Misstrauisch werden Finanzbehörden speziell dann, wenn der Gewinn aus der Ferienhaus-Vermietung auffallend gering ist. In diesem Fall kann das Finanzamt Ihnen Liebhaberei unterstellen und angefallene Kosten nicht anerkennen. Auch für einen auffällig häufigen Leerstand verlangt die Behörde unter Umständen einen Nachweis der Notwendigkeit.

Während der Dauer von Renovierungsarbeiten ist eine Vermietung nicht möglich. Für den dazu notwendigen Zeitraum haben Sie das Recht, sich selbst im Haus aufzuhalten. Nutzen Sie das Haus nur in einem geringen Umfang selbst als Urlaubsdomizil, müssen Sie diese Zeiträume dem Finanzamt mitteilen. Die Kosten für das Haus erkennt es dann anteilig an.

Finanzbeamter Ferienhaus
Das Finanzamt interessiert sich für ihr vermietetes Ferienhaus

Steuerliche Behandlung von Ferienhäusern im Ausland

Vermieten Sie Ihr Ferienhaus im Ausland, sind besondere steuerrechtliche Regelungen zu beachten. Mit einigen Ländern besteht ein Doppelbesteuerungsabkommen. In diesen Fällen bezahlen Sie die Steuer entweder in Deutschland oder in dem Land, in dem sich Ihr Ferienhaus befindet.

Gibt es kein Doppelbesteuerungsabkommen mit dem Land, in dem Sie Ihr Ferienhaus vermieten, müssen Sie die Einkünfte in diesem Land versteuern. In Deutschland fällt auf diese Einkünfte aus der Vermietung keine Steuer an. Dennoch unterliegen sie dem Progressionsvorbehalt. Das bedeutet, dass die ausländischen Einkünfte Ihren persönlichen Steuersatz erhöhen.

Spezielle Risiken für Ferienhäuser

Nach all den grundlegenden Themen zum Ferienhaus geht es nun um den idealen Schutz. Charakteristisch für Ferienhäuser ist, dass sie nicht ständig bewohnt sind oder die Mieter regelmäßig wechseln. In beiden Fällen ist es in der Regel so, dass Sie Ihr Haus nicht ständig kontrollieren. Nur selten befinden sich Ferienhäuser in direkter Nachbarschaft ihrer Eigentümer.

Die Vermietung von Ferienhäusern erfolgt häufig über Agenturen oder einen festen Ansprechpartner vor Ort. Diese kümmern sich um die Übergabe und organisieren meist die Reinigung. Kleinere Schäden am Haus fallen dabei oft nicht auf und Sie erkennen sie erst bei Ihrem nächsten Besuch. Bis dahin kann ein kleiner Schaden schon hohe Folgekosten verursachen.

Während ein Ansprechpartner vor Ort Sie schnell informieren kann, wenn er ein Problem entdeckt, erleben Ferienhausbesitzer, die ihr Haus nur selbst nutzen, oft eine böse Überraschung. Immer wieder kommt es zu Rohrbrüchen im Haus. Insbesondere wenn beim ersten Wintereinbruch die Heizung noch ausgestellt ist, entstehen sie durch Frostschäden.

Besuchen Sie Ihr Haus erstmals nach einigen Wochen wieder, kann es bereits vollständig durch das austretende Wasser zerstört sein. Ohne eine Wohngebäudeversicherung können Ihnen Schäden in enormer Höhe entstehen. Manches Haus kann nach einem solchen Schaden nur noch abgerissen werden. Auch der Ausbruch eines Feuers fällt oft zu spät auf und zerstört das Haus vollständig.

Wasserschaden im Ferienhaus
Ein zu spät entdeckter Rohrbruch kann Ihr Ferienhaus vollständig zerstören

Gebäudeversicherung für Ferienhäuser unabdingbar

Die zuvor erwähnten Szenarien sind klassische Schadenfälle für die Wohngebäudeversicherung. Neben Schäden durch Leitungswasser und Feuer stellen Sturm und Hagel oder Einbruchdiebstahl regelmäßig hohe Risiken für Wochenend- und Ferienimmobilien dar. Ebenso wie Ihr ständig bewohntes Eigenheim sollten Sie Ihre Ferienimmobilie mit einer Gebäudeversicherung schützen.

Eine Gebäudeversicherung für Ferienhäuser bietet dieselben Leistungen wie die Wohngebäudeversicherung für ihr ständig bewohntes Eigenheim. Sie übernimmt Renovierungs- und Ersatzkosten in folgenden Fällen:

  • Leitungswasser, Sturm und Hagel

  • Blitzeinschlag und Überspannung

  • Vandalismus

  • Brand und Feuer

  • Explosion und Implosion

  • Fahrzeuganprall und Aufprall von Luftfahrzeugen

Neben Reparatur- oder Neubaukosten übernimmt der Versicherer auch die Kosten für:

  • Abbruch und Aufräumarbeiten

  • Dekontamination

  • Bewegungs- und Schutzmaßnahmen

  • Übernachtungskosten für die Bewohner

Weisen Sie den Versicherer beim Abschluss der Wohngebäudeversicherung unbedingt darauf hin, dass es sich um ein Wochenend- oder Ferienhaus handelt. Damit gewährleisten Sie, dass der Versicherungsschutz auch dann noch greift, wenn Sie den Schaden erst nach längerer Zeit entdecken.

Besonderheiten bei der Gebäudeversicherung für Ferienhäuser

Gegenüber der Absicherung für ein ständig bewohntes Wohnhaus bestehen bei der Ferienhausversicherung einige Besonderheiten. Da Ferienhäuser oft über längere Zeit nicht bewohnt sind, bergen sie ein größeres Risiko für die Versicherung. Kleine Ursachen wie einige im Sturm abgedeckte Dachziegel können unentdeckt hohe Folgekosten verursachen.

Dasselbe gilt bei austretendem Leitungswasser aufgrund einer zunächst kleinen Undichtigkeit. Sind Sie vor Ort, entdecken Sie solche Schäden rechtzeitig und können schlimmere Folgen verhindern. Anders ist es jedoch in einem gerade nicht bewohnten Ferienhaus.

Die Konstruktion klassischer Wochenendhäuser, aber auch mancher Ferienimmobilie erfolgt häufig in einer leichteren Bauweise als bei einem typischen Wohnhaus. Die Gebäude sind daher oft gegen Sturmschäden anfälliger. Auch das Risiko von Einbruchdiebstählen ist in einer Ferienimmobilie größer als in einer ständig bewohnten Immobilie.

Einbruchdiebstahl ist zwar eher ein Thema für die Hausratversicherung. Kommt es dabei aber zu einer Beschädigung der Bausubstanz, tritt dafür wiederum die Gebäudeversicherung ein. All diese Risiken von Ferienhäusern berechnen Versicherer mit einem höheren Versicherungsbeitrag für die Ferienwohnungsversicherung.

Schützen Sie auch Ihren Hausrat

Viele der beschriebenen Schadenereignisse führen nicht nur zu Schäden am Gebäude, sondern ziehen auch das Mobiliar in Mitleidenschaft. Das gilt bei einem Brand oder Leitungswasserschaden, kann aber auch infolge eines Sturmschadens geschehen. Daher sollten Sie für Ihre Ferienimmobilie auch eine Hausratversicherung abschließen.

Die Hausratversicherung schützt Ihr privates Eigentum. Wenn Sie Ihr Ferienhaus gewerblich vermieten, ersetzt die Inventarversicherung die Hausratversicherung. Beide Versicherungen gehören wie die Gebäudeversicherung zur Basis-Absicherung für Ihr Ferienhaus. Die versicherten Schadenursachen sind daher ähnlich:

  • Feuer, Leitungswasser, Sturm

  • Hagel

  • Einbruchdiebstahl

  • Vandalismus

  • Explosion und Implosion

  • Fahrzeuganprall und Aufprall von Luftfahrzeugen

Die Hausratversicherung übernimmt die Kosten für:

  • den Ersatz gestohlener Gegenstände

  • Ersatz von zerstörtem Inventar

  • Reparaturkosten von beschädigtem Inventar

  • Kosten für Aufräumarbeiten, Bewegungs- und Schutzmaßnahmen

  • Transport- und Lagerkosten für die Einlagerung des Hausrats während Reparaturarbeiten am Gebäude

  • Bewachungskosten von unbewohnbaren und nicht mehr verschließbaren Gebäuden

  • individuell darüber hinausgehende Leistungen

Was für den Abschluss einer Gebäudeversicherung für Ferienhäuser gilt, müssen Sie auch bei der Hausratversicherung für Ihre Ferienimmobilie beachten. Informieren Sie den Versicherer darüber, dass Sie das Inventar eines Wochenend- oder Ferienhauses versichern möchten. Versäumen Sie diese Information, können Sie den Versicherungsschutz verlieren.

Elementarschäden nicht auszuschließen

Ferienhäuser befinden sich oft in landschaftlich reizvollen Regionen an der Küste, im Gebirge oder am Ufer eines Sees oder Flusses. Dabei handelt es sich häufig um typische Gebiete, in denen Elementarschäden entstehen können. Ist das auch bei Ihrem Ferienhaus der Fall, sollten Sie Ihre Gebäude- und Hausratversicherung um die Versicherung von Elementarschäden erweitern.

Die Elementarversicherung deckt spezielle Risiken ab. Zu den versicherten Gefahren gehören etwa:

  • Unwetter und Starkregen

  • Erdbeben

  • Erdrutsche und Erdsenkungen

  • Schneedruck und Lawinen

  • Hochwasser und Überschwemmung

  • Rückstau

  • Vulkanausbruch

Der Versicherungsschutz der Elementarversicherung umfasst dieselben Leistungen wie in der Gebäude- und Hausratversicherung.

Ferienhaus durch Lawine zerstört
Ferienhäuser befinden sich häufig in Regionen mit hohem Risiko

Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht wichtig für Ferienhäuser

Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht Versicherung stellt eine weitere wichtige Absicherung für Hauseigentümer dar, die ihre Immobilien nicht selbst bewohnen. Ihr Abschluss ist sinnvoll für Ferienimmobilien, die vorwiegend der Vermietung deinen sowie für selbst genutzte, nicht ständig bewohnte Immobilien.

Haftpflichtversicherungen schützen Sie vor Forderungen anderer Personen auf Schadenersatz für Schäden, die Sie zu verantworten haben. Verantwortlich sind Sie für Schäden, die Sie selbst fahrlässig verursachen. Beschädigen Sie durch ein Missgeschick das Eigentum oder die Gesundheit einer anderen Person, kommt die private Haftpflichtversicherung für den Schadenersatz auf.

Die private Haftpflichtversicherung übernimmt auch die Kosten für Schäden, die anderen Personen oder deren Eigentum in Ihrem ständig bewohnten Einfamilienhaus und auf dem Grundstück entstehen. Kommen Personen auf Ihrem vermieteten oder nicht bewohnten Grundstück und in dem dazugehörigen Gebäude zu Schaden, unterstützt Sie der Versicherungsschutz der Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht.

Der Versicherungsschutz besteht auch für Schäden, zu denen es durch Ihr Haus oder Grundstück kommt. Das ist etwa der Fall, wenn ein großer Ast von einem Baum auf Ihrem Grundstück abbricht und ein am angrenzenden Straßenrad geparktes Auto beschädigt. Ein anderes Beispiel bilden in einem Sturm umherfliegende Dachziegel, die Passanten in der Nähe Ihres Grundstücks verletzen.

Einige Anbieter der privaten Haftpflichtversicherung beziehen auch Ihr Wochenend- oder Ferienhaus in den Versicherungsschutz ein. Informieren Sie sich daher zunächst bei Ihrem Versicherer, ob das auf Ihren Versicherungsvertrag zutrifft.

Weitere Versicherungen für Ferienimmobilien

Über die wichtigen Absicherungen für Ferienhausbesitzer hinaus haben Sie weitere Möglichkeiten zum Abschluss Versicherungen. Inwiefern diese für Ihre Ferienimmobilie notwendig sind, hängt von Ihren persönlichen Bedürfnissen ab.

Zusatzdeckungen

Zusatzdeckungen bieten Hausrat- und Gebäudeversicherungen sowie eine spezielle Ferienhausversicherung an. Dazu gehören zum Beispiel:

  • Einschluss von grober Fahrlässigkeit

  • Glasversicherung

  • Übernahme der Kosten für einen Schlüsseldienst

  • Schädlingsbekämpfung und Entfernung von Insektennestern

Inwiefern diese zusätzlichen Leistungen nützlich für Ihr Ferienobjekt sind, hängt von den individuellen Umständen und Bedürfnissen ab.

Rechtsschutz kann für Vermieter sinnvoll sein

Eine spezielle Rechtsschutzversicherung für ein Ferienhaus kann sinnvoll sein, wenn es vorwiegend der Vermietung dient. Aufgrund der vielen Kontakte zu Feriengästen in Ihrem Haus lassen sich juristische Auseinandersetzungen nicht immer vermeiden. Ein spezieller Rechtsschutz unterstützt Sie dabei, Ihre Ansprüche geltend zu machen oder Ansprüche Ihrer Feriengäste abzuwehren.

Ertragsausfälle absichern?

Eine Ertragsausfallversicherung ersetzt Ihnen den Mietausfall, wenn Sie Ihr Ferienhaus aufgrund eines Schadenfalles nicht vermieten können. Diese Versicherung ist also nur sinnvoll für ein Ferienhaus, das zur Vermietung dient. Das trifft insbesondere zu, wenn die Einnahmen aus der Vermietung entscheidend zum Ausgleich hoher Fixkosten, etwa für ein Hypothekendarlehen, beitragen.

Spezielle Ferienhausversicherung mit Rundum-Schutz

Einen Rundum-Schutz für Ihr Ferienhaus erhalten Sie, wenn Sie sich für eine Ferienhausversicherung oder eine Wochenendhausversicherung entscheiden. Diese Art der Versicherung ist speziell auf die Bedürfnisse von Wochenend- und Ferienhausbesitzern zugeschnitten.

Die Ferienhausversicherung kann lediglich den Versicherungsschutz einer Gebäudeversicherung enthalten oder einen Komplettschutz mit:

  • Gebäudeversicherung

  • Hausratversicherung

  • Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht

  • Glasversicherung

  • Übernahme von Kosten für die Reise zum Ferienhaus im Fall eines Schadens

  • Ertragsfallversicherung

  • Allgefahrenschutz

  • Versicherungsschutz für Unwetter in der Nachsaison

Der Allgefahrenschutz, auch bekannt als all-risk-police, ist ein interessanter, aber meist auch kostenintensiver Aspekt beim Abschluss von Gebäude- und Hausratversicherungen. Die Versicherung kommt in diesem Fall für alle Schäden auf, die sie nicht ausdrücklich im Versicherungsvertrag ausschließt. Die versicherten Schadenfälle gehen in der Regel auch über den Elementarschutz hinaus.

Einige auf die Ferienhausversicherung spezialisierte Anbieter stellen den Versicherungsschutz in Form von Modulen zur Verfügung. Das bietet den Vorteil, dass Sie die Module Ihren persönlichen Anforderungen entsprechend zusammensetzen können.

Ferienhausversicherung im Ausland

Einen ausreichenden Schutz durch passende Versicherungen benötigen Sie besonders für Ihr Feriendomizil im Ausland. Im Ausland gelegene Ferienimmobilien sind oft weit entfernt von Ihrem Heimatort und daher nicht kurzfristig erreichbar. Zudem ist Ihre Auslandsimmobilie anderen Risiken ausgesetzt als in Deutschland.

Sprachbarrieren, andere gesetzliche Bestimmungen, umständliche und unflexible Behörden sowie ungewohnte Umgangsformen erschweren die Abwicklung von Schadenfällen in fremden Ländern. Sind Sie mit all diesen Gegebenheiten vertraut, kann es sinnvoll sein, eine Ferienhausversicherung im Ausland abzuschließen.

Möglicherweise erhalten sie im Ausland maßgeschneiderte Versicherungsleistungen und günstige Tarife. Die Situation kann sich aber auch schwieriger darstellen als bei einem deutschen Versicherer.

Wenn Sie eine Versicherung für Ihr Ferienhaus im Ausland nach deutschem Recht und Standard wünschen, finden Sie bei deutschen Versicherern passende Angebote. Deutsche Anbieter versichern Ihr Ferienhaus im Ausland meist nur, wenn es sich innerhalb der EU oder zumindest in Europa befindet. Die Versicherungsleistungen und Bedingungen entsprechen denen einer Ferienhausversicherung in Deutschland.

Fazit: Ferienhausversicherung schützt Ihr Urlaubsparadies

Auf eine ausreichende Versicherung Ihres Wochenend- oder Ferienhauses in Deutschland oder im Ausland sollten Sie nicht verzichten. Gerade Ferienimmobilien, die nicht ständig bewohnt sind oder regelmäßig vermietet werden, unterliegen großen Risiken.

Den Mindestschutz erhalten Sie, wenn Sie für Ihr Ferienhaus eine Gebäudeversicherung, Hausratversicherung und Haftpflichtversicherung abschließen. Inwiefern Sie eine weitere Absicherung wünschen, hängt von den individuellen Bedingungen ab.

Einen speziell auf die Bedürfnisse von Ferienwohnungsbesitzern abgestimmten Schutz bietet eine Ferienwohnungsversicherung.

Für Ihr Ferienhaus im Ausland haben Sie die Wahl zwischen der Versicherung am Standort und deutschen Anbietern. Eine deutsche Versicherung bietet Ihnen den Vorteil von Versicherungsbedingungen nach deutschem Recht.

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