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Oldtimer Versicherung richtig abschließen

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Wenn Sie sich erstmals Ihren Traum von einem Oldtimer erfüllen, stellt sich unter anderem die Frage nach der richtigen Versicherung für das Liebhaber-Gefährt. Einige Veröffentlichungen verwechseln die Voraussetzungen für eine Oldtimer-Zulassung und eine Oldtimer-Versicherung. Dieser Beitrag zeigt die verschiedenen Möglichkeiten der Oldtimerversicherung auf.

Fragen und Antworten

Welche Vorteile bieten H-Kennzeichen?

Abhängig vom Baujahr benötigen Sie keine Abgasuntersuchung. Zum Befahren von Umweltzonen ist keine Umweltplakette erforderlich.

Wie viele Kilometer darf ich mit H-Kennzeichen fahren?

Der Gesetzgeber sieht keine Beschränkung der Fahrleistung vor. Viele Versicherer reduzieren die zulässige Fahrleistung auf 9.000 oder 10.000 Kilometer im Jahr.

Gibt es für Oldies eine Pauschalsteuer?

Sie bezahlen eine pauschale Kfz-Steuer von 191,73 Euro für Pkw und 46,02 Euro für Motorräder (Stand 2023).

Muss ein Oldtimer auch abseits von Straßen versichert sein?

Abgemeldete und damit nicht versicherte Pkw, Lkw, Motorräder, Busse oder Wohnmobile dürfen Sie nicht an Straßen und auf öffentlichen Parkplätzen abstellen. Sinnvoll sind Oldtimer-Versicherungen für wertvolle Modelle auch, wenn sie abgemeldet in der Garage stehen.

Wann lohnt sich ein 07er-Kennzeichen?

Rote 07er-Kennzeichen zur Verwendung an mehreren Oldies lohnen sich, sobald Sie über eine Sammlung von mindestens zwei Exemplaren verfügen. In diesem Fall bezahlen Sie nur einmal die Pauschalsteuer. Sie sollten jedoch die starken Einschränkungen beim Fahren mit roten Nummernschildern bedenken.

Wann ist ein Auto ein Oldtimer?

Darüber, wann ein Auto ein Oldtimer ist, bestehen zwischen dem Zulassungsrecht und den Bestimmungen der Versicherer oft unterschiedliche Ansichten. Bei Ihrer örtlichen Kfz-Zulassungsstelle können Sie eine Oldtimer-Zulassung nur erhalten, wenn Ihr Fahrzeug die gesetzlichen Anforderungen erfüllt.

Oldtimer Versicherung schützt ihr Auto
Oldtimer-Versicherung schon nach 20 Jahren möglich

Klare Regelungen für Oldtimer-Zulassungen

Nach der Fahrzeug-Zulassungsverordnung ist ein Fahrzeug ein Oldtimer, wenn es mindestens 30 Jahre alt ist. Für eine Oldtimer-Zulassung sieht Paragraf 2 der FZV in Ziffer 22 weitere Voraussetzungen vor:

  • Das Fahrzeug muss weitestgehend original erhalten sein.
  • Fahrzeuge müssen in einem guten Zustand sein.
  • Oldtimer dienen dazu, das kraftfahrzeugtechnische Kulturgut zu bewahren.

Nachlesen können Sie das in der Veröffentlichung des Gesetzestextes vom Bundesamt der Justiz.

Damit die Zulassungsstelle Ihren Oldtimer anerkennt, benötigen Sie ein spezielles Gutachten nach Paragraf 23 der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO). Dieses erstellen die dafür zugelassenen Prüforganisationen wie TÜV, GTÜ, DEKRA oder KÜS. Einige der Prüforganisationen fertigen auch Wertgutachten für Oldtimer an. Es kann daher sinnvoll sein, beide Gutachten gemeinsam erstellen zu lassen.

Oldtimerversicherung kann das anders sehen

Für eine Oldtimerversicherung bestehen unter Umständen andere Voraussetzungen. Die Versicherer sind nicht an die gesetzliche Definition für Oldtimer gebunden. Einige Versicherer wenden die Vorschriften der FZV an und bieten die Oldtimer-Versicherung erst nach 30 Jahren an. Andere ermöglichen die Oldtimerversicherung bereits für 20 Jahre alte Youngtimer.

Die Anbieter kennen verschiedene Tarife für 25 Jahre alte Classic-Cars, Veteranen mit mindestens 30 Jahren und Klassikfahrzeuge mit einem Mindestalter von 40 Jahren.

Das Zulassungsrecht kennt keine Youngtimer und betrachtet Klassiker als Oldtimer. Bereits die verschiedenen Begriffe sorgen oft für Missverständnisse. In der Zulassungsstelle wird man Sie verwundert ansehen, wenn Sie eine Oldtimer-Zulassung für Ihren 25 Jahre alten Youngtimer beantragen. Ihr Versicherer hingegen weiß den Wert eines 25 Jahre alten Autos oder Motorrads zu schätzen und bietet Ihnen dafür bereits besondere Konditionen.

Ihr Versicherer wird sich vermutlich nicht für das Gutachten nach Paragraf 23 StVZO interessieren. Für ihn ist das Wertgutachten eines auf Oldtimer spezialisierten Sachverständigen interessanter. In der Zulassungsstelle erhalten Sie ohne das Oldtimer-Gutachten nach § 23 StVZO aber keine Oldtimer-Zulassung.

Mögliche Zulassungen für Ihren Oldtimer

Um auch für die Zulassung von Oldtimern weitere Klarheit zu schaffen, erfahren Sie in diesem Absatz mehr über die verschiedenen Zulassungsarten.

H-Kennzeichen

Die wohl häufigste Zulassungsart für Oldtimer ist das H-Kennzeichen. Für Ihr mindestens 30 Jahre altes Fahrzeug erhalten Sie dieses auf Wunsch, wenn Sie neben den Zulassungsdokumenten das Gutachten nach Paragraf 23 der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung vorlegen.

Das Ihnen zugeteilte Kennzeichen trägt am rechten Rand den Buchstaben H. Für historische Autos fällt im Jahr 2023 eine pauschale Oldtimer-Steuer von 191,73 Euro und für Motorräder als Oldtimer von 46,02 Euro im Jahr an. Das Kennzeichen für historische Fahrzeuge lohnt sich also insbesondere für Oldtimer mit einer ansonsten höheren Kfz-Steuer.

Mit diesem Kennzeichen dürfen Sie aus Sicht des Gesetzgebers uneingeschränkt fahren. Die Hauptuntersuchung im zweijährigen Abstand ist für Fahrzeuge mit historischem Kennzeichen Pflicht. Eine Abgasuntersuchung ist jedoch nicht erforderlich für:

  • Benziner, die vor dem 1. Juli 1969
  • Dieselfahrzeuge, die vor dem 1. Januar 1977

zugelassen wurden.

Mehr über die Voraussetzungen für H-Kennzeichen erläutert der TÜV Verband in einem interessanten Artikel.

Oldtimer H-Kennzeichen
Das H-Kennzeichen enthält am Ende ein H

Rotes 07er-Kennzeichen

Ein rotes 07er-Kennzeichen erhalten Sie von der Zulassungsstelle ebenfalls mit Vorlage des Oldtimer-Gutachtens. Dieses Kennzeichen dürfen Sie an verschiedenen Fahrzeugen verwenden.

Fahrzeuge mit roten 07er-Kennzeichen eignen sich nicht für den Alltagsgebrauch. Die Kennzeichen sind lediglich zugelassen für:

  • Teilnahme an Oldtimer-Veranstaltungen
  • An- und Abfahrten im Rahmen von Oldtimer-Veranstaltungen
  • Probe- und Überführungsfahrten
  • Wartungs- und Werkstattfahrten

Sie müssen ein Fahrtenbuch führen und auf Verlangen der Zulassungsbehörde die Teilnahme an Oldtimer-Veranstaltungen nachweisen. Fahrten ins Ausland sind nur mit besonderer Genehmigung der Behörden des Ziellandes erlaubt. Eine generelle Erlaubnis besteht in der Schweiz. Länder wie Frankreich und die Benelux-Staaten erkennen die roten Kennzeichen regelmäßig nicht an, sodass hohe Bußgelder verhängt werden.

Für rote 07er-Kennzeichen bezahlen sie einmal im Jahr die pauschale Kfz-Steuer unabhängig von der Anzahl der Fahrzeuge.

Mit H-Kennzeichen und roten 07er-Kennzeichen dürfen Sie Umweltzonen ohne Umweltplakette befahren.
Rotes Oldtimer Kennzeichen
Das rote Oldtimer-Kennzeichen können Sie an mehreren Oldtimern verwenden

Saisonkennzeichen

Das Saisonkennzeichen erhalten sie unabhängig vom Alter des Autos, also auch für Neuwagen. Daher dürfen Sie mit einem Saisonkennzeichen während des gewählten Zeitraums uneingeschränkt fahren. Die Kfz-Steuer berechnet sich nach dem allgemeinen Tarif und dem gewählten Zeitrahmen.

Wenn Sie Ihr historisches Fahrzeug nur im Sommer fahren, kann das Saisonkennzeichen die günstigere Wahl sein. Sie haben außerdem die Möglichkeit, das Saisonkennzeichen mit einem H-Kennzeichen zu kombinieren und damit die Kfz-Steuer nochmals zu reduzieren.

Außerhalb des zugelassenen Zeitraums dürfen Sie Fahrzeuge mit Saisonkennzeichen nicht fahren und nicht auf öffentlichen Plätzen oder am Straßenrand abstellen. Die Befreiung von der AU-Pflicht besteht für entsprechend alte Fahrzeuge, unabhängig von der Art des Kennzeichens. Um Umweltzonen zu befahren, benötigen Sie mit dem Saisonkennzeichen die vorgeschriebene Umweltplakette.

Oldtimer Saisonkennzeichen
Oldtimer können auch ein Saisonkennzeichen erhalten

Allgemeines Kennzeichen

Es besteht keine Verpflichtung, für Oldtimer ein spezielles Zulassungsverfahren zu wählen. Daher können sie sich für ein allgemeines Kennzeichen mit schwarzer Schrift entscheiden. In diesem Fall zahlen Sie die reguläre Kfz-Steuer. Umweltzonen dürfen Sie nur mit entsprechender Plakette befahren.

Andererseits müssen Sie aus Sicht des Gesetzgebers keinerlei Einschränkungen in Kauf nehmen, dürfen mit dem Oldtimer alltägliche Fahrten durchführen und uneingeschränkt ins Ausland reisen. Die AU-Befreiung für besonders alte Fahrzeuge gilt auch mit einem allgemeinen Kennzeichen. Einschränkungen können sich jedoch aus der Oldtimer-Versicherung ergeben, die Versicherer Ihnen unabhängig von der Zulassungsart anbieten.

Wann ist eine Oldtimer-Versicherung erforderlich?

Zwingend erforderlich ist die Oldtimer-Versicherung lediglich für 07er-Kennzeichen, da Sie diese an unterschiedlichen Fahrzeugen verwenden. Für alle anderen Zulassungsverfahren gibt es keine Vorschrift bezüglich der Wahl der Versicherung. Gesetzlich vorgeschrieben ist lediglich eine gültige Haftpflichtversicherung. Das Erfordernis der besonderen Oldtimerversicherung ergibt sich vorwiegend bei der Kaskoversicherung.

Zum einen bieten Versicherer günstige Tarife in der Kfz-Haftpflichtversicherung für Oldtimer an. Zum anderen sollten Sie den Wert Ihres Oldtimers bedenken und einen geeigneten Schutz für Ihr klassisches Fahrzeug wählen. Eine reguläre Voll- oder Teilkaskoversicherung bieten nur wenige Versicherer für ältere Fahrzeuge an. Um den Schaden am eigenen Fahrzeug zu versichern, ist die spezielle Oldtimer-Versicherung daher meist die einzige Wahl.

Oldtimer-Versicherung für 07er-Kennzeichen

Für das rote Oldtimer-Kennzeichen schließen Sie bei Ihrem Versicherer nur eine Kfz-Haftpflichtversicherung ab, unabhängig davon, an wie vielen Oldtimern Sie die Nummernschilder verwenden.

Die Berechnung der Kfz-Haftpflichtversicherung richtet sich nach dem Oldtimer-Pkw, Motorrad oder Sonderfahrzeug mit dem höchsten Wert. Bei Ihrem Versicherer und bei der Kfz-Zulassungsbehörde geben Sie trotzdem alle Oldtimer an, die Sie mit dem Kennzeichen fahren möchten.

Erweitern Sie Ihre Sammlung, geben Sie das neu erworbene Fahrzeug ebenfalls bei Ihrem Versicherer und der Zulassungsbehörde an. Die Höhe der Kfz-Haftpflichtversicherung für das 07er-Kennzeichen ändert sich nur, wenn der neue Oldtimer höherwertig ist, als das bisherige teuerste Modell Ihrer Sammlung.

In diesem Fall berechnet der Versicherer die Kfz-Haftpflichtversicherung neu. Ist der Wert des neuen Sammlerstücks geringer, nimmt der Versicherer den neuen Oldtimer lediglich in die Liste auf.

Neben der gesetzlich vorgeschriebenen Kfz-Haftpflicht ist ein Teil- oder Vollkaskoschutz in der Oldtimer-Versicherung sinnvoll. Oft sind Schäden an einem wertvollen historischen Fahrzeug durch selbst verschuldete Unfälle oder Teilkaskoschäden besonders teuer.

Für Schäden am eigenen Fahrzeug, die durch Witterungseinflüsse, Feuer oder Wasser oder durch einen selbst verschuldeten Unfall entstehen, kommt die Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung auf. Wenn Sie Ihre Oldtimer mit 07er-Kennzeichen fahren, benötigen Sie für jedes Fahrzeug eine eigene Kaskoversicherung.

Die Besonderheiten der Oldtimer-Versicherung

Die Kfz-Haftpflicht eines Oldtimers ist grundsätzlich günstiger als die eines alltäglich genutzten Fahrzeugs. Abhängig vom Versicherer und Fahrzeug sind Oldtimer-Versicherungen schon für Beiträge ab 40 Euro im Jahr möglich. Regionalklassen und Schadenfreiheitsrabatte finden in der Oldtimer-Versicherung keine Berücksichtigung. Es gibt auch keine Rückstufung im Schadensfall.

Der Grund für diesen günstigen Versicherungsschutz besteht unter anderem darin, dass Sie mit Ihrem Oldtimer meist weniger Kilometer fahren, als mit Ihrem Alltags-Pkw. Zudem ist die Fahrweise mit Classic Cars häufig deutlich defensiver als mit Alltags-Fahrzeugen. Das hat ein niedrigeres Unfallrisiko zur Folge.

Je älter der Oldtimer ist, umso günstiger ist der Beitrag zur Kfz-Haftpflichtversicherung. Anders verhält es sich beim Oldtimer Tarif der Voll- oder Teilkasko. In der Voll- und Teilkasko hängt der Beitrag vom Marktwert des historischen Fahrzeuges ab.

Leistungen der Kfz-Versicherung für Veteranen

Wenn Sie für Ihren Klassiker eine Oldtimer-Versicherung abschließen, erhalten Sie die typischen Leistungen der Voll- und Teilkasko. Ferner stimmen die Versicherer die Kfz-Versicherung für Oldtimer und Youngtimer auf die speziellen Bedürfnisse dieser wertvollen Fahrzeuge ab.

Teilkasko: Zusätzlicher Schutz für Oldies

Die Oldtimer-Versicherung mit Teilkasko für Autos, Lkw, als Oldtimer-Traktor-Versicherung und als Motorrad-Oldtimer-Versicherung kommt für jeden Schadenfall auf, der unabhängig von einem Unfall entsteht. Der Schutz umfasst zum Beispiel:

  • Diebstahl und Raub
  • Brand und Explosion
  • Schaden durch Kurzschluss im Bereich der Verkabelung und Folgeschäden
  • Vandalismus
  • Zusammenstoß mit Tieren
  • Fahrzeugschlüssel-Verlust
  • Tierbiss-Schaden durch Marder und andere Tiere
  • Transportschäden
  • Glasbruch
  • Elementarschäden etwa durch Sturm, Überschwemmung, Lawinen, Hagel
  • Verlust des Fahrzeugs bei Fährreisen

Wichtig bei der Wahl der richtigen Teilkasko ist der Verzicht des Versicherers auf den Einwand der Unterversicherung. Historische Autos, Traktoren und Zweiräder unterliegen einer stetigen Wertsteigerung. Das sollte die Teilkasko-Oldtimer-Versicherung berücksichtigen. Viele Angebote enthalten daher die Vorsorge. Damit erstreckt sich der Schutz auf einen Wert bis zu 130 Prozent.

Oldtimer-Versicherung mit Rundum-Schutz

Die Vollkaskoversicherung enthält die Teilkasko und die Regulierung von Schäden durch selbst verursachte Unfälle. Der Schutz für Ihren Klassiker umfasst in diesem Fall Reparaturkosten am eigenen Fahrzeug oder die Erstattung des Marktwerts bei einem Totalschaden.

Die Vollkaskoversicherung reguliert Schäden am eigenen Fahrzeug auch, wenn andere Verkehrsteilnehmer den Unfall verursachen, aber flüchten und nicht zu ermitteln sind. Dasselbe gilt bei unklarer Rechtslage, etwa wenn Sie eine Teilschuld mit der Folge einer Mithaftung trifft.

Oldtimer Versicherung für Ihren Wagen

Allgefahrendeckung

Einige Versicherer bieten eine spezielle Vollkasko im Rahmen der Oldtimer-Versicherung mit einem erweiterten Versicherungsschutz an. Dazu gehört insbesondere die Allgefahrendeckung. Sie umfasst alle Gefahren, die nicht ausdrücklich vertraglich von den Versicherungsleistungen ausgeschlossen sind.

Folgekosten durch einen Kurzschluss in der Verkabelung, Schäden durch chemische Reaktionen, Tierbiss oder Leitungswasser erstattet dieser Versicherungsschutz in unbegrenzter Höhe. Eine weitere zusätzliche Leistung ist eine höhere Vorsorge. Die Schadenregulierung bezieht eine Wertsteigerung des Oldtimers bis zu 50 Prozent gegenüber dem Wert bei Vertragsabschluss ein.

Garagen-Versicherung

Eine Garagen-Versicherung ist interessant, wenn ein historisches Fahrzeug abgemeldet in der Garage untergestellt und nicht für ein 07er-Kennzeichen registriert ist. Auch während der Restaurierung in einer Werkstatt oder Garage ist der Abschluss dieser Kfz-Versicherung sinnvoll.

Damit decken Sie Transportschäden und folgende Schäden in der Garage ab:

  • Feuer
  • Wassereintritt
  • Vandalismus
  • Diebstahl

Voraussetzungen für den Abschluss einer Oldtimer-Versicherung

Um eine Oldtimer-Versicherung abzuschließen, muss das Fahrzeug mindestens 20 Jahre alt sein. Einige Anbieter setzen voraus, dass das Fahrzeug mindestens 25 Jahre alt ist, andere bieten die Oldtimer-Versicherung ab einem Fahrzeugalter von 30 Jahren an. Ein Vergleich der verschiedenen Angebote lohnt sich daher, um mögliche Schäden möglichst günstig zu versichern.

In der Regel setzen Versicherer voraus, dass Sie neben dem Oldtimer einen Alltags-Pkw besitzen. Der Gesetzgeber schränkt zwar die mit einem historischen Kennzeichen und mit 07er-Nummernschildern gefahrenen Kilometer nicht ein. Nicht jeder Versicherer möchte jedoch, dass Sie alle alltäglichen Fahrten mit Ihrem Klassiker durchführen. Daher verlangen einige Anbieter den Nachweis darüber, dass Sie ein weiteres Fahrzeug besitzen.

Wertgutachten und Marktwert

Eine weitere Voraussetzung für die Versicherung Ihres Oldtimers ist eine Wertermittlung für das Fahrzeug. Die Anforderungen der Versicherer unterscheiden sich dabei teilweise. Sie hängen aber auch vom Wert oder Alter des Oldtimers ab. Viele Versicherer ermöglichen inzwischen eine Selbstbewertung, die Sie auf der Homepage des Anbieters oder in einem Formular vornehmen können.

Eine Kurzbewertung ist eine weitere Möglichkeit, den aktuellen Marktwert des Fahrzeugs zu ermitteln. Klassikfahrzeuge, die besondere Werte darstellen, und historische, seltene Liebhaberstücke benötigen eine ausführliche Fahrzeugbewertung. Diese erhalten Sie bei den Prüforganisationen und Gutachtern mit Spezialisierung auf klassische Fahrzeuge.

Besondere Regelungen gelten etwa ab einem Marktwert von 50.000 Euro für Motorräder und 100.000 Euro für Sammlerfahrzeuge. Auch Wohnmobile bilden einen Sonderfall in der Versicherung. Ist Ihr Klassiker mit mehr als 200.000 Euro besonders wertvoll, bieten einige Versicherer dafür eine Kunstversicherung an. Das Gutachten zur Fahrzeugbewertung darf bei Vorlage beim Versicherer nur ein gewisses Höchstalter haben, meist von einem Jahr.

Welche Einschränkungen bestehen bei einer Oldtimer-Versicherung?

Einige Anbieter setzen für die Oldtimer-Versicherung voraus, dass der Fahrzeughalter mindestens 25 Jahre alt ist. Andere versichern Classic-Cars bereits für Fahrzeughalter ab einem Alter von 23 Jahren. Eine Einschränkung sehen viele Versicherer auch für die Fahrleistung vor. Sie begrenzen die jährliche Fahrleistung auf 9.000 oder 10.000 Kilometer im Jahr.

Die gesetzlichen Einschränkungen für 07er-Kennzeichen gelten auch für Oldtimer-Versicherungen. Sie erlauben somit nur die Fahrt zur Teilnahme an speziellen Veranstaltungen für historische Pkw, Motorräder oder Lkw sowie Probe-, Bewegungs- und Überführungsfahrten.

Viele Versicherer setzen für den Versicherungsschutz voraus, dass der Klassiker nicht als Geschäftsfahrzeug oder in anderer Weise gewerblich genutzt wird. Auch die ausschließliche Nutzung als Winterfahrzeug ist mit der Oldtimer-Versicherung nicht möglich.

Die Teilnahme an sportlichen Veranstaltungen ist vom Versicherungsschutz in der Regel ausgeschlossen. Spezielle Veranstaltungen für Classic-Cars und Gleichmäßigkeitsfahrten gehören zu den typischen Aktivitäten mit Klassikern. Diese deckt die Versicherung ab, nicht jedoch Veranstaltungen mit Renncharakter, bei denen es um Schnelligkeit und Höchstgeschwindigkeiten geht.

Mit einer Oldtimer Versicherung haben Sie Sicherheit

Optimaler Umfang der Versicherung für Oldtimer

Angemeldete Traktoren, Pkw, Motorräder und sonstige Fahrzeuge benötigen eine Haftpflichtversicherung. Ist der Old- oder Youngtimer nicht angemeldet, sollten Sie über eine Garagenversicherung nachdenken. Das gilt insbesondere für wertvolle Modelle. Wichtig ist in diesem Zusammenhang auch die Absicherung von Vandalismus.

Die Teilkaskoversicherung empfehlen Experten für Klassiker mit einem Marktwert ab etwa 15.000 Euro. Im Idealfall berücksichtigt sie für den Fall eines Diebstahls oder Totalschadens nicht nur den Preis beim Ankauf, sondern die für Klassiker übliche Wertsteigerung.

Der Vollkaskoschutz bietet sich ab einem Fahrzeugwert von 25.000 Euro an, wenn historische Pkw, Traktoren, Motorräder oder Wohnmobile angemeldet sind. Sind Sie mit Ihren Klassikern oft unterwegs und nehmen an weit entfernten Veranstaltungen für historische Fahrzeuge teil, ist eine Versicherung mit einer möglichst hohen Fahrleistung sinnvoll.

Weitere hilfreiche Absicherungen erhalten Sie durch zusätzliche Versicherungspakete, etwa:

  • Fahrerschutz mit Verdienstausfall, Schmerzensgeld und anderen Leistungen für den Fahrer bei selbst verschuldeten Unfällen.
  • Auslands-Schutzbrief zur Gewährleistung des deutschen Schadensersatzrechts bei unverschuldeten Unfällen im Ausland.
  • Pannen-Schutzbrief zur Finanzierung von Abschleppkosten, notwendigen Übernachtungen sowie Weiter- und Rückfahrten nach Fahrzeugpannen.

Fazit: Oldtimer-Versicherung verhindert große Verluste

Oldtimer-Versicherungen müssen nicht teuer sein. Da die Kfz-Haftpflicht keine Schadensfreiheitsgrenzen und Rückstufung im Schadenfall kennt, fällt sie besonders günstig aus. Der Preis für die Kaskoversicherungen hängt vom Marktwert des Oldtimers und vom Umfang des gewählten Versicherungsschutzes ab.

Gerade für Klassiker mit einem hohen Marktwert sollten Sie berücksichtigen, welchen Verlust ein Schadenfall ohne Versicherung mit sich bringen kann. Das gilt umso mehr für Folgeschäden und bei einem möglichen Totalverlust des Fahrzeugs.

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