Suche
Close this search box.

Selbstständig: Krankenversicherung gesetzlich oder privat?

Inhalt

Während Arbeitnehmer mit einem Einkommen unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze automatisch Mitglieder in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sind, haben Selbstständige die Wahl. Sie sind selbst für ihre Absicherung im Krankheitsfall verantwortlich.

Deutschland ist derzeit das einzige Land in Europa mit einem zweigleisigen Versicherungssystem. Selbstständige, Beamte und Angestellte mit einem hohen Einkommen haben die Wahl zwischen der privaten und gesetzlichen Krankenversicherung. Erfahren Sie in diesem Artikel mehr über die optimale Krankenversicherung für Selbstständige. 

Fragen und Antworten

Besteht für Selbstständige eine Krankenversicherungspflicht?

Seit 2007 besteht in Deutschland eine allgemeine Krankenversicherungspflicht, sodass auch Selbständige und Freiberufler eine Krankenversicherung abschließen müssen. Eine ähnliche Regelung plant die Bundesregierung für die Rentenversicherungspflicht für Selbstständige ab 2024.

Was kostet die GKV für Selbstständige?

Die Beiträge für freiwillige Mitglieder der Krankenkasse richtet sich danach, wie hoch die Einkünfte sind. Dabei entspricht der Höchstbeitrag zur GKV einem Einkommen in Höhe der Beitragsbemessungsgrenze.

Erhalten Selbstständige Krankengeld?

In einer privaten Versicherung müssen Sie das Krankengeld separat vereinbaren. Freiwillig gesetzlich versicherte Personen erhalten Krankengeld nach einer Krankheitsdauer von sechs Wochen.

Sind die Leistungen in der PKV besser als in der GKV?

Die private Krankenversicherung Selbstständiger bietet umfangreiche Leistungen und privilegierte Behandlungen bei Ärzten und in Kliniken. Je größer das Leistungsspektrum ist, umso höher fällt der Beitrag aus. Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen haben die Möglichkeit, für einen vergleichbaren Service Zusatzversicherungen abzuschließen. Dadurch erhöhen sich die Beiträge ebenfalls.

Können Selbstständige gesetzlich krankenversichert sein?

In vielen Fällen entscheiden sich Selbstständige für private Krankenversicherer. Wenn Sie gerade erst in die Selbstständigkeit wechseln und bisher seit mindestens einem Jahr Mitglied der gesetzlichen Krankenkasse sind, können Sie aber auch freiwillig gesetzlich versichert bleiben. 

Sind Sie bereits privat krankenversichert, waren aber in den vergangenen fünf Jahren mindestens 24 Monate Mitglied der GKV, besteht die Möglichkeit, in die gesetzliche Krankenkasse zurückzukehren. 

Arztgespräch
Freiwillige Mitglieder sind in der GKV gut aufgehoben

Beiträge zur gesetzlichen Krankenkasse für freiwillige Mitglieder

Angestellte als gesetzlich Versicherte teilen sich den Beitrag zur GKV mit ihren Arbeitgebern. Freiwillige Mitglieder hingegen bezahlen den vollständigen Krankenversicherungs-Beitrag allein. Beiträge zur gesetzlichen Krankenkasse für freiwillig Versicherte richten sich nach dem Einkommen. 

Wenn Sie sich freiwillig in der GKV versichern, haben Sie im Gegensatz zu Arbeitnehmern die Wahl zwischen dem allgemeinen und dem ermäßigten Beitragssatz. Der allgemeine Beitragssatz beträgt 14,6 Prozent. Damit verbunden ist ein Anspruch auf Krankengeld ab dem 43. Krankheitstag, also nach sechs Wochen.

Möchten Sie auf den Krankengeld-Anspruch verzichten, steht Ihnen der ermäßigte Beitragssatz von 14 Prozent zur Verfügung. Sie wünschen sich die Zahlung von Krankengeld bereits nach einer kürzeren Krankheitsdauer? Für diesen Zweck finden Sie spezielle Tarife mit höheren Beiträgen sowie eine separate Krankentagegeldversicherung bei einem privaten Versicherer.

Inzwischen erheben die meisten gesetzlichen Krankenversicherungen einen Zusatzbeitrag zwischen einem und zwei Prozent. Als Basis für die Berechnung des Beitrags dient Ihr Einkommen. Dazu zählen neben den Einkünften aus der selbstständigen Tätigkeit auch Miet- und Zinseinkünfte. 

Höchstbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung

Der Höchstbetrag richtet sich nach der Beitragsbemessungsgrenze. Gehen Ihre Einkünfte darüber hinaus, ändert sich Ihr Beitrag in der gesetzlichen Krankenkasse nicht mehr. Die Bundesregierung passt die Beitragsbemessungsgrenze jährlich an. Im Jahr 2023 beträgt sie 4 987,50 Euro im Monat. Die folgende Tabelle zeigt die Entwicklung der Beitragsbemessungsgrenzen in den letzten zehn Jahren.

JahrBeitragsbemessungsgrenze West
20133.937,50 €
20144.050,00 €
20154.125,00 €
20164.237,50 €
20174.350,00 €
20184.425,00 €
20194.537,50 €
20204.687,50 €
20214.837,50 €
20224.837,50 €

Mindestbeitrag und Einkommens-Untergrenze

Zudem gilt bei der freiwilligen Mitgliedschaft in gesetzlichen Krankenkassen ein Mindestbeitrag. Dieser richtet sich nach der Einkommens-Untergrenze. Im Jahr 2023 beträgt sie 1 131,67 Euro und ändert sich ebenfalls in jedem Jahr. Auch wenn Ihre Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit niedriger sind, bemisst sich Ihr Krankenversicherungs-Beitrag mindestens nach diesem fiktiven Einkommen. 

Stellt sich im Nachhinein heraus, dass Ihr Einkommen höher war als 1 131,67 Euro, verlangt die GKV eine Nachzahlung. Sie berechnet rückwirkend die Differenz zum Beitrag für das tatsächlich erzielte Einkommen. Diese kann bis zur Höchstgrenze reichen. Um eine hohe Nachzahlung zu vermeiden, sollten Sie Ihre Krankenkasse informieren, sobald Ihr Einkommen die Untergrenze überschreitet. 

Im Jahr 2023 beträgt der Mindestbeitrag für freiwillig Versicherte mit allgemeinem Beitragssatz und ohne Zusatzbeitrag 165,22 Euro im Monat, der Höchstbeitrag 728,18 Euro. Schlimmstenfalls kann die Nachzahlung also für jeden Monat mehr als 550 Euro betragen. 

Beitrag zur Pflegeversicherung

Zusätzlich zum Krankenversicherungs-Beitrag erhebt die gesetzliche Krankenkasse ebenso wie eine private Krankenversicherung, den Beitrag für die Pflege-Pflichtversicherung. Dieser richtet sich im Gegensatz zu Mitgliedern privater Krankenversicherungen bei freiwilligen Mitgliedern der gesetzlichen Krankenkassen nach dem Einkommen. Der Höchstbeitrag zur Pflegeversicherung für freiwillige Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen beträgt 169,58 Euro sowie für kinderlose Mitglieder 199,50 Euro. 

In privaten Krankenversicherungen zahlt ein 30-jähriges Mitglied etwa 60 Euro monatlich für die Pflege-Pflichtversicherung zusätzlich zu seinem Krankenversicherungs-Beitrag ohne Selbstbehalt von etwa 550 Euro monatlich. 

Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen für freiwillige Mitglieder

Grundsätzlich bietet eine gesetzliche Krankenkasse für freiwillige Mitglieder dieselben Leistungen wie für Arbeitnehmer. Dabei handelt es sich um die im fünften Buch des Sozialgesetzbuchs (SGB V) gesetzlich festgelegten Leistungen. Viele Krankenversicherer bieten darüber hinaus einige Zusatzleistungen an. Diese erreichen jedoch in der Regel nicht den Umfang der Leistungen bei einem privaten Krankenversicherer.

Krankengeld

Das Krankengeld beträgt wie für Arbeitnehmer 70 Prozent. Es bemisst sich nach dem durchschnittlichen beitragspflichtigen Einkommen der letzten drei Monate vor der Arbeitsunfähigkeit. Somit beträgt es 2023 mindestens 792,17 Euro und höchstens 3 491,25 Euro im Monat. Erzielen Sie in den drei Monaten vor der Erkrankung kein Einkommen, so erhalten Sie keine Lohnersatzleistungen im Krankheitsfall.

Gesetzliche Krankenversicherungen zahlen die Lohnersatzleistung im Krankheitsfall für eine Dauer bis zu 78 Wochen. Diese Frist beginnt mit dem Krankheitseintritt, nicht mit dem Beginn der Krankengeld-Zahlung nach sechs Wochen. 

Welche Vorteile hat die gesetzliche Krankenversicherung für Selbstständige und Freiberufler?

Die freiwillige Mitgliedschaft in der GKV ist mit einigen Nachteilen verbunden, bietet jedoch auch interessante Vorteile.

  • Die Leistungen der GKV sind unabhängig vom Beitrag. Speziell für Existenzgründer und Selbstständige mit niedrigem Einkommen ist diese Alternative vorteilhaft.
  • Die GKV kennt keine Risikozuschläge für Vorerkrankungen. Diese können die Beiträge in privaten Krankenversicherungen drastisch erhöhen. 
  • Die Beiträge zur GKV für freiwillige Mitglieder sind unabhängig vom Lebensalter. Die PKV erhebt mit zunehmendem Alter deutlich höhere Beiträge. In der GKV steigt der Höchstbetrag ebenfalls jährlich, da sich die Bemessungsgrenze in jedem Jahr erhöht.
  • Ebenso wie bei Arbeitnehmern hat die gesetzliche Krankenversicherung für freiwillige Mitglieder die Funktion einer Familienversicherung. Ehepartner und Kinder, die nicht über ein eigenes Einkommen verfügen, sind beitragsfrei mitversichert. 
Familie am Strand
Für Selbstständige mit Familie ist die freiwillige Mitgliedschaft in der GKV ideal
  • Der höchste Versicherungsbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung richtet sich nach der Beitragsbemessungsgrenze. Das gilt auch, wenn Ihr tatsächliches Einkommen diese übersteigt. 
  • Die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen richten sich nach gesetzlichen Regelungen. Der Gesetzgeber passt sie regelmäßig an den medizinischen Fortschritt an. Eine PKV kann sich unter Umständen auf die vertraglich vereinbarten Leistungen berufen. Diese können den medizinischen Fortschritt außer Acht lassen. Achten Sie daher darauf, einen Tarif mit einem offenen Heil- und Hilfsmittelkatalog zu wählen. In diesen Tarifen erfolgt ebenfalls eine Anpassung der Leistungen.  
  • Sind Sie freiwillig in der GKV versichert, erhalten Sie im Krankheitsfall nach sechs Wochen Krankengeld bis zur Dauer der Erkrankung von 78 Wochen. In der privaten Krankenversicherung haben Sie die Möglichkeit, eine Krankentagegeldversicherung abzuschließen. Abhängig von der Vertragsgestaltung können Sie das Krankentagegeld vom ersten Krankheitstag bis zum Eintritt in den Ruhestand erhalten.
  • In der gesetzlichen Krankenversicherung ist es jederzeit möglich, den Versicherer zu wechseln. Das bietet sich etwa an, wenn ein anderer Versicherer einen niedrigeren Zusatzbeitrag erhebt oder einen besseren Leistungsumfang bietet. In der privaten Krankenversicherung gestaltet sich ein Wechsel des Anbieters aufgrund der vorhandenen Altersrückstellungen als schwieriger. 

Für wen ist die private Krankenversicherung sinnvoll?

Der große Vorteil der privaten Krankenversicherung besteht darin, dass sie in den meisten Tarifen einen größeren Leistungsumfang bietet. Typische Beispiele sind: 

  • Ein- oder Zweibettzimmer im Krankenhaus
  • Chefarztbehandlung im Krankenhaus
  • Versorgung mit hochwertigem Zahnersatz und zahnärztlichen Behandlungen
  • Übernahme von Kosten für Sehhilfen und Hörgeräte
  • Kostenübernahme für die Behandlung durch Heilpraktiker
  • Behandlung durch Privatärzte
  • Übernahme von Kosten für verschiedene Impfungen
  • Kostenübernahme für alle zugelassenen Medikamente

Den jeweiligen Umfang dieser und weiterer Leistungen vereinbart die private Krankenversicherung individuell im Versicherungsvertrag. Je besser die Leistung ist, umso höher fällt der Beitrag aus. Nehmen Sie in einem Jahr keine Leistungen aus der privaten Krankenversicherung in Anspruch, erhalten Sie eine Beitragsrückerstattung.

Kliniken und niedergelassene Ärzte erhalten von privaten Krankenversicherungen höhere Honorare als von gesetzlichen Krankenversicherern. Zudem stehen ihnen andere Diagnose- und Behandlungsmöglichkeiten zur Verfügung, da private Versicherer die Kosten dafür übernehmen. Durch diese Vorteile neigen einige Ärzte dazu, Privatpatienten bevorzugt zu behandeln. Das gilt insbesondere für die Terminvergabe bei Fachärzten. 

Speziell für ältere Versicherte und Personen mit Vorerkrankungen können die Beiträge zur privaten Krankenversicherung extrem hoch ausfallen. Einige Leistungen können die Versicherer auch ausschließen. Familien mit Kindern und nur einem Verdiener zahlen in der privaten Krankenversicherung für jedes Familienmitglied einen eigenen Beitrag. 

Für den Krankheitsfall können Sie in der privaten Krankenversicherung ein Krankentagegeld bereits ab dem ersten Krankheitstag vereinbaren. Die gesetzliche Krankenkasse hingegen bezahlt Krankengeld erst nach einer Krankheitsdauer von sechs Wochen und die Leistungsdauer ist begrenzt. 

Die Beiträge für die private Krankenversicherung können Sie wie andere Versicherungen steuerlich absetzen
Sinnvoll ist die private Krankenversicherung bei selbstständiger oder freiberuflicher Tätigkeit mit hohem Einkommen, wenn Sie Wert auf eine hochwertige und umfassende Versorgung im Krankheitsfall legen. 
Private Krankenversicherung: Komfort im Einzelzimmer
Private Krankenversicherung: Komfort im Einzelzimmer

Das gilt es in der privaten Krankenversicherung zu beachten

Ein Wechsel von der PKV zur GKV ist für Selbstständige nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich und höchstens bis zum 55. Lebensjahr. Das sollten Sie bedenken, bevor Sie sich für einen privaten Anbieter entscheiden.

Mit zunehmendem Alter können die Beiträge zur PKV für Selbstständige und Freiberufler deutlich stärker steigen als in der Krankenkasse. Das gilt besonders für Versicherte, die erst spät in die private Krankenversicherung wechseln oder sich während des Erwerbslebens für einen günstigen Tarif in der PKV entscheiden. In diesen Fällen sollten Sie den möglichen Anstieg der Beiträge schon frühzeitig im Rahmen ihrer Altersvorsorge berücksichtigen.

Wer sich bereits in einem frühen Lebensalter privat krankenversichert, bildet bis zum Renteneintritt hohe Altersrückstellungen bei seinem Versicherer. Diese mildern die Beitragssteigerungen im Alter, sodass sie mit dem Anstieg in der gesetzlichen Krankenversicherung von jährlich rund drei Prozent vergleichbar sind. Allerdings ist es nicht immer möglich, die gebildeten Altersrückstellungen zu einem anderen Versicherer mitzunehmen. Für den Fall, dass Sie vielleicht später einmal den Versicherer wechseln möchten, sollten Sie auf eine entsprechende vertragliche Regelung achten.

Fazit: Krankenversicherung für Freiberufler und Selbständige: PKV oder GKV?

  • Selbständige haben grundsätzlich die Wahl zwischen der privaten und gesetzlichen Versicherung.
  • Die gesetzliche Krankenversicherung bietet für alle Mitglieder dieselben Leistungen, unabhängig davon, ob sie freiwillig oder gesetzlich krankenversichert sind.
  • Die Beiträge für die gesetzliche Krankenversicherung richten sich ausschließlich nach dem Einkommen. 
  • Freiwillig gesetzlich versichert zu sein, lohnt sich vorrangig für Gründer, Familien mit Kindern und Menschen mit Vorerkrankungen. 
  • Wer sich privat krankenversichert, entscheidet selbst über den Umfang der Versicherungsleistungen und genießt, abgesehen vom Basistarif, einen umfassenden Service.

Beitrag teilen

Abonnieren
Benachrichtige mich bei
0 Kommentare
Inline Feedbacks
View all comments