Wohnflächenberechnung für die Gebäudeversicherung: So vermeiden Sie Fehler

Genaue Wohnfläche ermitteln

Inhalt

Zum Abschluss von Versicherungen sind verschiedene Angaben notwendig. Wenn Sie eine Wohngebäudeversicherung abschließen, gehört die Wohnfläche zu den maßgeblichen Kriterien. Sie beeinflusst die Versicherungsprämie, aber auch für die Leistung im Schadensfall.

Führt die falsche Angabe der Wohnfläche zu einer Unterversicherung, reduzieren Versicherer ihre Zahlung im Versicherungsfall. Das vermeiden Sie, wenn Sie genau beachten, welche Wohnfläche für die Wohngebäudeversicherung maßgeblich ist. Wie Sie das machen, erfahren Sie in diesem Beitrag.

Fragen und Antworten

Kann ich die Wohnfläche aus den Bauplänen oder dem Kaufvertrag entnehmen?

Baupläne und Kaufverträge eignen sich nicht für die exakte Angabe der Wohnfläche. Bei Neubauten kann die Wohnfläche aus dem Bauantrag hilfreich sein. Dennoch ist vor dem Vertragsabschluss eine Rückfrage beim Versicherungsunternehmen immer sinnvoll.

Was gehört zur Wohnfläche für die Wohngebäudeversicherung?

Grundsätzlich umfasst die Wohnfläche in der Gebäudeversicherung die Fläche aller Räume, die zu Wohn- und Hobbyzwecken dienen. Darüber gibt es jedoch verschiedene Ansichten.

Wie messe ich die Wohnfläche für die Wohngebäudeversicherung richtig?

Zur Messung der Wohnfläche einzelner Räume eignen sich Entfernungsmesser mit Lasertechnik. Das Messen mit einem Zollstock birgt das Risiko großer Ungenauigkeiten.

Welche Wohnfläche im Dachgeschoss benötigt die Gebäudeversicherung?

Im Dachgeschoss gelten abhängig von der Raumhöhe unterschiedliche Werte für die Wohnflächenberechnung. Eine einheitliche Regelung für alle Versicherer gibt es dazu jedoch nicht.

Welche Folgen kann eine falsche Angabe der Wohnfläche haben?

Geben Sie die Wohnfläche zu groß an, zahlen Sie über viele Jahre eine überhöhte Versicherungsprämie. Gravierender sind die Folgen, wenn die Angabe der Wohnfläche zu niedrig ist, denn das führt zur Unterversicherung.

Richtige Angaben schützen vor Verlusten

Warum ist die Wohnfläche so wichtig für die Wohngebäudeversicherung?

Die Haus- oder Wohnungsgröße bildet ein grundlegendes Kriterium für die Wohngebäudeversicherung. Von ihr hängen die Höhe des Beitrags und im Schadensfall der Umfang der Versicherungsleistungen ab. Das gilt übrigens unabhängig vom gewählten Tarif. Auch wenn Sie sich für einen Tarif mit fester Versicherungssumme nach dem Wert 1914 entscheiden, spielt die Wohnfläche eine wichtige Rolle.

Je größer die bewohnten Räume sind, umso höher ist der Wert des Hauses und damit möglicherweise die Beschädigung. Im Schadenfall muss der Gebäudeversicherer bei einem großen Haus eine höhere Leistung erbringen. Das gilt insbesondere bei Schäden, die das gesamte Gebäude betreffen, etwa bei einem Brand oder einem Leitungswasserschaden.

Die Wohnfläche hat auch in anderen Zusammenhängen Bedeutung, etwa:

  • als Basis für den Kaufpreis beim Kauf und Verkauf eines Hauses

  • für die Hausratversicherung

  • zur Ermittlung der korrekten Höhe der Grundsteuer

  • für die Berechnung möglicher Sanierungskosten

  • zur Bestimmung der Wirtschaftlichkeit im Rahmen der Finanzierung

  • im Fall der Vermietung zur Berechnung der Miete und als Basis für eine Mieterhöhung

  • für die Aufteilung der Nebenkosten einer vermieteten Wohnung

Sie sehen also, es gibt viele Gründe, die exakte Wohnfläche des eigenen Gebäudes zu kennen. Leider ist es nicht immer leicht, für jeden Zweck die Wohnfläche richtig zu ermitteln. Tatsächlich bestehen unterschiedliche Verfahren zur Berechnung und keine einheitliche Festlegung, welche für die Versicherung richtig ist. Dazu weiter unten mehr.

Versicherungsvertrag einer Wohngebäudeversicherung
Die richtige Angabe der Wohnfläche ist eine Obliegenheit

Folgen der Angabe einer fehlerhaften Wohnfläche

Die richtige Angabe der Wohnfläche zählt zu den Obliegenheiten des Versicherungsnehmers. Geben Sie im Versicherungsantrag eine größere als die tatsächliche Wohnfläche an, zahlen Sie über viele Jahre einen unnötig hohen Beitrag. Die Versicherungsleistung verbessert sich dadurch nicht, denn eine Überversicherung ist im Gegensatz zur Unterversicherung nicht üblich.

Schlimmer sind die Folgen der Unterversicherung. Diese entsteht, wenn Sie die Wohnfläche zu klein angeben. Stellt sich im Schadenfall heraus, dass Sie in Ihrem Haus gegenüber der Angabe im Versicherungsantrag mehr Fläche als Wohnfläche nutzen, sind Sie unterversichert. Der Versicherer erstattet Ihnen nicht mehr den vollständigen Schaden.

Selbst wenn Sie einen Tarif mit einer festen Versicherungssumme wählen, riskieren Sie eine Unterversicherung, weil Sie falsche Angaben gemacht haben. Zudem gilt die Versicherungssumme nur für den Fall eines Totalschadens. Die meisten Schäden betreffen jedoch nicht das gesamte Gebäude, sondern nur Teile. Auch hier müssen Sie bei Unterversicherung einen Abzug von den tatsächlich entstandenen Kosten hinnehmen.

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So sieht es Paragraf 75 des Gesetzes über den Versicherungsvertrag vor. Eine ähnliche Regelung trifft der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) in seinen Allgemeinen Wohngebäude-Versicherungsbedingungen.

Keine einheitliche Regelung über die Wohnfläche

Auch bezüglich der Ermittlung der Wohnfläche enthalten die VGB 2022 eine Regelung. Danach soll die Berechnung nach der Wohnflächenverordnung erfolgen. Die meisten Versicherungsgesellschaften übernehmen die von Ihrem Dachverband, dem GDV, erstellten allgemeinen Versicherungsbedingungen. Sie haben jedoch auch die Möglichkeit, davon abzuweichen.

Die VGB sind als Muster für die Versicherungsbedingungen nicht rechtlich bindend. Es gilt lediglich der Grundsatz, dass die Wohnfläche die Grundfläche aller Räume und Flächen umfasst, die zum Wohnen dienen. Dazu gehören auch Hobby- und Sporträume. Doch auch diesen Grundsatz können Versicherungen unterschiedlich auslegen.

Für Sie als Versicherungsnehmer bedeutet dieser Umstand, dass Sie keine einheitliche Regelung für die Wohnflächenberechnung finden. Neben dem vom GDV vorgeschlagenen Berechnungsverfahren nach der Wohnflächenverordnung können Versicherungsunternehmen auch eine DIN Norm als Grundlage wählen. Selbst eine individuelle Regelung einzelner Anbieter ist möglich.

Aufgrund der verschiedenen Möglichkeiten zur Wohnflächenermittlung können Versicherungen ihre Tarife positiv darstellen. Manches Angebot mit niedrigen Beiträgen erscheint auf den ersten Blick günstig. Führt die geforderte Berechnungsmethode jedoch zu einer größeren Wohnfläche, kann der Beitrag am Ende sogar höher ausfallen als der anderer Anbieter. Es ist daher auch für Sie wichtig, genau hinzusehen.
Genaue Wohnfläche ermitteln
Es gibt viele Möglichkeiten, Wohnflächen zu ermitteln

Berechnung nach der Wohnflächenverordnung

Wie vom GDV vorgeschlagen, nutzen die meisten Versicherer inzwischen die Wohnflächenverordnung (WoFlV) als Grundlage für die Wohnflächenberechnung. Details dazu finden Sie im hier verlinkten Gesetzestext vom Bundesministerium der Justiz.

In Paragraf zwei legt die Wohnflächenverordnung die zur Wohnfläche gehörenden Räumlichkeiten wie folgt fest:

  • Wohn-, Ess- und Schlafräume

  • Bäder

  • Küchen

  • Hobbyräume und häusliche Arbeitszimmer

  • beheizbare Schwimmbäder in zu allen Seiten geschlossenen Räumen

  • beheizbare Wintergärten

  • nicht beheizbare Wintergärten und Schwimmbäder in geschlossenen Räumen zur Hälfte

  • Balkone und Loggien zu einem Viertel oder zur Hälfte

  • Terrassen und Dachgärten zu einem Viertel oder zur Hälfte

Explizit gehören folgende Räume nicht zur Wohnfläche:

  • Garagen

  • Heizungsräume

  • Lagerräume im Keller

  • Abstellräume

  • Kellerersatzräume außerhalb der Wohnung

  • nicht zu Wohnzwecken dienende Dachbodenräume

  • Waschküchen und Trockenräume

  • Geschäftsräume

Bekleidungen und Umrahmungen von Fenstern und Türen, fest eingebaute Sanitärobjekte, Heizkörper, Öfen und andere Einrichtungen gehören ebenso zur Raumfläche wie Einbaumöbel und bewegliche, nicht fest verbaute Raumteiler. Nicht zur Grundfläche hingegen gehören feste Bauteile im Raum, etwa:

  • Schornsteine

  • Vormauerungen

  • Türnischen

  • Fenster- und Wandnischen, sofern sie nicht bis zum Fußboden reichen

  • Treppen mit mehr als drei Stufen und dazugehörige Treppenabsätze

Wohnräume unter Dachschrägen und Flächen unter Treppen gehören nur zur Fläche einer Wohnung, wenn die Kopfhöhe einen Meter übersteigt. Bei einer Höhe zwischen einem und zwei Metern zählt die Grundfläche darunter zur Hälfte. Erst ab einer Kopfhöhe von zwei Metern müssen Sie die Grundfläche darunter vollständig mitrechnen.

Wohnflächenberechnung nach DIN 277

Anders als die für Flächenermittlungen nach dem Wohnraumförderungsgesetz dienende Wohnflächenverordnung bildet diese Methode die Voraussetzung für Hochbauplanungen. Die DIN Norm 277 wenden Architekten und Bauunternehmen an. Auch Versicherungsunternehmen können die Berechnung der Wohnfläche anhand der DIN 277 verlangen.

Nach der DIN Norm 277 gehören auch Räume zur Wohnung, die nach der Wohnflächenverordnung nicht mitzählen. Nutzflächen wie Lager- und Heizungsräume gehören ebenso zur Grundfläche wie Flure, Funktionsflächen und Eingangsbereiche. Der Dachboden, Kellerräume, Loggien, Terrassen und Balkone sowie Dachgärten bezieht die DIN 277 ebenfalls zu hundert Prozent in die Wohnfläche ein.

Die Berechnung nach der DIN Norm 277 führt also zu einer wesentlich größeren Fläche einer Wohnung oder eines Wohnhauses. Daran erkennen sie, wie groß der Einfluss verschiedener Berechnungsmethoden auf den Versicherungsbeitrag sein kann.

Individuelle Versicherungsbedingungen schaffen Klarheit

Im Idealfall finden Sie nähere Angaben über die Art der Wohnflächenberechnung in den Versicherungsbedingungen zu Ihrem Vertrag. Diese erhalten Sie jedoch erst, nachdem Sie den Versicherungsantrag abgeben, also wenn Sie Ihre Wohnfläche bereits angegeben haben.

Stellt sich danach heraus, dass Sie die falsche Grundfläche eingetragen haben, sollten Sie umgehend das Versicherungsunternehmen schriftlich darüber informieren. Besser ist es jedoch, wenn Sie sich vor der Abgabe des Versicherungsantrags direkt bei der Versicherung erkundigen, welche Berechnungsmethoden sie verlangt.

Das gilt umso mehr, wenn Sie die Preise verschiedener Versicherungsunternehmen miteinander vergleichen. Wendet eine Versicherungsgesellschaft die DIN 277 an, haben Sie eine viel größere Fläche zu versichern. Da sich der Beitrag nach der Anzahl der Quadratmeter von Wohnungen richtet, erhöht sich der Beitrag unter Umständen deutlich.

Versicherungsfragen klären
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Fazit: Fragen Sie den Versicherer

Die Methode zur Ermittlung von Wohnflächen und die Berücksichtigung von Flächen, die nicht zu Wohnzwecken dienen, bringen stets eine Unsicherheit mit sich. Es gibt keine einheitliche Regelung, welche Methode Versicherungsunternehmen für die Flächenberechnung anwenden, sondern lediglich eine Empfehlung des GDV.

Klären Sie daher vor dem Abschluss einer Wohngebäudeversicherung, nach welchem Kriterium Sie die Grundfläche ermitteln sollen. Lassen Sie sich dabei nicht auf die Aussage ein, dass Sie alle Wohnräume einbeziehen müssen. Auch darüber bestehen unterschiedliche Ansichten.

Fragen Sie notfalls gezielt nach Keller, Dachboden und den übrigen Räumlichkeiten, die nach der Wohnflächenverordnung keine Berücksichtigung finden.

Dieses Thema ist ebenfalls interessant, wenn Sie die Hausratversicherung abschließen. Auch hier richten sich Beitrag und Versicherungsleistungen nach Wohnflächen.

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