Gebäudeversicherung Hauskauf: Eigentümerwechsel und nun?

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Was passiert eigentlich mit der Gebäudeversicherung bei Hauskauf? Der Eigentümerwechsel eines Gebäudes ist oft mit vielen Emotionen und Papierkrieg verbunden. Laut Statistik wechseln jedes Jahr rund 280.000 Immobilien den Besitzer. Ob für Sie jetzt endlich der Traum vom eigenen Heim wahr wird oder Sie sich von Ihrer Immobilie verabschieden und neue Wege einschlagen, das Thema Versicherungen sollten Sie beim Hauskauf oder -verkauf auf keinen Fall vernachlässigen.

Haftpflichtversicherung, Hausratversicherung, Wohngebäudeversicherung und Co. sind nur einige Schlagworte, die Ihnen bestimmt auch schon untergekommen sind. Zwar sind Sie als Hausbesitzer seitens des Gesetzgebers nicht dazu verpflichtet, eine dieser Versicherungen abzuschließen, dennoch sollten Sie bei den hohen Summen, die hier auf dem Spiel stehen können, lieber Nichts dem Zufall überlassen.

Wir möchten Ihnen gerne dabei helfen, Licht ins Dunkel rund um Gebäudeversicherung und Eigentümerwechsel zu bringen! Deswegen haben wir uns für Sie angeschaut, welche Versicherung bei Hauskauf notwendig ist und wie es mit der Gebäudeversicherung bei Eigentümerwechsel im Speziellen aussieht.

Versicherung beim Hauskauf: Der Basisschutz für Eigenheimbesitzer

Warum brauchen Sie beim Hauskauf eigentlich eine Versicherung? Das Ausbrechen eines Feuers, ein wütender Sturm oder ein Rohrbruch sind Szenarien, über die wir alle in unserem Alltag lieber nicht zu intensiv nachdenken möchten. Dennoch sprechen die Zahlen für sich, denn in Deutschland entsteht etwa alle 30 Sekunden ein Rohrbruch , pro Jahr treten 200.000 Brandschäden  in Wohngebäuden auf und Gebäudeversicherungen wurden im Jahr 2018 1,2 Millionen Sturm- und Hagelschäden  gemeldet.

Gerade was Extremwetter-Phänomene wie Stürme oder gar Tornados angeht, ist noch lange kein Ende in Sicht. Der Deutsche Wetterdienst geht davon aus, dass aufgrund der sich verändernden Klimaverhältnisse extreme Wetterverhältnisse wie Stürme und Starkregen  in den nächsten Jahren kontinuierlich zunehmen werden.

Sie sehen also: Auch wenn beim Hauskauf Gebäudeversicherung und Co. nicht zum gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtprogramm gehören, sollten Sie die Risiken nicht ignorieren und rechtzeitig vorsorgen, um sich und Ihr Vermögen abzusichern.

Die Gebäudeversicherung oder Wohngebäudeversicherung

Eine Gebäudeversicherung deckt Schäden durch beispielsweise Feuer, Sturm, Hagel oder Leitungswasser an einem Gebäude selbst ab, wie zum Beispiel ein Dach, welches vom Sturm abgedeckt wurde. Zudem empfiehlt es sich je nach Lage des Gebäudes eine Elementarschäden-Versicherung abzuschließen, welche beispielsweise Schäden durch Überflutung, Lawinen oder Erdabsenkungen einschließt.

Gebäudeversicherung ist dabei der Oberbegriff für alle Versicherungen dieser Art. Eine Wohngebäudeversicherung hat meist den gleichen Umfang, bezieht sich jedoch explizit auf Wohngebäude. Möchten Sie ein Wohngebäude erwerben, fordern sogar viele Banken den Nachweis einer Feuerversicherung als Bestandteil der Wohngebäudeversicherung zur Absicherung des Immobilienkredits.

Unser Tipp: Zwischen verschiedenen Tarifen einer Gebäudeversicherung gibt es erhebliche Unterschiede und es lohnt sich, genauer hinzuschauen. Oft sind Folgeschäden (Ableitungsrohre auf dem Versicherungsgrundstück) oder grobe Fahrlässigkeit (zum Beispiel den Topf auf dem Herd vergessen) nicht mitversichert. Wir empfehlen Ihnen, diese Risiken unbedingt einzuschließen, damit Sie im Falle eines Falles rundum geschützt sind.

Gebäudeversicherung Eigentümerwechsel: Was ist zu beachten?

Schauen wir uns nun also genauer an, was mit der Basis der Versicherung rund um das Haus, der Gebäudeversicherung, bei Eigentümerwechsel geschieht. Denn jedes Haus in Deutschland sollte in der Regel ab Hauskauf durch eine Wohngebäudeversicherung abgesichert sein. Es stellt sich also die Frage, was mit der vorhandenen Gebäudeversicherung bei Hauskauf passiert.

Insider-Tipp: Beim Eigentümerwechsel eines Gebäudes gilt zu beachten, dass der neue Besitzer erst dann von der Versicherung als solcher anerkannt wird, wenn die Eintragung in das Grundbuch vorgenommen wurde. Der reine Kaufvertrag oder die Vormerkung im Grundbuch reichen nicht aus, um den Eigentümerwechsel geltend zu machen.

Gebäudeversicherung bei Hausverkauf kündigen?

Stehen Sie kurz vor dem Hausverkauf und haben eine Gebäudeversicherung abgeschlossen, so brauchen Sie sich um eine Kündigung der Wohngebäudeversicherung bei Eigentümerwechsel keine Gedanken machen. Denn gemäß § 95 VVG übernimmt der Käufer Ihres Hauses automatisch die Gebäudeversicherung beim Hausverkauf. So sorgt der Gesetzgeber einer Versicherungslücke vor.

Allerdings ist es gemäß § 97 VVG Ihre Pflicht, die Gebäudeversicherung bei Eigentümerwechsel unverzüglich aber mindestens nach einem Monat über die Veräußerung zu informieren. Dazu genügt ein formloses Anschreiben inklusive Ihrer Versicherungsnummer.

Die Beiträge für die Wohngebäudeversicherung zahlen Sie in der Regel solange, wie Sie offizieller Besitzer der Immobilie sind. Dazu sollten Sie sich rechtzeitig mit dem neuen Besitzer besprechen und auf eine entsprechende Aufteilung der Jahresprämie einigen.

Bei Hauskauf Wohngebäudeversicherung übernehmen?

Um den Schutz durch die Versicherung bei Hauskauf zu gewährleisten, sind Sie gemäß § 95 VVG  zunächst dazu verpflichtet, die Gebäudeversicherung nach Hauskauf zu übernehmen. Das ist zu Ihrem Vorteil, denn sollte kurz nach der Veräußerung ein Schaden entstehen, sind Sie abgesichert!

Allerdings sind auch Sie als Käufer, genauso wie der Verkäufer, dazu verpflichtet, die Gebäudeversicherung nach Hauskauf über den neuen Besitzer zu informieren. Dazu richten Sie ein formloses Schreiben – am besten unverzüglich, spätestens aber nach einem Monat – an den Versicherer, wie in § 97 VVG  geregelt.

Über die offenen oder bereits gezahlten Beiträge für das laufenden Versicherungsjahr sollten Sie sich rechtzeitig mit dem Vorbesitzer einigen.

Unser Tipp: Verlassen Sie sich lieber nicht darauf, dass der Verkäufer die Gebäudeversicherung über den Eigentümerwechsel informiert, sondern werden Sie selbst aktiv. Nur so können Sie sichergehen, dass die Meldung auch wirklich durchgeführt wurde.

Sonderfall: Bei Erbschaft Gebäudeversicherung übernehmen

Gehen eine Immobilie und die dazugehörige Gebäudeversicherung im Eigentümerwechsel im Zuge einer Erbschaft auf Sie über, dann übernehmen Sie gemäß § 1922 BGB und § 1967 BGB die Wohngebäudeversicherung als neuer Eigentümer ab dem Zeitpunkt des Todes. Dazu weisen Sie sich mit dem Erbschein bei der zuständigen Versicherung aus.

Sonderfall: Gebäudeversicherung Eigentümerwechsel durch Zwangsvollstreckung

Kommt der Eigentümerwechsel durch eine Zwangsvollstreckung zustande, so gelten für die Gebäudeversicherung grundsätzlich die gleichen Regelungen wie beim Hauskauf. Allerdings gelten Sie bereits an dem Zeitpunkt des Zuschlags und nicht erst ab Grundbucheintrag bereits als neuer Besitzer.

Wohngebäudeversicherung Kündigung: Eigentümerwechsel macht’s möglich

Zunächst heißt es also, beim Hauskauf die Gebäudeversicherung zu übernehmen. Allerdings haben sowohl Sie als neuer Besitzer wie auch der Versicherer (!) ein Recht auf Kündigung der Wohngebäudeversicherung bei Eigentümerwechsel.

Es gelten folgende Fristen für das Wohngebäudeversicherung Sonderkündigungsrecht bei Eigentümerwechsel:

  • Der Käufer hat das Recht auf Kündigung der Wohngebäudeversicherung innerhalb eines Monats nach Grundbucheintrag. Sofern er nichts von der Gebäudeversicherung wusste, beträgt die Frist einen Monat nach Bekanntwerden. Lässt der Käufer die Frist verstreichen, so gilt automatisch das normale Kündigungsrecht zum Ende des Jahres.
  • Der Versicherer hat ebenfalls das Recht auf Kündigung der Wohngebäudeversicherung innerhalb eines Monats ab dem Bekanntwerden des Eigentümerwechsels.

Insider-Tipp: Nach dem Hauskauf die Wohngebäudeversicherung zu wechseln ist nicht unüblich, allerdings sollten Sie den bestehenden Vertrag erst dann kündigen, wenn Sie bereits einen neuen Versicherer gefunden haben, damit keine Versicherungslücke entsteht. Eine vorzeitige Kündigung der Wohngebäudeversicherung ist übrigens nicht möglich!

Gebäudeversicherung bei Eigentümerwechsel unbedingt prüfen!

Es ist nicht nur empfehlenswert, sondern lohnt sich auch oft, den Tarif der Gebäudeversicherung nach Hauskauf auf Herz und Nieren zu prüfen. Denn vermutlich werden Sie feststellen, dass gerade bei älteren Verträgen eines der beiden Probleme auf Sie zutrifft:

  • Besteht eine Überversicherung heißt das, dass Sie eine höhere Prämie für Leistungen zahlen, die Sie nicht brauchen. Zum Beispiel kann in einem Vollschutz-Paket eine teure Photovoltaikanlage mitversichert sein, obwohl Sie gar keine besitzen!
  • Im Falle einer Unterversicherung hingegen zahlen Sie vielleicht eine geringe Prämie, die Sie aber teuer zu stehen kommen kann, wenn eine zu geringe Summe oder wichtige Bedingungen im Versicherungsvertrag nicht abgesichert sind.

Wenn Sie also eine Kündigung der Wohngebäudeversicherung nach Eigentümerwechsel planen, sollten Sie Ihren aktuellen Tarif unverbindlich prüfen lassen. Nutzen Sie gerne unseren zuverlässigen Tarifrechner für die Auswahl Ihres neuen Versicherers!

Fazit Gebäudeversicherung Hauskauf: Prämie prüfen lohnt sich!

Was passiert also mit der Gebäudeversicherung bei Eigentümerwechsel? Fassen wir noch einmal die wichtigsten Fakten und Tipps zusammen:

  • Die Gebäudeversicherung ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, aber dennoch eine Pflicht für jeden Hausbesitzer.
  • Beim Eigentümerwechsel geht die Gebäudeversicherung automatisch auf den Käufer über, kann jedoch innerhalb eines Monats nach Hauskauf von seitens des neuen Besitzers oder der Versicherung gekündigt werden.
  • Prüfen Sie die Gebäudeversicherung nach Eigentümerwechsel in jedem Fall, um eine Über- oder Unterversicherung zu vermeiden. Ein Vergleichsrechner hilft Ihnen dabei, den geeigneten Tarif für Ihren neuen Vertrag zu finden.

Wenn Sie möchten, dass wir Ihre Wohngebäudeversicherung unverbindlich für Sie prüfen, nutzen Sie gerne unseren praktischen Versicherungs Check.

Haben Sie noch Anregungen oder Fragen rund um das Thema „Gebäudeversicherung Eigentümerwechsel“? Dann schreiben Sie uns gerne in den Kommentaren oder schicken Sie uns eine E-Mail an fragen@versicherungsprinz.de.

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Gast
Barbara
2 Jahre zuvor

Was mache ich als Käufer – bei offensichtlicher Unterversicherung – in der Zeit zwischen Notartermin und Eigentumsumschreibung? Das kann ja gern mal 4-16 Wochen dauern. Wie umgehe ich das Risiko?

Admin
2 Jahre zuvor
Reply to  Barbara

Hallo Barbara,

vielen Dank für deine Frage. Grundsätzlich ist der Verkäufer dazu verpflichtet, die Immobilie frei von Mängeln an den Käufer zu übergeben. Somit stellt eine umfassende Versicherung eine Sicherheit für den Eigentümer dar. Ist diese nicht ausreichend, umfasst z.B. nur den Bereich Feuer, trägt der Eigentümer ein größeres Risiko, da er das Risiko möglicher Schäden nicht auf einen Versicherer transferieren kann. Der Gefahrenübergang ist im Kaufvertrag geregelt.
Ist der Versicherungsfall vor der Eintragung in das Grundbuch eingetreten, so steht der Anspruch auf die Versicherungsleistung dem Verkäufer zu. Daraus entstehende Ansprüche gehen nicht gemäß § 95 Abs. 1 VVG mit dem Eigentumsübergang auf den Erwerber über.

Erst ab der Grundbucheintragung wird man vollständig Eigentümer der Immobilie. Somit kann auch erst ab diesem Zeitpunkt die Versicherungsleistung aufgestockt oder der Versicherer gewechselt werden.

Folgende Möglichkeiten sollen in deiner Situation geprüft werden:

Möglichkeit 1. Mit dem Verkäufer sprechen, dass dieser den bestehenden Schutz für die restliche Laufzeit anpasst.
Möglichkeit 2. Mit einer neuen Versicherung die Möglichkeit einer Differenzdeckung besprechen. Hier müsste man ins Gespräch mit dem neuen Versicherer gehen, ob dieser bereits Schutz gewährt, obwohl das Eigentum noch nicht übergegangen ist. Der bestehende Versicherer wird dir mit hoher Wahrscheinlichkeit aufgrund bestehender Datenschutzrichtlinien keinen Auskunft geben können.

Falls noch Fragen offen sind oder du bei der Umsetzung Hilfe brauchst, kannst du dich gerne jederzeit an fragen@versicherungsprinz.de wenden.

Viele Grüße
Jonas

Über den Autor
Über den Autor

Hallo, ich bin Jonas Rietzkow von Versicherungsprinz.de!

Nach meinem Studium im Bereich Versicherungswissenschaften an der TH Köln, absolvierte ich ein Studium an der EBS Universität für Wirtschaft und Recht. Seit 6 Jahren bin ich hauptberuflich als unabhängiger Versicherungsmakler tätig und arbeite freiberuflich als Dozent. Neben Versicherungen gehören Aktien und Immobilien zu meinen Leidenschaften.

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