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Wohngebäudeversicherung und Pool: optimaler Versicherungsschutz

Haus mit Pool Versicherung

Inhalt

Mit Corona Pandemie und hohen Temperaturen in den Sommermonaten erfreut sich der eigene Swimmingpool im Garten wachsender Beliebtheit. Dazu trägt auch das vielfältige Angebot an verschiedenen Pools in unterschiedlichen Größen und Bauweisen bei.

Längst ist das private Schwimmbecken nicht mehr ausschließlich als teurer und aufwendig herzustellender Einbaupool im Erdreich möglich. Aufstellbecken wie Stahlwandpools, Frame-Pools mit einem Rahmen aus Metallrohren und elegante Holz-Pools finden ihren Platz einfach auf dem Rasen.

Der Aufbau dieser Schwimmbecken ist einfach und erfordert kaum Fachkenntnisse. Innerhalb weniger Stunden und nach dem Einlaufen des Wassers kann der Badespaß beginnen. Ein wichtiger Aspekt gerät bei der Freude über das neue private Schwimmbad aber oft in Vergessenheit: die Verkehrssicherungspflicht als Poolbesitzer und die damit verbundene Notwendigkeit einer Versicherung für den Pool.

Haus mit Pool Versicherung
Sorgenfreies Badevergnügen mit den richtigen Versicherungen

Fragen und Antworten

Bin ich verpflichtet, meinen Pool zu versichern?

Eine gesetzliche Verpflichtung zur Versicherung von privaten Schwimmbecken besteht nicht. Sie sollten aber bedenken, dass Sie im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht für Schäden haften, die anderen am und im Schwimmbecken oder durch den Pool entstehen.

Wie muss ich meinen Pool sichern?

Sie sind verpflichtet, Ihren Pool vor unberechtigtem Zugang zu sichern. Er sollte daher auf einem eingezäunten Grundstück stehen. Wenn Sie den Pool gerade nicht nutzen, schützt eine Abdeckplane Kinder und Tiere zusätzlich vor dem Ertrinken.

Wer haftet, wenn der Pool ausläuft?

Wenn Ihr Pool ausläuft, haften Sie als Poolbesitzer für alle dadurch entstehenden Schäden. Platzt die Folie eines Frame-Pools, treten innerhalb kurzer Zeit große Wassermengen aus. Die dadurch entstehende Flutwelle kann enorme Schäden verursachen.

Welche Versicherungen benötige ich für einen Pool?

Typische Versicherungsschäden im Zusammenhang mit privaten Schwimmbecken sind einerseits Schäden am Pool selbst sowie an fremdem Eigentum und sogar Personenschäden durch den Swimmingpool. Eine perfekte Absicherung erfordert daher einen Haftpflichtschutz sowie eine Versicherung des Schwimmbeckens gegen Schäden durch äußere Einflüsse.

Benötige ich eine Betriebs-Genehmigung für den Pool?

Für den Betrieb eines privaten Swimmingpools ist keine Genehmigung erforderlich. Auch eine Begrenzung der Wassertiefe oder eine Vorschrift zur Beschäftigung eines Bademeisters gibt es nicht.

Pool ist nicht gleich Pool

Die Vielzahl unterschiedlicher Pools wirkt sich darauf aus, was Sie als Poolbesitzer zu beachten haben. Diverse gesetzliche Vorschriften gelten für Swimmingpools ab einer bestimmten Größe, Bauart und Wassertiefe. Auch die Möglichkeit und Art einer Pool-Versicherung hängt davon ab, wie Ihr Pool im Garten beschaffen ist. Zunächst besteht ein Unterschied zwischen Einbaupools und Aufstellpools.

Gartenpool für den Bodeneinlass

Ein Einbaupool kann vollständig oder nur zum Teil, etwa bis zur halben Höhe, in das Erdreich eingelassen sein. Auf einem Grundstück in Hanglage schließen die Oberkanten von Schwimmbecken oft an einer Seite vollständig in Bodenhöhe ab und ragen an der anderen Seite aus dem Boden heraus. Einbaupools sind in verschiedenen Bauarten möglich:

  • in Massivbauweise aus Beton mit einer Auskleidung aus Fliesen, Naturstein oder Folie

  • als massiv gemauertes Becken mit Fliesen-Auskleidung

  • als Styropor-Pool aus zusammengesetzten Styropor-Elementen, die anschließend mit Beton ausgegossen und von innen verkleidet werden

  • aus Kunststoff vorgefertigte Komplettbecken zum Einlassen in den Boden

  • in Form von Becken-Komplettsets aus Metall mit Folienauskleidung

Viele der vorgefertigten Becken aus Stahl oder Kunststoff eignen sich ausschließlich für den Bodeneinbau, da sie erst dadurch ihre Stabilität erhalten. Der Einbau eines Swimmingpools in den Boden ist bereits durch die notwendigen Erdarbeiten sehr aufwendig. Zudem sind Installationsarbeiten für den Wasserkreislauf notwendig. Eine Besonderheit stellen Schwimmteiche dar.

Pool Versicherung
Schäden an eleganten Einbaupools können teuer werden

Aufstellpools für den unkomplizierten Badespaß

Deutlich preisgünstiger und einfacher ist der Aufbau eines Aufstellpools. Wie der Name bereits verrät, stellen Sie diese Schwimmbecken einfach auf einer ebenen Fläche im Garten auf und sparen sich die Erdarbeiten. Aufstellpools stehen in vier verschiedenen Varianten sowie in zahlreichen Größen zur Verfügung, und zwar als:

  • Stahlwandbecken

  • Frame-Pools mit einem Metallrohr-Rahmen

  • Holz-Pools

  • Quick up Pools

Stahlwand-Pools bestehen aus einer Umrandung aus Stahl. Sie wird mit einer stabilen Folie ausgekleidet, die den Boden und die Seitenwände bildet. Diese Form von Aufstellpools finden Sie als runde, rechteckige oder ovale Modelle. Sie sind den Stahlwandpools für den Bodeneinbau sehr ähnlich, weisen aber die für Aufstellbecken notwendige Stabilität auf.

Ähnlich den Stahlwandpools ist die Konstruktion von Holz-Pools. Anstelle der Stahlwände umgeben Wände aus Holzelementen die Poolfolie. Viele Elemente lassen sich um kleine Terrassen erweitern, unter denen sich ein Raum für die Filteranlage befindet.

Bei einem Frame-Pool ist die Folie lediglich an einem stabilen Metallrahmen befestigt, der den gesamten Pool stabilisiert und die Kunststofffolie abstützt. Die Poolfolie ist daher auch von außen sichtbar. Dasselbe gilt für einen Quick-Up-Pool. Diese Modelle benötigen nicht einmal einen Rahmen. Sie verfügen am oberen Rand über einen aufblasbaren Ring. Nach dem Aufblasen richtet sich der Pool während der Befüllung selbstständig auf.

Aufstellpools - Versicherung
Aufstellpools für das private Badevergnügen

Swimmingpool als Hauseigentümer oder Mieter

Als Hauseigentümer haben Sie grundsätzlich das Recht, einen Pool in Ihrem Garten einzubauen oder aufzustellen. Einschränkungen können sich lediglich durch Form und Lage des Grundstücks sowie durch Bauvorschriften ergeben. Das gilt insbesondere für Einbaupools. Auf einem Hanggrundstück wird es sich zudem schwierig gestalten, einen Aufstellpool sicher zu platzieren.

Generell darf ein Pool, unabhängig davon, ob es sich um einen Einbau- oder Aufstellpool handelt, nicht die Nachbarschaft stören. Sie sollten den Platz für den Pool daher in einem ausreichenden Abstand zum Nachbargrundstück wählen. Er sollte mindestens drei Meter von der Grundstücksgrenze entfernt stehen.

Eine Lärmbelästigung durch die Filteranlage und andere technische Einrichtungen sollten Sie vermeiden. In einem reinen Wohngebiet darf die Lärmbelästigung am Tag 50 Dezibel nicht überschreiten. Nachts sind höchstens 35 Dezibel erlaubt. Die Poolpumpe oder Filteranlage sollte also nicht lauter sein, als das Motorengeräusch eines Kühlschranks und nur tagsüber arbeiten.

Sie können die Lärmbelastung der Pumpe für die Umgebung reduzieren, wenn Sie sie in einem Gartenhaus unterbringen. Auch kleinere, durchlüftete Boxen in der Nähe des Swimmingpools eignen sich, um die Geräuschbelästigung für die Nachbarschaft zu reduzieren.

Dürfen Mieter und Wohnungseigentümer einen Pool aufstellen?

Ob Sie als Mieter oder Wohnungseigentümer innerhalb einer Wohnanlage einen Pool aufstellen oder einbauen dürfen, hängt davon ab, ob ein Garten zur Wohnung gehört. In einem Gemeinschaftsgarten oder auf einer großen, zur Wohnanlage gehörenden Rasenfläche ist das Aufstellen von Gartenpools grundsätzlich nicht erlaubt.

Eine Ausnahme bilden kleine Kinderplanschbecken, die als Spielgeräte dienen. Sie dürfen jedoch Nachbarn nicht durch Spritzwasser und übermäßig lautes Toben stören. Zudem darf der Pool die übrige Gartennutzung durch andere Bewohner nicht behindern. Auf der Rasenfläche von Eigentumswohnungen dürfen Eigentümer mit dem Einverständnis der Eigentümergemeinschaft einen Pool errichten.

Gehört ein Garten zur alleinigen Nutzung zu Ihrer Wohnung oder mieten Sie ein Haus mit Garten, können Sie ein Kinderplanschbecken oder einen kleinen Aufstellpool in den Garten stellen. Ein Beispiel für einen kleinen Aufstellpool wäre ein Quick-Up-Pool oder ein Frame-Pool mit einem Durchmesser von drei Metern. Einen größeren Gartenpool dürfen Sie nur mit dem Einverständnis des Vermieters aufstellen.

Möchten Sie im Garten Ihres gemieteten Hauses einen Pool in den Boden des Gartens einlassen, ist das ebenfalls nur mit Zustimmung des Vermieters möglich. In diesem Fall sind Sie aber verpflichtet, beim Auszug den ursprünglichen Zustand wieder herzustellen. Sie müssten also den Pool wieder ausbauen und den Boden wieder auffüllen.

Sofern der Vermieter einverstanden ist, können Sie einen eingelassenen Pool beim Auszug auch im Garten belassen. Sie haben aber keinen Anspruch auf eine Erstattung der Ihnen entstandenen Kosten.

Pools in Kleingartenanlagen

Die Regeln über die Rechte und Pflichten der Pächter in einem Schrebergarten regeln die jeweiligen Vereine selbst. Wenn Sie also einen Schrebergarten besitzen, hängt es von den individuellen Vorschriften des Vereins ab, ob Sie dort einen Pool bauen dürfen. Grundsätzlich sind Einbaupools in Kleingartenanlagen nicht erlaubt.

Hier verhält es sich ähnlich wie im Garten einer Mietwohnung und Sie dürfen ein Planschbecken aufstellen. Als Planschbecken gelten gemeinhin kleine Becken mit einer geringen Wassertiefe. Der Definition gemäß eignen sie sich lediglich zum Spielen, nicht aber zum Schwimmen. In einigen Schrebergartenanlagen sind zudem größere Aufstellpools erlaubt.

Mögliche Schäden am Pool

Beschädigungen an Ihrem Pool im Garten sind bei Unwettern möglich. Sturm und Hagel oder Erdrutsche können einen Gartenpool beschädigen oder vollständig zerstören. Auch die Beschädigung von Poolzubehör, etwa der Filteranlage oder Wärmepumpe, durch Blitzeinschlag ist möglich. Weitere Ursachen können den Pool in Mitleidenschaft ziehen, zum Beispiel:

  • Rohrbruch auf dem Grundstück

  • Austritt von Leitungswasser im Garten

  • Feuer im Wohngebäude oder einem Gartenhaus in unmittelbarer Pool-Nähe

  • während eines Sturms herumfliegende Teile von Dächern und Gebäuden

  • umstürzende Bäume

  • Verschlammung der Pooltechnik durch Überschwemmung

Schäden am Pool fügen Ihnen einen direkten Schaden zu. Die Folge für Sie sind Reparaturkosten, die Anschaffung neuer Zubehörteile oder gar der vollständige Verlust Ihres Swimmingpools. Diese Schäden deckt nicht in jedem Fall Ihre Wohngebäude- oder Hausratversicherung ab. Mehr dazu erfahren Sie in den nachfolgenden Absätzen.

Aufstellpools versichern
Aufstellpools sind besonders anfällig bei einem Unwetter

Schäden, die der Pool verursachen kann

Ein Pool im Garten geht stets mit einem gewissen Risiko einher. Er enthält große Wassermengen, die unter Umständen Schäden verursachen können. Unbemerkt kann sich austretendes Wasser sammeln und Schäden an Gebäuden oder in Nachbargärten verursachen. Aufstellpools können undichte Stellen erhalten und auslaufen. Im schlimmsten Fall kann die Folie eines Frame-Pools plötzlich platzen oder die Metallumrandung eines Stahlwandbeckens sich abrupt öffnen.

In dieser Situation ergießen sich riesige Wassermengen innerhalb weniger Minuten über die gesamte Gartenfläche und oft auch über die Nachbargärten. Die entstehende Flugwelle ist in der Lage, mehrere Gärten und Terrassen zu verwüsten. Unter Umständen kann das Wasser sogar in Häuser eindringen. Als Poolbesitzer sind Sie in einem solchen Fall zum Schadenersatz verpflichtet.

Schlimmer als Sachschäden sind Personenschäden, die ein Pool verursachen kann. Ist das Schwimmbecken nicht ausreichend vor dem Zugang gesichert, können Kinder und Tiere darin ertrinken. Wasser übt einen besonderen Reiz auf Kinder aus. Wenn es ihnen gelingt, zu Ihrem Pool zu gelangen, tragen Sie die Verantwortung für mögliche Unfälle.

Verantwortlich sind Sie als Eigentümer eines Swimmingpools außerdem, wenn sich Ihre Besucher bei der Benutzung des Schwimmbeckens verletzen oder darin ertrinken. In diesem Fall sind Sie ebenfalls zum Schadenersatz verpflichtet. Diese Verpflichtung erstreckt sich über Reparaturkosten bei Sachschäden sowie medizinische Behandlungskosten bis zu lebenslangen Renten sowie über Vermögensschäden.

Die Verkehrssicherungspflicht: So haften Poolbesitzer

Als Besitzer eines Gartenpools unterliegen Sie der Verkehrssicherungspflicht. Das bedeutet, dass Sie in Bezug auf Ihren Pool dafür Sorge zu tragen haben, dass niemand zu Schaden kommt. Damit haften Sie automatisch für Schäden, die anderen Personen durch Ihren Gartenpool entstehen, etwa wie im letzten Absatz beschrieben.

Neben Schadenersatz- und Schmerzensgeldforderungen kann Ihnen auch ein Strafverfahren drohen, wenn Sie Ihrer Verkehrssicherungspflicht nicht nachkommen. Die Verkehrssicherungspflicht umfasst die Sicherungs- und die Aufsichtspflicht.

Poolbesitzer sind Sie übrigens auch, wenn Sie ein Haus mit Pool mieten. Als Mieter besitzen Sie das Haus mit dem Pool im Garten, auch wenn Sie nicht Eigentümer sind.

Sicherungspflicht

Im Rahmen der Sicherungs- oder Sorgfaltspflicht obliegt es Ihnen dafür zu sorgen, dass andere Personen sich an und in ihrem Pool nicht verletzen können. Daher haben Sie dafür zu sorgen, dass der Pool nicht für unbefugte Personen erreichbar ist. Die Sicherungspflicht greift bereits beim Bau oder beim Aufstellen von Schwimmbecken. Sie gilt so lange, wie Sie den Pool besitzen, und zwar auch, wenn sich kein Wasser darin befindet.

Aufsichtspflicht

Sie tragen außerdem die Aufsichtspflicht für Personen am und im Pool. Das betrifft insbesondere Kinder, die generell der Aufsichtspflicht ihrer Eltern oder Erziehungsberechtigten unterliegen. Als Poolbesitzer übernehmen Sie die Aufsichtspflicht, etwa für Freundinnen und Freunde Ihrer Kinder. Aber auch für Kinder Ihrer Gäste sind Sie mitverantwortlich, auch wenn die Eltern anwesend sind.

Die Aufsichtspflicht erstreckt sich auch auf Kinder, die unbefugt Ihren Garten betreten und im Pool ertrinken oder sich am und im Swimmingpool verletzen.

Woraus ergibt sich die Verkehrssicherungspflicht?

Die Basis für diesen allgemeinen Rechtsgrundsatz bilden zahlreiche Gerichtsurteile. Diese berufen sich regelmäßig auf die Paragrafen 823 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches.

Die Abkürzung ff. steht für „fort folgende“ eine der vielen umständlichen juristischen Formulierungen. Sie besagt, dass nicht nur ein Paragraf des Gesetzes wichtige Inhalte zum jeweiligen Sachverhalt enthält, sondern auch die darauffolgenden.

In Paragraf 823 regelt das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) die Schadensersatzpflicht. Den vollständigen Wortlaut finden Sie in den Veröffentlichungen des Bundesministeriums für Justiz. Eine nähere Definition ergibt sich aus der Fahrlässigkeit nach Paragraf 276 Absatz 2 des BGB. Danach handelt fahrlässig, wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt. Auch diese Vorschrift können Sie auf der Webseite des Bundesjustizministeriums nachlesen.

Die auf dem Gebiet der Sicherheit tätige Beratungsgesellschaft für Arbeits- und Gesundheitsschutz etwa definiert die Verkehrssicherungspflicht wie folgt: Wer eine Gefahrenquelle schafft oder unterhält, hat die Pflicht, die notwendigen Sicherungsmaßnahmen zur Vermeidung von Schäden anderer zu treffen. Mit dem Bau eines Schwimmbeckens schaffen Sie eine solche Gefahrenquelle.

Sicherheit Ihres Pools

Gesetzliche Vorschriften darüber, wie Sie Ihren Pool zu sichern haben, gibt es nicht. Ihre Pflicht zur Sicherung ergibt sich jedoch aus der Verkehrssicherungspflicht.

Unberechtigte Nutzung verhindern: Kinder und Haustiere schützen

Als Gefahrenquelle kommt ein Gartenpool insbesondere für Kinder und Haustiere in Betracht, wie bereits im Absatz “Schäden, die der Pool verursachen kann” näher erläutert. Auch Haustiere können in einem Pool ertrinken, etwa eine Katze, die auf dem Rand eines Aufstellpools balanciert und hineinfällt oder ein Hund, der in einen eingelassenen Pool fällt.

Aber auch erwachsene Personen können in Ihren Pool hineinfallen, wenn sie etwa bei Dunkelheit durch Ihren nicht eingezäunten Garten gehen und den Pool übersehen. Beschäftigen Sie einen Gärtner, kann dieser sich ebenfalls verletzen, wenn er bei der Gartenarbeit in den Pool fällt. Selbst ein Aufstellpool kann für den Gärtner eine Gefahr bergen.

Beschädigt der Gärtner versehentlich mit einem Rasenkantenschneider die Poolfolie eines Frame-Pools, kann dieser platzen und die austretende Flutwelle den Gärtner verletzen. Oder stellen Sie sich vor, sie feiern an einem warmen Sommertag eine Gartenparty und ihre bereits angetrunkenen Gäste fallen in den Pool oder möchten plötzlich ein nächtliches Badevergnügen erleben.

Zur Sicherung von Gartenpools geeignete Maßnahmen

Im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht müssen Sie als Besitzer eines Schwimmbeckens alle Gefahren verhindern. Dazu haben sie unter anderem folgende Möglichkeiten:

  • Umzäunung des gesamten Grundstücks

  • ausreichend hohe Einzäunung des Gartenpools

  • Sicherheitsabdeckung des Pools

  • Pool-Alarmsystem

  • rutschige Untergründe am Rand vermeiden

  • Poolleiter und Rutschen entfernen, wenn der Pool nicht genutzt wird

  • Wasserspielzeuge nach der Pool-Nutzung wegräumen

  • generelle Pool-Regeln für alle Benutzer aufstellen, etwa Kindern verbieten, ohne Aufsicht zum Pool zu gehen

Eine Umzäunung des Grundstücks reicht nicht in jedem Fall aus. So urteilte das Oberlandesgericht Köln in einem Rechtsstreit, dass allein die Einzäunung des Grundstücks nicht ausreicht, wenn Kinder durch ein geöffnetes Tor in den Garten gelangen können. Das ausführliche Urteil finden Sie auf der Webseite justiz.nrw.

Befindet sich Ihr Swimmingpool also in einem Wohngebiet mit Kindern in der Nachbarschaft, müssen Sie das Schwimmbecken zusätzlich zum Gartenzaun absichern. Dafür eignen sich einfache Drahtzäune in ausreichender Höhe. Wünschen Sie einen Ausblick auf den Pool, stehen elegante Zäune mit Glaselementen zur Verfügung.

Pool mit Glasumrandung - gut versichert
Elegante Glaselemente schaffen Sicherheit

Zur sicheren Abdeckung des Pools reicht eine einfache Plane, die zum Schutz vor Laub und anderen Verschmutzungen auf dem Wasser liegt, nicht aus. Vielmehr muss es sich um eine ausreichend feste und ertrinkungssichere Abdeckung handeln, etwa aus Kunststoff oder als am Boden fixierte Sicherheitsplane, die nicht durch ein Gewicht in das Wasser absinken kann.

Swimmingpool im eigenen Garten richtig versichern

Für die Gefahren, die von Ihrem Swimmingpool ausgehen, ist es sinnvoll, die richtige Versicherung abzuschließen. Dasselbe gilt für Schäden, die an Ihrem Gartenpool entstehen können. Bisher gibt es nicht die eine Pool-Versicherung, die alle denkbaren Risiken abdeckt. Vielmehr benötigen Sie in der Regel verschiedene Versicherungen für einen umfassenden Versicherungsschutz.

Auch die Art des Pools entscheidet über die Versicherung

Zunächst stellt sich die Frage, wie Sie Ihren Pool versichern sollten. Nicht jede Versicherung umfasst alle Arten von Swimmingpools. Aufstellbecken sind anders abzusichern als ein eingebauter Pool im Garten. Hinzu kommt die Art der Schäden, die Sie versichern möchten. Schäden am Pool benötigen einen anderen Versicherungsschutz als Schäden durch den Gartenpool.

Schäden am Pool versichern: Gebäudeversicherung

Beschädigungen am Pool und am Poolzubehör entstehen meist durch Unwetter. Sturm und Hagel, Starkregen sowie Blitzschlag können die Ursachen sein. Aber auch ein Rohrbruch, Feuer und Brand oder sogar Vandalismus können einen Gartenpool, die Filteranlage, die Poolleiter und anderes Zubehör beschädigen oder sogar vollständig zerstören. Ein Brandschaden bei einem Einbaupool ist etwa im Bereich der elektrischen Installation möglich.

Der Verlust durch eine Beschädigung hängt vom Wert des Gartenpools ab. Ein kleiner Pool, der beim Discounter alljährlich für 200 Euro im Angebot ist, lässt sich vergleichsweise leicht ersetzen. Anders verhält es sich aber mit den Kosten eines großen Aufstellpools, die für ein Modell aus Holz mehrere Tausend Euro betragen. Nochmals höher können Reparaturkosten für einen Pool sein, der in die Erde eingelassen ist.

So unterschiedlich wie die Arten von Schwimmbecken sind die Möglichkeiten der Versicherung. Ein mindestens zur Hälfte in die Erde eingelassener Gartenpool auf Ihrem eigenen Grundstück ist in grundsätzlich im Versicherungsschutz der Eigenheimversicherung enthalten. Dasselbe gilt für einen Indoorpool in Ihrem Haus. Durch die festen Verbindungen mit Haus oder Gartenboden gelten diese Schwimmbecken als Gebäude-Bestandteile.

Anders verhält es sich mit Ihrem Einbaupool auf dem Grundstück eines gemieteten Hauses. Versicherungsnehmer der Wohngebäudeversicherung ist der Hauseigentümer, also Ihr Vermieter. Insofern umfasst die Gebäudeversicherung grundsätzlich nicht den Gartenpool, der Ihnen gehört. Da Sie als Mieter im Rahmen der Nebenkosten die Gebäudeversicherung bezahlen, sollten Sie Ihren Vermieter um Absicherung bitten.

Pool versichern in der Hausratversicherung

Die Hausratversicherung kommt für Schäden an einem Aufstellpool auf, wenn Sie ausdrücklich den Außenbereich Ihrer Wohnung mitversichern. Aufstellpools gelten als bewegliche Wirtschaftsgüter und sind daher eine Angelegenheit der Hausratversicherung.

Auf jeden Fall sollten Sie sich zunächst bei Ihrem Versicherer informieren, inwieweit die Hausratversicherung den oberirdischen Pool abdeckt. Unter Umständen ist der Versicherungsschutz von weiteren Kriterien abhängig, etwa von der Größe und Bauart.

Nicht in jedem Fall umfasst der Versicherungsschutz der Wohngebäude- oder Hausratversicherung das gesamte Poolzubehör. Sie sollten sich daher einen Überblick über die Versicherungsleistungen verschaffen oder Ihren Versicherer fragen. Besitzen Sie eine Umrandung oder Überdachung aus Glas, sollte eine Glasversicherung enthalten sein.

Zusatzversicherungen für Pool-Zubehör

Einige Gesellschaften bieten spezielle Versicherungen für Pool- und Teichzubehör an. Eine solche Versicherung lohnt sich, wenn Ihre Hausrat- oder Gebäudeversicherung diesen Schutz nicht bietet. Der Versicherungsumfang erstreckt sich auf Zubehör wie:

  • Filteranlage

  • Poolroboter

  • Pool-Heizungen

Einen Haftpflicht-Versicherungsschutz bieten diese Versicherungen nicht.

Elementarschäden am Gartenpool

Nicht in jedem Fall umfasst der Schutz Ihrer Wohngebäude- oder Hausratversicherung Elementarschäden wie:

  • Schneedruck

  • Lawinen

  • Erdbeben

  • Erdrutsch

  • Überschwemmung

  • Schlammlawinen

  • Vulkanausbrüche

Während Vulkanausbrüche in Deutschland eher unwahrscheinlich sind, sind Erdbeben nicht in allen Regionen ausgeschlossen. Bereits ein Beben mit geringer Wirkung kann einen Pool beschädigen. Sollten Sie also in einer Region leben, in der einer dieser Elementarschäden auftreten kann, ist die zusätzliche Elementarschäden-Abdeckung sinnvoll.

Versicherung für Schäden durch den Pool: Haftpflichtversicherung

Gefahren, die ihr Gartenpool für andere Personen und deren Eigentum mit sich bringen kann, versichern Sie mit der Haftpflichtversicherung. Diese Schäden gehören regelmäßig nicht zum Leistungskatalog einer allgemeinen Pool-Versicherung.

Befindet sich der Pool im Garten des von Ihnen selbst bewohnten Hauses, reguliert Ihre private Haftpflichtversicherung die Schäden anderer Personen. Bewohnen Sie das Haus mit dem Gartenpool jedoch nicht selbst oder handelt es sich um ein Mehrfamilienhaus, benötigen Sie eine Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung.

Wie bereits erwähnt, stellt ein Gartenpool stets ein Risiko für mögliche Schäden dar. Bereits bei einem Sturm umherfliegende Bestandteile des Zubehörs oder ein auslaufender Pool können Schäden bei Ihren Nachbarn verursachen. Die Pool-Versicherung gegen Sturm, Hagel und andere Unwetter umfasst ausschließlich Schäden an Ihrem Pool, nicht aber in den Gärten Ihrer Nachbarn.

Die Beseitigung der Schäden Ihrer Nachbarn ist eine Sache der Haftpflichtversicherung, auch wenn Naturgefahren die Ursache bilden.

Unabhängig von der Art der Versicherung für Ihren Pool sollten Sie Ihre Gebäudeversicherung und Ihren Haftpflichtversicherer über den Pool in Ihrem Garten informieren. Erst mit der Meldung gewährleisten Sie den Versicherungsschutz, da sich die Versicherungssumme durch den Wert des Pools ändern kann.

Voraussetzungen für den Versicherungsschutz: Gesetzliche Vorschriften beachten

Ihren Versicherungsschutz gewährleisten Sie nur, wenn Sie sich beim Bau und Betrieb Ihres Schwimmbeckens an gesetzliche Vorschriften halten. Das bedeutet, dass Sie einen privaten Pool nur unter Einhaltung der Verkehrssicherungspflicht betreiben dürfen. Abhängig von der Größe und Bauart des Pools kann eine Baugenehmigung oder eine Baumeldung erforderlich sein.

Baugenehmigung

Das Baugenehmigungsrecht ist eine Angelegenheit der Bundesländer. Daher können die Vorschriften in den verschiedenen Bundesländern voneinander abweichen. Einheitlich für alle Bundesländer gilt eine generelle Befreiung von der Baugenehmigungspflicht für Swimmingpools mit einem Volumen von bis zu 50 Kubikmetern.

In vielen Ländern sind Schwimmbecken mit einem Volumen bis 100 Kubikmeter genehmigungsfrei. Sie sollten sich über die Bauvorschriften Ihres Bundeslandes informieren, bevor Sie mit der Planung Ihres Pool-Baues beginnen. Die Befreiung von der Baugenehmigungspflicht gilt für Gartenpools als Nebenanlagen von Wohngebäuden im Innenbereich laut örtlichem Bebauungsplan.

Im Außenbereich von Bebauungsplänen ist die Errichtung von Schwimmbecken in der Regel nicht erlaubt. Das gilt für Aufstellpools ebenso wie für Einbaupools. Wenn Sie den Bau eines eingebauten Schwimmbeckens oder die Anschaffung eines Aufstellpools planen, sollten Sie sich also vorher einen Überblick über den Bebauungsplan Ihrer Stadt oder Gemeinde verschaffen.

Eine Baugenehmigung ist zudem unabhängig von der Bauart und Größe erforderlich, wenn Sie einen Innenpool innerhalb Ihres Wohngebäudes sowie in einem Anbau oder einer separaten Schwimmhalle planen. Beachten Sie in diesem Zusammenhang, dass auch eine Pool-Überdachung bereits die Voraussetzungen einer genehmigungspflichtigen Baumaßnahme erfüllen kann.

Baumeldung

Über Einbaupools, die aufgrund ihres Volumens zwar keine Baugenehmigung benötigen, sollten Sie dennoch das Bauamt mit einer Baumeldung informieren. So gehen Sie sicher, dass Ihr Pool den Bauvorschriften entspricht. Sollte das nicht der Fall sein, wird sich die Baubehörde mit Ihnen in Verbindung setzen. Für Aufstellpools ist eine Baumeldung aufgrund der beweglichen Eigenschaft nicht erforderlich.

Wie verhält es sich mit Schwimmteichen?

Beliebt als eine natürliche Art des Swimmingpools sind Schwimmteiche. Ein Schwimmteich ist häufig größer, tiefer und unauffälliger als ein Gartenpool. Daher gilt die Verkehrssicherungspflicht hier umso mehr. Sofern Ihr Garten nicht absolut sicher vor dem Zugang durch andere Menschen ist, sollten Sie auf jeden Fall den Schwimmteich einzäunen.

Die Baugenehmigungspflicht für Schwimmteiche geht über die eines Gartenpools hinaus. Neben der Begrenzung auf ein Volumen von 100 Kubikmetern sehen die meisten Bundesländer die Baugenehmigungspflicht ab einer Fläche von 100 Quadratmetern vor. Ist der Schwimmteich tiefer als 1,50 Meter, benötigen Sie in der Regel ebenfalls eine Baugenehmigung.

Ein Schwimmteich gilt anders als ein Pool als Gewässer. Anders als beim Bau eines Swimmingpools sind daher weitere Vorschriften zu beachten, etwa:

  • Wasser- und Wasserhaushaltsgesetze des Bundes und der Länder

  • Baumschutzsatzungen der Kommunen

  • das Nachbarrechtsgesetz des Bundeslandes

  • kommunale Bestimmungen über Lärm- und Sichtschutz oder Elektroinstallation in der näheren Umgebung des Schwimmteichs

Die Versicherung im Rahmen der Gebäudeversicherung ist in der Regel nicht möglich. Ebenso wie für einfache Zierteiche tragen Sie das Risiko für Schäden an der baulichen Anlage selbst. Lediglich die technische Ausstattung können Sie bei einigen Versicherern separat absichern. Für einen ausreichenden Haftpflichtschutz müssen Sie auf jeden Fall mit Ihrer privaten Haftpflichtversicherung oder der Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht Rücksprache nehmen.

Pool und Teich Versicherung
Schwimmteiche erfordern besondere Sicherheitsmaßnahmen

Fazit: Das sollten Sie in jedem Fall beachten

  • Die richtige Pool-Versicherung für einen mindestens zur Hälfte in der Erde eingelassenen Swimmingpool ist die Gebäudeversicherung.

  • Aufstellpools gelten als bewegliche Sachen und gehören daher zum Versicherungsschutz der Hausratversicherung.

  • Informieren Sie sich über den Umfang der Wohngebäude- oder Hausratversicherung und passen Sie den Versicherungsschutz gegebenenfalls durch Zusatzabsicherungen an.

  • Die Versicherung sollte Schäden am und durch das Zubehör wie Filteranlage, Poolheizung oder Überdachung ebenfalls abdecken.

  • Prüfen Sie die Versicherungssumme Ihrer Hausrat- oder Eigenheimversicherung sowie der Haftpflichtversicherung und passen Sie sie gegebenenfalls an.

  • Informieren Sie stets Ihren Versicherer darüber, dass Sie einen Pool besitzen.

  • Der Versicherungsschutz setzt stets die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften voraus, etwa eine notwendige Baugenehmigung.

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