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Der große Check Teil 2: Was brauche ich als Student für Versicherungen?

Studentin Uni Lernen Bücher

Inhalt

Wie sind Studenten eigentlich versichert? Diese Frage lässt sich natürlich nicht pauschal beantworten. Aber eines stellen wir in der Zusammenarbeit mit unseren Mandanten immer wieder fest: Die meisten Studenten sind nicht ausreichend versichert! Zwischen Vorlesungen, Freunden und Freizeit kommen die Vorsorge und das „Denken an Morgen“ häufig zu kurz. Doch im Falle eines Falles kann Sie das teuer zu stehen kommen.

Deswegen haben wir eine dreiteilige Artikel-Serie für Sie zusammengestellt, in der wir Ihnen alle wichtigen Infos rund um studentische Versicherungen erklären. In diesem Teil erfahren Sie mehr über:

Im ersten Teil finden Sie das Wichtigste über die Krankenversicherung und Haftpflichtversicherung für Studenten. Im dritten Teil erfahren Sie mehr über die Unfallversicherung, Hausratversicherung und KFZ Versicherung im Studium.

Berufsunfähigkeitsversicherung Student: Sichern Sie sich heute niedrige Beiträge

Über eine Berufsunfähigkeitsversicherung denken viele Studenten kaum nach. Schließlich ist das Berufsleben oft noch viele Semester entfernt. Und doch ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung als Student ein sehr sinnvolle Investition!

Denn die BU für Studenten sichert Ihr Einkommen und Ihre wirtschaftliche Existenz für den Fall ab, dass Sie Ihren (zukünftigen) Beruf aufgrund eines Unfalls oder einer Krankheit nicht mehr ausüben können. Und so ungern Sie sich dieses Szenario auch ausmalen möchten, es kann auch junge Menschen unvorhergesehen treffen.

Wie sinnvoll ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung für Studenten?

Folgende Gründe sprechen für eine Berufsunfähigkeitsversicherung für Studenten:

  • Die staatliche Erwerbsminderungsrente wird erst ab 5 Beitragsjahren in der Deutschen Rentenversicherung gezahlt.
  • Da jüngere Menschen meist gesünder sind, stehen ihre Chancen auf eine Aufnahme in die BU für Studenten besser.
  • Viele Versicherungen bieten extra-günstige Tarife für Versicherungsnehmer unter 30 an.

Was gibt es beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung für Studenten zu beachten?

Bevor Sie eine Berufsunfähigkeitsversicherung als Student abschließen, sollten Sie auf folgende Kriterien achten:

  • Füllen Sie den Gesundheitsfragebogen sorgfältig und wahrheitsgemäß aus – bei falschen Angaben kann der Versicherer später eventuell eine Leistung verweigern.
  • Versichern Sie Ihre Tätigkeit als Student und schließen Sie einen Verweis auf eine andere Fachrichtung im Leistungsfall aus.
  • Schließen Sie den Vertrag schon heute bis zur Rente – also zu Ihrem 67. Lebensjahr – ab.
  • Versichern Sie eine monatliche Rente von mindestens 1.000 Euro ab und gehen Sie sicher, dass Sie die Summer später durch eine Nachversicherungsgarantie auf 75 Prozent Ihres Einkommens erhöhen können.
  •  Wählen Sie einen Vertrag ohne Anzeigepflicht bei Berufswechsel oder wenn Sie ein neues (möglicherweise risikoreiches) Hobby beginnen, um höhere Beiträge zu meiden.
  • Wählen Sie einen Vertrag mit Möglichkeit auf eine Besserstellung, falls Sie in einen risikoärmeren Beruf wechseln, um Ihren Beitrag senken zu können.

Einen guten Überblick der verschiedenen Anbieter und Konditionen gibt Ihnen ein unabhängiger Vergleichsrechner. Dort können Sie zunächst alle Optionen prüfen, um dann eine solide Entscheidung treffen zu können.

Was ist mit einer Arbeitsunfähigkeitsversicherung als Student?

Die Begriffe Berufsunfähigkeits- und Arbeitsunfähigkeitsversicherung werden oft in einem Atemzug genannt, beschreiben jedoch verschiedene Leistungsbereiche. Während eine Berufsunfähigkeit stets ein länger andauernder Zustand ist, gleicht die Arbeitsunfähigkeit der klassischen Krankschreibung.

Da Studenten jedoch in der Regel in einem speziellen Studententarif oder in der Familienversicherung krankenversichert sind, steht Ihnen kein Krankengeld zu. Mehr über die Krankenversicherung für Studenten erfahren Sie in Teil 1 unseres großen Checks.

Arbeitslosenversicherung Student: Anspruch auf ALG I und Co.

Viele Studenten verdienen sich neben der Ausbildung etwas Geld hinzu. Da stellt sich doch die Frage, ob ein Student auch in die Arbeitslosenversicherung einzahlen muss und damit Anspruch auf Arbeitslosengeld hätte? Grundsätzlich gehört die Arbeitslosenversicherung zu den Sozialversicherungen, die gemäß §24 SGB III für Arbeitnehmer verpflichtend ist.

Ist man als Student sozialversicherungspflichtig?

Studenten und Werkstudenten sind von der Arbeitslosenversicherung gemäß §27 Abs. 4 SGB III jedoch befreit, wenn Sie einer Tätigkeit nachgehen, bei der das Studium im Vordergrund steht:

  • Weniger als 20 Stunden pro Woche
  • Kurzfristige Beschäftigung von maximal 70 Tagen oder 3 Monaten
  • Einkommensgrenze von 450 Euro monatlich oder 5.400 Euro jährlich

Unser Tipp: Diese Bedingungen gelten auch für die Anerkennung als Student in der studentischen Krankenversicherung! Mehr dazu erfahren Sie in Teil 1 unserer Beitrags-Serie.

Haben Studenten Anspruch auf Kurzarbeitergeld?

Die Antwort auf die Frage, ob Studenten Anspruch auf Kurzarbeitergeld haben, lässt sich schlicht und einfach mit „Nein“ beantworten. Da für Sie eine Befreiung von der Arbeitslosenversicherung als Student gilt, kann Ihr Arbeitgeber diese Leistung nicht für Sie beantragen.

Haben Studenten Anspruch auf Arbeitslosengeld?

Die Befreiung von der Arbeitslosenversicherung als Werkstudent oder Student bedeutet auch, dass Sie keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld I haben. Müssen Sie sich nach dem Studium arbeitslos melden, greift zunächst das Arbeitslosengeld II, bis Sie mindestens ein Jahr lang Beiträge in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben.

Rentenversicherung Student: Der Grundstein für die Absicherung im Alter

Spätestens mit dem ersten Nebenjob stellt sich bestimmt auch für Sie die Frage, ob die Rentenversicherung als Student eigentlich zum Pflichtprogramm gehört. Die Antwort ist hier nicht ganz eindeutig, denn „es kommt darauf an“. Es gilt jedoch auch: Je früher Sie sich um Ihre Altersvorsorge kümmern, desto besser!

Wir haben uns die verschiedenen Bedingungen rund um die Rentenversicherung für Studenten für Sie angesehen.

Sind Studenten gesetzlich rentenversichert?

Das Sozialgesetzbuch Buch VI regelt die Rentenversicherungspflicht. Studenten sind in der gesetzlichen Rentenversicherung jedoch nicht zwingend beitragspflichtig. Verdienen Sie unter 450 Euro im Monat oder sind Sie nur kurzfristig, für drei Monate oder 70 Arbeitstage pro Jahr, beschäftigt, entfällt diese. Darüber wird die Rentenversicherung auch für Studenten relevant.

Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung als Student  

Der reguläre Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung liegt bei 18,6 Prozent des Bruttoeinkommens. Wie viel Sie zur Rentenversicherung als Student beitragen, hängt von der Höhe Ihres Einkommens und Ihrer Arbeitszeit ab:

  • Minijob für 450 Euro monatlich: Sie tragen 3,6 Prozent, Ihr Arbeitgeber 15 Prozent des Beitragssatzes. Sie können sich auf Wunsch von der Rentenversicherung befreien lassen.
  • Midijob 450 Euro bis 1.300 Euro monatlich: Innerhalb einer Gleitzone zahlen Sie je nach genauer Höhe Ihres Einkommens zwischen 3,6 und 9,3 Prozent Beitragssatz – Ihr Arbeitgeber trägt die ergänzende Summe bis zum regulären Beitragssatz.
  • Über 1.300 Euro monatlich: Sie und Ihr Arbeitgeber tragen den Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung zu gleichen Teilen.

Augen auf beim Praktikum! Ein Pflichtpraktikum während Ihres Studiums ist grundsätzlich sozialversicherungsfrei – unabhängig vom Verdienst und der Wochenarbeitszeit. Freiwillige Praktika unterliegen jedoch den Regelungen für Mini- und Midijobs. Praktika vor und nach Ihrem Studium sind jedoch von jeglichen Versicherungsfreiheiten ausgenommen!

Befreiung von der Rentenversicherung als Student

Möchten Sie sich als Student von der Rentenversicherung befreien lassen, ist das bei einem Minijob mit einem Verdienst von 450 Euro monatlich möglich. Dazu müssen Sie nur einen formlosen Antrag auf Befreiung von der Beitragspflicht bei Ihrem Arbeitgeber einreichen.

Sie sollten sich jedoch gut überlegen, ob Sie von der Befreiung von der Rentenversicherung als Student Gebrauch machen wollen. Denn Sie könnten sich mit einem geringen monatlichen Beitrag bereits erste Ansprüche auf staatliche Leistungen, wie zum Beispiel die Erwerbsminderungsrente, erarbeiten.

Wird das Studium auf die Rente angerechnet?

Ja, Ihr Studium wird in der Regel auf die Wartezeit für die gesetzliche Altersrente angerechnet, auch wenn Sie während der Ausbildung als Student nicht in die Rentenversicherung eingezahlt haben. Voraussetzung ist, dass Sie zum Zeitpunkt der Immatrikulation mindestens 17 Jahre alt waren. Außerdem werden maximal 16 Semester angerechnet.

Vorsorgen mit einer privaten Rentenversicherung als Student

Die gesetzliche Rentenversicherung ist für Studenten heutzutage nur als ein Standbein für die Altersvorsorge zu sehen. Denn schon heute deckt die gesetzliche Rente bei vielen Ruheständlern kaum noch den Lebensbedarf und diese Situation dürfte sich in den kommenden Jahrzehnten aufgrund der alternden Bevölkerung noch verschärfen.

Daher kann es sich als Student außerdem lohnen, auf eine private Rentenversicherung zu setzen. Dazu stehen Ihnen grundsätzlich diese Optionen zur Verfügung:

  • Private Rentenversicherung mit staatlicher Förderung: Die Riester-Rente steht Studenten mit mindestens einem Mini-Job offen, die in die staatliche Rentenversicherung einzahlen – die volle staatliche Zulage gibt es ab 60 Euro im Jahr. Alternativ lohnt sich die Rürup-Rente für alle Studenten, die mehr als den Einkommenssteuer-Grundfreibetrag von 9.408 Euro (Stand 2020) jährlich verdienen.
  • Private Rentenversicherung ohne staatliche Förderung: Für private Altersvorsorge-Modelle gilt, je früher Sie abschließen, desto besser! Über eine Beitragsdynamik können Sie mit geringen Beiträgen beginnen und diese dann gemäß Ihrer Lohnentwicklung steigern.

Unser Tipp: Altersvorsorge ist ein komplexes Thema, mit dem sich viele junge Menschen überfordert fühlen. Um ausreichend für das Alter abgesichert zu sein, sollten Sie auf ein durchdachtes Vorsorge-Konzept setzen, das genau auf Ihre Einkommenssituation und Ihr Leben abgestimmt ist. Lassen Sie sich daher am besten individuell und unabhängig beraten. Wenn Sie mehr darüber erfahren möchten, schreiben Sie uns gerne eine E-Mail an fragen@versicherungsprinz.de.

Unser Fazit: Eine gute Vorsorge ist auch für Studenten die halbe Miete!

Auch wenn als Student zunächst Vorlesungen und Freizeit im Vordergrund stehen und das  Berufsleben noch weit entfernt scheint, sollten Sie frühzeitig anfangen vorzusorgen. Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist für Studenten neben der Haftpflichtversicherung eine der wichtigsten privaten Versicherungen.

Von der Arbeitslosen- und Rentenversicherung sind Studenten in der Regel ausgenommen, es sei denn die geltenden Lohn- und Wochenarbeitszeitgrenzen werden überschritten. Trotzdem kann es sich gerade im Bereich Altersvorsorge für Sie lohnen, sich auch schon während des Studiums privat abzusichern.

Wollen Sie noch mehr über Versicherungen für Studenten wissen? Dann lesen Sie in Teil 1 mehr über die Krankenversicherung und Haftpflichtversicherung für Studenten. Oder erfahren Sie in Teil 3 unseren großen Checks alles über die Unfallversicherung, Hausratversicherung und KFZ Versicherung für Studenten.

Haben Sie noch Fragen rund um die Berufsunfähigkeits-, Arbeitslosen- und Rentenversicherung für Studenten? Dann schreiben Sie uns gerne in den Kommentaren oder via E-Mail an fragen@versicherungsprinz.de.

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