Versicherung für Photovoltaikanlage

Photovoltaikanlage - Versicherung schützt vor Schäden durch Unwetter

Inhalt

Hohe Energiekosten und drohende Energieknappheit führen zu einem neuen Boom auf dem Photovoltaik-Markt. Die Angebote der Hersteller umfassen inzwischen neben großflächigen Dach-Anlagen kleine Modelle wie Balkonkraftwerke und Mini-PV-Anlagen. Diese finden Sie sogar schon in den Onlineshops der bekannten Lebensmittel-Discounter.

Solarmodule sind jederzeit der Witterung ausgesetzt. Es besteht somit stets das Risiko von Schäden durch Blitzschlag, Sturm, Hagel oder Schneedruck. Auch durch einen Brand oder einen technischen Defekt kann ein Schaden entstehen. Selbst der Diebstahl von Solarmodulen und Wechselrichtern ist keine Seltenheit mehr. Für Besitzer von PV-Anlagen stellt sich daher die Frage nach einem angemessenen Versicherungsschutz.

Fragen und Antworten

Gibt es eine Versicherungspflicht für Photovoltaik-Anlagen?

Eine Pflicht zur Versicherung von Photovoltaikanlagen gibt es nicht. Die Verpflichtung, Photovoltaik zu nutzen, besteht hingegen bereits in mehreren Bundesländern.

Ist die Photovoltaikversicherung Bestandteil der Wohngebäudeversicherung?

Die Basistarife von Wohngebäudeversicherungen enthalten grundsätzlich nicht automatisch die Absicherung einer PV-Anlage. Diese ist jedoch in der Regel für einen kleinen Beitrag als Zusatzleistung versicherbar.

Benötige ich eine separate Photovoltaikversicherung?

Wenn Sie bereits über eine Gebäudeversicherung verfügen, können Sie darin Ihre Photovoltaik-Anlage für einen kleinen Zusatzbeitrag mitversichern. Jedoch ist der Versicherungsschutz meist nicht so umfangreich wie in einer reinen Photovoltaikversicherung. Mehr dazu finden Sie im Absatz über die separate Photovoltaikversicherung.

Welche Schäden decken Photovoltaikversicherungen ab?

Die Leistung der Photovoltaikversicherung hängt von der Gestaltung des Vertrags ab. Zu den Basisleistungen zählen klassische Schadenfälle etwa durch Brand, Blitzschlag, Leitungswasser, Sturm oder Überspannung. Weitere Absicherungen sind zusätzlich möglich.

Wie teuer ist eine Photovoltaikversicherung?

Die Versicherungsprämie zur Photovoltaikversicherung beträgt abhängig vom Versicherungsumfang und Versicherer etwa zwischen 60 und 250 Euro im Jahr.

Enthält die Photovoltaikversicherung auch eine Haftpflicht?

Eine Photovoltaikversicherung ist keine Haftpflichtversicherung. Möchten Sie mögliche Schädigungen anderer Personen durch Ihre PV-Anlage absichern, ist die Betreiberhaftpflicht die richtige Wahl.

Häufige Schadenfälle an Photovoltaikanlagen

Solarmodule, Anschlüsse und Kabelverbindungen von Photovoltaikanlagen haben ihren Platz im Freien. Sie befinden sich auf Dächern, an Hausfassaden oder auf dem Boden im Garten. Damit sind sie wie eingangs erwähnt allen Witterungen ausgesetzt. Aber nicht nur das Wetter belastet diese wichtigen Bauteile.

Kabel sind bei Mardern und Nagetieren sehr beliebt und werden gerne einmal angeknabbert. Davor schützt auch die Anbringung auf dem Dach nicht. Große, lose Äste, die von Bäumen herabfallen, können die Solarmodule beschädigen. Das kann auch unabhängig von einem Sturm oder von Schneelast geschehen.

Häufigste Schadenursache: Feuer und Brand

Die häufigsten Beschädigungen von Solaranlagen sind nach Angaben der Stiftung Warentest auf Feuer und Brände zurückzuführen. Bei etwa 21 Prozent aller Schäden an Photovoltaikanlagen handelt es sich danach um Brandschäden. Mehr darüber erfahren Sie in diesem Artikel der Stiftung Warentest. Ursachen dafür sind Produktions- oder Installationsfehler sowie äußere Einflüsse.

Extrem sonniges Wetter in den Frühlings- und Sommermonaten verursacht in der Mittagszeit und am frühen Nachmittag gelegentlich Brände an einer Photovoltaikanlage. Brände an einer elektrischen Anlage lassen sich nur schwer löschen und ziehen daher meist große und teure Reparaturen oder Totalverluste nach sich.

Sturmschäden an Solarmodulen

Ebenso häufig sind Beschädigungen von Photovoltaikanlagen durch Unwetter und Stürme. Seit einigen Jahren werden aufgrund des Klimawandels Starkwinde und Stürme in allen Regionen häufiger und intensiver. Sie belasten insbesondere die Solarmodule und die dazugehörigen Befestigungssysteme.

Nicht jeder Glasbruchschaden, der bei einem Sturm entsteht, ist mit bloßem Auge erkennbar. Zeigen sich nach einem Unwetter Leistungsabfälle, könnten Mikrorisse oder Zellbrüche dafür verantwortlich sein. Um diese zu ermitteln, ist ein spezielles Elektrolumineszenz-Verfahren durch einen Fachbetrieb erforderlich.

Blitzeinschlag und Überspannung

Blitz- und Überspannungsschäden bilden ebenfalls einen großen Anteil der Beschädigungen von Photovoltaikanlagen. Insgesamt gab es in den Jahren 2013 bis 2021 jährlich zwischen etwa 400.000 und 600.000 Blitzeinschläge in Deutschland, darunter auch Einschläge in Photovoltaikanlagen.

Schäden durch Blitzeinschlag entstehen vorwiegend in den Wechselrichtern sowie in den Anschlusselementen der Solarmodule. Generell verfügen Photovoltaikanlagen über einen Blitzschutz. Trotz des Blitzschutzes kommt es jedoch immer wieder zu Beschädigungen. Ursächlich dafür können Installationsfehler oder Verschleißschäden sein.

Es ist wichtig, den Blitzschutz der Photovoltaikanlage regelmäßig zu prüfen. Ein unzureichender Blitzschutz kann den Versicherungsschutz der Photovoltaikversicherung gefährden.
Photovoltaikanlage - Versicherung schützt vor Schäden durch Unwetter
Rund 17 % der Schäden entstehen durch Blitzschlag

Gefahren durch Schneedruck

Eine PV-Anlage kann insbesondere in den schneereichen Regionen der Mittelgebirge und der Alpen Schaden durch hohen Schneedruck nehmen. Etwa elf Prozent der Schadenfälle an Photovoltaikmodulen entstehen laut einer Veröffentlichung der pv-magazine.de durch eine hohe Schneelast.

Schneedruck-Schäden entstehen speziell an Anlagen auf Dächern mit einem flachen Neigungswinkel oder auf Flachdächern. Durch das große Gewicht des Schnees können einzelne Zellen oder ganze Module zerbrechen. Auch Brüche an den Trägern der Solarmodule entstehen unter der Schneelast. Daher ist es wichtig, bereits bei der Planung der Anlage die regional mögliche Schneelast zu berücksichtigen.

Diebstahl, ein weiteres leidiges Thema

Speziell Photovoltaikanlagen, die sich auf Dächern oder am Boden im Außenbereich befinden, fallen immer häufiger Dieben zum Opfer. Langfinger demontieren komplette Anlagen und verkaufen sie dann weiter, häufig auch im Ausland. Abseits von Wohngebieten gelegene Standorte benötigen daher einen ausreichenden Diebstahlschutz.

Die Sicherung von Modulen und Wechselrichtern mit einem QR-Sicherheitsetikett verringert die Verkaufschancen gestohlener Bauteile und schreckt dadurch Diebe ab. Weitere Tipps, mit welchen Maßnahmen Sie Ihre PV-Anlage schützen können, erhalten Sie von Ihrem Solarteur.

Selten, aber doch möglich: Weitere Schadenursachen

Weniger häufig sind Schäden durch Hagel. Um Solarmodule zu beschädigen, müssen die Hagelkörner extrem groß sein. Doch auch diese Wetterphänomene nehmen seit einigen Jahren zu.

Marder und Nagetiere beschädigen hauptsächlich Kabel und Anschlüsse. Bei der Installation ist es daher wichtig, diese Bauteile so anzubringen, dass sie vor Tieren sicher sind. Letztlich kommt es immer häufiger auch zu böswilligen Beschädigungen der sichtbaren Anlagenteile.

Marderschäden an Photovoltaikanlage
Marderschäden sind meist geringfügig, die Fehlersuche kann jedoch zeitaufwendig sein

Gewährleistung und Garantie durch Hersteller und Monteur

Nicht für alle Schäden, die an Ihrer Photovoltaikanlage entstehen, haften Sie selbst. Sofern ein Schaden ohne äußere Ursache entsteht, liegen Installations- oder Materialfehler nahe. Auf die technischen Elemente Ihrer Anlage genießen Sie eine Gewährleistung von mindestens zwei Jahren. In Einzelfällen besteht sogar ein Gewährleistungsanspruch von fünf Jahren.

Die fünfjährige Gewährleistung greift, sobald eine Photovoltaikanlage als eigenständiges Bauwerk anzusehen ist. In diesem Fall tritt das Werkvertragsrecht nach Paragraf 634 a des Bürgerlichen Gesetzbuches ein. Die Rechtsprechung betrachtet die Einstufung von Photovoltaikanlagen sehr unterschiedlich.

Funktioniert Ihre Anlage während der Gewährleistungsfrist nicht einwandfrei, ist der Verkäufer für die Reparatur auf seine Kosten verantwortlich. Über den Gewährleistungszeitraum hinaus bieten viele Installationsfirmen eine weitere Garantie an. Die Bestimmungen dieser freiwilligen Leistung gestalten die Anbieter jedoch selbst. Sehen Sie sich den Vertrag und die Garantieurkunde daher genau an.

Auch bei der Installation der Anlage kann es zu Fehlern kommen. Entstehen durch eine falsche Montage etwa Spannungen in den Modulen, können diese zu einem späteren Zeitpunkt reißen. Für einen solchen Schaden muss ebenfalls der Installateur haften. Dasselbe gilt für Fehler bei den Anschlüssen. Versicherungen kommen für die Reparatur derartige Beschädigungen meist nicht auf.

Für sie als Laien ist die Ursache für den Schaden nicht immer erkennbar. Im Zweifelsfall schafft ein Gutachter Gewissheit.

Photovoltaikversicherung als Zusatz zur Gebäudeversicherung

Für die Beseitigung aller Schäden, die nicht auf einen Material- oder Installationsfehler zurückzuführen sind, müssen Sie selbst aufkommen. Wenn Sie bedenken, wie teuer die Reparatur einer Photovoltaikanlage nach einem Brand, Sturm oder Blitzeinschlag sein kann, ist eine Versicherung sinnvoll.

In der Regel gehört der Schutz der PV-Anlage nicht zum regulären Versicherungsumfang einer Gebäudeversicherung. Lediglich die Tarife weniger Gebäude-Versicherer enthalten diesen Schutz bereits. Bei anderen Anbietern besteht die Möglichkeit für Hausbesitzer, ihre Photovoltaikanlage mit einem Zusatzbaustein Photovoltaik zur Wohngebäudeversicherung abzusichern.

Falls Sie für Ihr Haus bereits eine Wohngebäudeversicherung besitzen, ist dieser Zusatz gegen einen geringen Aufpreis möglich. Meist ist der Leistungsumfang jedoch geringer, als bei einer technischen PV-Versicherung. Sie sollten daher prüfen, ob eine separate Photovoltaikversicherung zu einem vergleichbaren Preis das für Sie optimale Leistungspaket bietet.

Für Besitzer von Photovoltaikanlagen, die nicht über eine Gebäudeversicherung verfügen, ist der Abschluss einer separaten Photovoltaik-Versicherung die richtige Wahl.

Separate Photovoltaikversicherung

Häufig bietet eine separate PV-Versicherung optimal auf die technische Einrichtung abgestimmte Leistungen an. Für Besitzer von Photovoltaikanlagen, die eine Abdeckung vielfältiger Risiken wünschen, ist eine separate Photovoltaikversicherung daher oft sinnvoll. Diese speziellen PV-Versicherungen können Sie nochmals durch Zusatzbausteine für Ihre individuellen Bedürfnisse erweitern.

Das folgende Beispiel zeigt das Leistungsspektrum einer preisgünstigen separaten Phtovoltaikversicherung:

  • Allgefahrendeckung

  • Neuwertersatz bei Totalschaden

  • Absicherung aller regulären Bauteile

  • Zusatzbausteine möglich für Wärmepumpenanlagen, Solarthermieanlagen, Speichermedien und Ladestationen für Elektroautos

  • Einschluss von im Gefahrenbereich befindlichen Gebäudeteilen bis 5.000 €

  • Versicherung von Bedienungsfehlern und unsachgemäßer Handhabung

  • Brand, Blitzschlag

  • Überspannung, Überstrom, Kurzschluss

  • Explosion

  • Absturz von Luftfahrzeugen sowie ihrer Teile und Ladungen

  • Implosion, Seng-, Glimm-, Schwel- und Glühschäden

  • Beschädigung durch Wasser und Feuchtigkeit

  • Sturm

  • Hagel

  • Frost und Eisgang

  • Überschwemmung

  • Schnee- und Eisdruck

  • Unter- und Überdruck

  • Erdbeben

  • innere Betriebsschäden bei Mess-, Regel- und Sicherheitseinrichtungen

  • Ausfälle durch Wassermangel sowie Öl- oder Schmiermittelmangel

  • Diebstahl

  • Vandalismus und Sabotage

  • Tierbiss

  • GAP-Deckung

  • Versicherungsschutz während der Montagezeit

  • Ertragsminderung und Ertragsausfall bis zu12 Monaten

  • Daten- und Softwareversicherung

Der Anbieter übernimmt Kosten voll oder anteilig für die Abwendung und Minderung von Beschädigungen sowie für:

  • Dekontamination

  • Aufräumarbeiten und Entsorgung

  • Bewegungs- und Schutzmaßnahmen

  • Herstellung von Behelfswegen

  • Erd- und Pflasterarbeiten

  • Maurer- und Stemmarbeiten

  • Gestellung von Gerüsten und Arbeitsbühnen

  • Bergungsarbeiten

  • Bereitstellung eines Provisoriums

  • Luftfracht

  • Rückbau bei Totalverlust

  • Reparaturen von Beschädigungen an Dächern und Fassaden

  • durch Technologiefortschritt entstehende Mehrkosten

  • Mehrkosten für den Fremdbezug von Strom und Wärme

Versichert sind in diesem Tarif PV-Schrägdach- und Flachdachanlagen auf Gebäuden und Gebäudeteilen. Sofort notwendige Reparaturen bis 5.000 Euro sind ohne Reparaturfreigabe des Versicherungsunternehmens möglich.

Leistungen der Photovoltaikversicherungen

Für die Leistungen der Versicherungsunternehmen gibt es keine einheitliche Regelung. Sie finden abhängig vom Anbieter unterschiedliche Tarife und Zusatzbausteine. Daher sollten Sie einen Versicherer wählen, dessen Leistungen optimal zu Ihren Anforderungen passen.

Einige Tarife honorieren Ihren Einsatz für die Umwelt und versichern Ladesäulen und Ladestationen für Elektroautos mit.

Für diese Schadenfälle sollte eine Photovoltaikversicherung aufkommen:

  • Brand, Blitzschlag sowie Überspannungsschäden

  • Kurzschluss

  • Sturm, Hagel

  • Explosion

  • Lawinen und Schneedruck

  • Frost- und Wasserschäden

  • Diebstahl

  • Tierbisse

  • Bedienungsfehler

  • Hochwasser in gefährdeten Regionen

  • Vandalismus

Diese Schäden sollte eine Photovoltaikversicherung mindestens ersetzen:

  • Kosten für Schäden an allen Bauteilen der PV-Anlage inklusive vorhandener Stromspeicher

  • vollständige Kosten für Reparaturen

  • bei Totalschäden Ersatz der Photovoltaikanlage zum Neuwert

  • Ertragsausfall durch die defekte Anlage

  • Kosten für Aufräumarbeiten, Demontage und Entsorgung beschädigter Bauteile

  • bei Bedarf Einbeziehung einer Solarthermieanlage

  • Feuerlöschkosten

  • Nebenkosten etwa für die Aufstellung eines Gerüsts

  • Reparaturkosten an Dächern und Fassaden als Folge der beschädigten Photovoltaikanlage

  • Mehrkosten infolge behördlicher Auflagen

Sie haben zudem die Möglichkeit, den Leistungsumfang durch weitere Zusatzbausteine auszudehnen. Verschiedene Versicherungsgesellschaften bieten etwa zusätzliche Absicherungen an für:

  • Schäden durch Material-, Konstruktions- und Installationsfehler nach Ablauf der Gewährleistung

  • Versicherung einer in Eigenleistung installierten Anlage

  • Schäden durch Luftfahrzeuge

  • Kostenübernahme für den teureren Strombezug während des Ausfalls der Anlage

  • GAP-Deckung

  • Allgefahren-Versicherung

Im Fall der GAP-Deckung übernehmen Versicherungen die Restschuld des Kreditbetrages, wenn Sie Ihre Photovoltaikanlage mit einem Kredit finanziert haben. Das gilt bei vollständiger Zerstörung der Anlage durch einen Dachstuhl- oder Hausbrand, sodass ein Wiederaufbau nicht mehr möglich ist. Voraussetzung dafür ist zudem, dass Sie den Brand nicht selbst zu vertreten haben.

Die Allgefahren-Versicherung schließt alle Schadensereignisse ein, die von außen und unvorhergesehen auf die Anlage einwirken. Versicherungsunternehmen übernehmen in diesem Fall nur dann die Kosten nicht, wenn sie Ereignisse ausdrücklich ausschließt.

Diese Schäden ersetzen Photovoltaikversicherungen nicht

  • Folgen von inneren Unruhen und Kriegsereignissen

  • betriebsbedingte Alterung und Abnutzung

  • Erdbebenschäden

  • Schäden durch nukleare Strahlung, Kernenergie und radioaktive Substanzen

  • Schäden durch Viren, Bakterien, Krankheitserreger und pathogene Organismen

  • vorsätzliche Beschädigungen durch Besitzer von Photovoltaikanlagen

  • Gewährleistungs- und Garantieschäden

Viele Anbieter schließen zudem Kosten für Verbrauchsmaterialien und Arbeitsmittel wie Werkzeuge oder Wechseldatenträger vom Versicherungsschutz aus. Auch Anlagenteile, die üblicherweise regelmäßig auszutauschen sind, ersetzen einige Versicherer nicht im Rahmen der Schadenregulierung.

PV-Versicherung für Balkonkraftwerke

Zunehmend auch bei Mietern beliebt sind Balkonkraftwerke. Dabei handelt es sich um sogenannte Mikro- oder Mini-PV-Anlagen. Die Solarmodule dieser Modelle sind für die Befestigung an einem Balkongeländer oder anderen Gebäudeteile vorbereitet. Den Strom speisen die kleinen Balkonkraftwerke einfach mit einem herkömmlichen Stecker über die Steckdose in Ihr Stromnetz ein.

Als Mieter verfügen sie nicht über eine Wohngebäudeversicherung. Es besteht jedoch die Möglichkeit, die Photovoltaikversicherung für die kleine Anlage als Zusatz zur Hausratversicherung abzuschließen. Einige Hausratversicherer betrachten Balkonkraftwerke sogar als Hausrat und beziehen sie automatisch in den Hausrat-Versicherungsschutz ein.

Informieren Sie sich bei Ihrem Versicherer, um herauszufinden, ob Ihre Mini-Anlage als Hausrat gilt. Fragen Sie bei der Gelegenheit auch gleich nach, ob Sie die Anlage bei Ihrem Versicherer als Gefahrenerhöhung melden müssen.

Ist die Absicherung über Ihre Hausratversicherung als Mieter oder Wohnungseigentümer nicht möglich oder Sie besitzen keine Hausratversicherung? In diesem Fall finden Sie ebenfalls separate Photovoltaikversicherungen speziell für Balkonkraftwerke.

Versicherung für Photovoltaikanlage und Balkonkraftwerk
Auch eine Mini-PV-Anlage benötigt Versicherungsschutz

PV-Anlagen können auch andere schädigen

Die Nutzung der Sonne zur Stromerzeugung ist ein positiver Aspekt zum Schutz von Umwelt und Klima. Solarenergie ist als Ressource uneingeschränkt verfügbar und erzeugt keine direkten Umweltbelastungen. Trotzdem kann Ihre Photovoltaik- oder Solaranlage andere Personen schädigen.

Stellen Sie sich vor, ein Bauteil der Anlage auf Ihrem Dach löst sich und fällt auf ein geparktes oder vorbeifahrendes Auto. Herabfallende Gegenstände können auch Personen verletzen. Kommt es zu einem Brand Ihrer Anlage, kann dieser sich auf ein Nachbarhaus ausdehnen.

Für derartige Gefahren, die von Ihrer Photovoltaik-Anlage ausgehen, sind Sie als Besitzer verantwortlich. Das gilt für große Dach-Anlagen ebenso wie für kleine Balkonkraftwerke. Ein gelöstes Befestigungsteil als kleine Ursache kann einen großen Schaden mit schweren finanziellen Folgen für Betreiber von Photovoltaikanlagen hervorrufen.

Es ist daher sinnvoll, eine Betreiber-Haftpflichtversicherung in die Photovoltaikversicherung einzubeziehen. Einige Versicherer bieten sie als Zusatzbaustein an, andere Tarife enthalten sogar einen Haftpflichtschutz. Unter Umständen können Sie den Versicherungsschutz Ihrer privaten Haftpflichtversicherung oder einer Haus- und Grundbesitzer-Haftpflicht auf die Anlage ausdehnen.

Fazit: Photovoltaikversicherung ist sinnvoll

Bedenken Sie, welchen Schaden eine Anlage zur Nutzung von Photovoltaik nehmen kann, erkennen Sie schnell die Notwendigkeit einer Photovoltaikversicherung.

  • Es gibt keine gesetzliche Verpflichtung zum Abschluss einer Photovoltaikversicherung.

  • Der Versicherungsschutz ist sinnvoll, um hohe finanzielle Einbußen zu vermeiden.

  • Eine Photovoltaikversicherung ist als Zusatz zur Wohngebäudeversicherung und separat möglich.

  • Auch Balkonkraftwerke sollten ausreichend versichert sein.

  • Eine Betreiberhaftpflicht schützt vor Schadensersatzforderungen geschädigter Personen.

Wenn Sie den selbst erzeugten Strom in das allgemeine Stromnetz einspeisen, sind Sie automatisch gewerblich tätig. Daher können Sie die Versicherungsprämien von der Steuer absetzen.

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