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Campingversicherung für unbeschwerte Ferien

Inhalt

Camping ist der Inbegriff für Urlaub und Freizeit in Freiheit. Über Ihren Tagesablauf entscheiden Sie individuell und wenn Ihnen ein Ort nicht mehr gefällt, reisen Sie einfach zum nächsten schönen Platz. Oder Sie fühlen sich an einem Ort besonders wohl und entscheiden sich für Dauercamping. In jedem Fall verbringen Sie Ihre Nächte im eigenen Bett und die Tage in schönen Umgebungen.

Mit einer Campingversicherung schützen Sie diese Freiheit und genießen unbeschwerte Urlaubstage auch, wenn Sie einmal in eine unvorhergesehene Situation geraten.

Der Begriff „Campingversicherung“ ist weitreichend, denn er umfasst ein Bündel verschiedener Versicherungen im Zusammenhang mit Reisen und beweglichen Feriendomizilen. Welche Versicherung die richtige für Ihre Bedürfnisse ist, hängt auch davon ab, wie Sie Wohnwagen, Wohnmobil oder Zelt nutzen. Dieser Beitrag möchte Ihnen die Formen der Campingversicherung näherbringen und erläutern, welcher Versicherungsschutz wirklich sinnvoll ist.

Campingversicherung für Wohnwagen
Eine Campingversicherung kann sinnvoll sein

Fragen und Antworten

Was gehört zur Campingversicherung?

Die Campingversicherung hat bei den Versicherungsunternehmen teilweise unterschiedliche Namen und verschiedene Inhalte. So gibt es etwa die Wohnmobil-Inhaltsversicherung, die Dauercamping-Versicherung, Campingversicherungen für Reise- und Standwohnwagen oder spezielle Camping-Reiseversicherungen. In einigen Angeboten finden Sie auch die Haftpflicht- und Teilkasko für Campingfahrzeuge unter den Campingversicherungen.

Welche Versicherung benötigen Wohnwagen und Wohnmobile?

Ob Sie jede der angebotenen Versicherungen wirklich benötigen, hängt von Ihren persönlichen Anforderungen ab. Es gibt nur eine Versicherung, die für Wohnwagen und Wohnmobile gesetzlich vorgeschrieben ist, und zwar die Kfz-Haftpflichtversicherung für zugelassene Fahrzeuge und Anhänger. Für Dauercamper mit nicht zugelassenen Wohnwagen kann die Dauercamping-Versicherung sinnvoll sein.

Wie versichere ich mich als Dauercamper richtig?

Sinnvoll für Dauercamper ist eine Campingversicherung, die einen ähnlichen Versicherungsschutz bietet wie eine Wohngebäudeversicherung. Sie ersetzt Schäden am Wohnwagen und meist auch am Vorzelt durch Feuer, Blitzschlag, Explosion, Sturm und Hagel, Leitungswasser sowie Diebstahl und Vandalismus. Sie lässt sich bei vielen Anbietern erweitern durch eine Inhaltsversicherung für bewegliches Inventar, die einer Hausratversicherung gleicht.

Gilt die Campingversicherung auch für Zelte?

Einige Versicherer bieten eine Campingversicherung und eine Inhaltsversicherung auch für Zelte als Zusatz zu einer Reiserücktritt- oder Reisegepäckversicherung an. Da Ihr Eigentum in einem Zelt nicht sicher vor Diebstählen geschützt ist, lohnt sich diese Absicherung unter Umständen auch für ein Zelt.

Wer haftet für Schäden, die auf dem Campingplatz entstehen?

In der Regel haften die Verursacher der Schäden. Das können Betreiber von Campingplätzen und deren Mitarbeiter sein oder andere Camper auf dem Campingplatz. Für Einbrüche und damit verbundene Beschädigungen würde ebenfalls der Verursacher haften, wenn er ermittelbar ist. Das ist in der Praxis jedoch selten der Fall. Vor diesen Schäden schützt die Campingversicherung.

Gilt die Campingversicherung international?  

Campingversicherungen haben in der Regel einen europaweiten Geltungsbereich. Abhängig vom Anbieter kann sich die Geltung auf bestimmte Länder beschränken oder Sie haben die Möglichkeit, den Bereich vertraglich gegen eine höhere Prämie auf weitere Länder auszudehnen.

Campingversicherung Urlaub
Campingversicherung für Ihren unbeschwerten Urlaub

Pflichtversicherung für Campingfahrzeuge

Im weiteren Sinn beginnt die Campingversicherung bereits mit der Zulassung von Wohnwagen oder Wohnmobil. Dafür benötigen Sie die einzige Pflichtversicherung im Zusammenhang mit Camping, die Kfz-Haftpflicht. Sie ersetzt Schäden, die Sie anderen durch einen selbst verschuldeten Unfall zufügen. Ferner haben Sie die Möglichkeit, eine Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung abzuschließen.

Kaskoversicherung als freiwilliger Zusatz zur Kfz-Haftpflicht

Für ein neuwertiges Wohnmobil ist eine Vollkaskoversicherung sinnvoll. Ein Unfall mit schwerwiegenden Schäden kann einen Totalverlust zur Folge haben. Auch die Reparatur kleinerer Schäden kann an einem Wohnmobil bereits hohe Kosten nach sich ziehen.

Eine Teilkaskoversicherung ist für Wohnwagen und Wohnmobil stets sinnvoll. Neben dem Risiko eines Diebstahls deckt sie weitere Schäden ab. Insbesondere mit Sturm- und Hagelschäden müssen Sie in einigen beliebten Ferienregionen jederzeit rechnen. Bei Wohnwagen und Wohnmobilen kann Hagelschlag zu einem Totalschaden führen. Die Teilkaskoversicherung ersetzt diese Schäden.

Eine Besonderheit für Camper bietet etwa der ADAC im Rahmen seiner Kfz-Versicherung. Neben der Kaskoversicherung ist ein Baustein Camper-Inhaltsschutz zur Kfz-Haftpflicht möglich.

Campingversicherung: Versicherungsschutz auf Reisen

Zahlreiche Versicherer bieten spezielle Campingversicherungen mit einem umfassenden Schutz für Wohnmobile, Wohnwagen und Vorzelte an. Bei anderen Versicherungsunternehmen ist der spezielle Schutz der Camper als Zusatz zu einer Reiseversicherung möglich. Die Gestaltung des Versicherungsschutzes unterscheidet sich teilweise deutlich.

Wie Sie fürs Camping richtig versichert sind, hängt von Ihrem persönlichen Sicherheitsbedürfnis und Ihren Reisezielen ab. Typische Risiken beim Campingurlaub sind:

  • Einbruch, Raub und Vandalismus
    Leider betreffen diese Vorfälle Urlauber mit Wohnmobilen und Wohnwagen fast überall auf der Welt. Einige Camper mussten auf der Reise mit ihrem Wohnmobil schon auf dem Weg zu ihrem Urlaubsziel mehrere Einbrüche in ihr Wohnmobil verzeichnen, während sie unterwegs im Supermarkt einkauften, am Strand waren oder eine Stadt besichtigten.

    Auch Campingplätze schützen nicht immer vor Einbrüchen. Oft verursachen die Diebe bei ihrer Suche nach Wertgegenständen massive Schäden an der Einrichtung von Campingfahrzeugen. Auch die dadurch entstandenen Verluste ersetzt eine Campingversicherung.
  • Schäden durch Unwetter
    Während die Teilkaskoversicherung Campingfahrzeuge selbst für Verluste durch viele witterungsbedingte Schäden absichert, gilt das nicht für die restliche Campingausstattung. Ein plötzlich auftretender Sturm, der Ihnen im Sommer in Südeuropa ebenso begegnen kann, wie an den deutschen Küsten, kann Ihr Vorzelt vollständig zerstören.

    Dasselbe gilt für Markisen an Wohnmobilen und Wohnwagen. Oft entstehen zusätzlich Schäden am Inhalt des Vorzelts. Eine Sat-Anlage ist ebenfalls anfällig für Sturmschäden und kann weitere Schäden am Camper verursachen, wenn sich die Antenne auf dem Dach bei Sturm löst. Hagelschauer mit faustgroßen Hagelkörnern in den Alpen oder am Gardasee beschädigen regelmäßig auch die Photovoltaikanlage auf dem Dach eines Wohnmobils.
  • Naturereignisse
    Überschwemmungen, Schlammlawinen und andere Naturereignisse nehmen seit einigen Jahren in vielen Regionen Europas zu. Schäden am Fahrzeug bezahlt auch in diesen Fällen die Teilkaskoversicherung, nicht aber an der Campingausrüstung, an Vorzelten und Ihrem persönlichen Hab und Gut. Dafür kommt eine Campingversicherung auf.
Hochwasser  Teilkaskoversicherung Wohnwagen
Den zugelassenen Wohnwagen ersetzt die Teilkaskoversicherung, nicht aber den Inhalt oder das Vorzelt

Kommt die Hausratversicherung für Schäden auf?

Viele Hausratversicherungen enthalten eine Außenversicherung oder eine Inhaltsversicherung als Baustein oder bieten sie als Zusatz an. Diese Versicherungen ersetzen etwa Schäden, die Ihnen entstehen, wenn Dinge aus Ihrem verschlossenen Fahrzeug gestohlen werden. Auch bei einem Verlust durch Feuer oder Hochwasser ersetzt die Hausratversicherung unter Umständen im Auto beschädigte oder zerstörte Gegenstände.

Voraussetzung dafür ist, dass Sie für diese Gegenstände zum Zeitpunkt des Diebstahls keine andere Lagermöglichkeit haben. Lassen Sie etwa Ihre teure Fotoausrüstung über Nacht in dem vor Ihrem Wohnhaus oder Ihrem Hotel geparkten Auto, wird die Versicherung den Schaden durch einen Diebstahl nicht ersetzen. Die Fotoausrüstung hätten Sie mit in Ihre Wohnung oder Ihr Hotelzimmer nehmen können.

Kommt es zu einem Diebstahl aus dem Hotelzimmer, ersetzt die Hausratversicherung im Rahmen der Außenversicherung den Schaden.

Parken Sie aber das Fahrzeug vor einem Supermarkt, während Sie einkaufen, oder vor einem Restaurant, ist die gestohlene Fotoausrüstung ein Fall für die Hausratversicherung. Nicht immer gilt das auch für verschlossene Campingfahrzeuge. Sie sollten sich daher bei Ihrem Versicherer erkundigen, ob die Außenversicherung auch für Ihr Wohnmobil oder Ihren Wohnwagen gilt.

Zudem beschränkt sich der Versicherungsschutz der Hausratversicherung auf Einbruchdiebstahl. Andere Risiken, etwa durch Unwetterschäden, Hochwasser oder Brand übernimmt die Hausratversicherung für Campingfahrzeuge nur, wenn diese sich innerhalb eines festen Gebäudes befinden.

In einem festen Gebäude wie einer Garage oder Scheune befinden sich Wohnmobile und Caravans in der Regel nur, wenn Sie sie nicht nutzen. In diesem Fall greift der Außenschutz der Hausratversicherung jedoch ebenfalls nicht, weil Sie Wertgegenstände dann nicht darin aufbewahren müssen.

Campingversicherung mit Rundum-Schutz für Camper und Inhalt

Die Campingversicherung als eigenständiges Produkt finden Sie bei einigen Anbietern. Die verschiedenen Modelle decken vergleichbare Risiken ab, unterscheiden sich aber bezüglich der Leistungen. In der Regel versichern sie einzelne Gefahren lediglich bis zu einem Höchstbetrag. Dieser variiert abhängig vom Anbieter und Versicherungsfall zwischen 500 und 7.500 Euro. Es lohnt sich also, genau auf die Leistungen zu achten.

Geltungsbereich der Campingversicherung

Der Versicherungsschutz gilt in der Regel auf offiziellen Campingplätzen, auf Wohnmobilstellplätzen, in Ferienparks und im Winterlager. Auch auf Wohnwagen und Wohnmobile, die auf einem ständig bewohnten Privatgrundstück stehen, erstreckt sich der Schutz.

Einzelne Anbieter dehnen den Versicherungsschutz darüber hinaus auf andere Abstellplätze wie Parkplätze aus. Sie reduzieren in diesen Fällen die Leistung unter Umständen bei einem Versicherungsfall in den Nachtstunden durch einen Selbstbehalt.

Der Schutz der Campingversicherung gilt bei den meisten Versicherern innerhalb Europas. Wenige Anbieter versichern Campingfahrzeuge ohne Aufpreis weltweit.

Grundsätzlich schließen Campingversicherungen Reisen in Kriegs- und Krisengebiete vom Versicherungsschutz aus.

Teilkaskoversicherung, nicht aber den Inhalt oder das Vorzelt]

Kommt die Hausratversicherung für Schäden auf?

Viele Hausratversicherungen enthalten eine Außenversicherung oder eine Inhaltsversicherung als Baustein oder bieten sie als Zusatz an. Diese Versicherungen ersetzen etwa Schäden, die Ihnen entstehen, wenn Dinge aus Ihrem verschlossenen Fahrzeug gestohlen werden. Auch bei einem Verlust durch Feuer oder Hochwasser ersetzt die Hausratversicherung unter Umständen im Auto beschädigte oder zerstörte Gegenstände.

Voraussetzung dafür ist, dass Sie für diese Gegenstände zum Zeitpunkt des Diebstahls keine andere Lagermöglichkeit haben. Lassen Sie etwa Ihre teure Fotoausrüstung über Nacht in dem vor Ihrem Wohnhaus oder Ihrem Hotel geparkten Auto, wird die Versicherung den Schaden durch einen Diebstahl nicht ersetzen. Die Fotoausrüstung hätten Sie mit in Ihre Wohnung oder Ihr Hotelzimmer nehmen können.

Kommt es zu einem Diebstahl aus dem Hotelzimmer, ersetzt die Hausratversicherung im Rahmen der Außenversicherung den Schaden.

Parken Sie aber das Fahrzeug vor einem Supermarkt, während Sie einkaufen, oder vor einem Restaurant, ist die gestohlene Fotoausrüstung ein Fall für die Hausratversicherung. Nicht immer gilt das auch für verschlossene Campingfahrzeuge. Sie sollten sich daher bei Ihrem Versicherer erkundigen, ob die Außenversicherung auch für Ihr Wohnmobil oder Ihren Wohnwagen gilt.

Zudem beschränkt sich der Versicherungsschutz der Hausratversicherung auf Einbruchdiebstahl. Andere Risiken, etwa durch Unwetterschäden, Hochwasser oder Brand übernimmt die Hausratversicherung für Campingfahrzeuge nur, wenn diese sich innerhalb eines festen Gebäudes befinden.

In einem festen Gebäude wie einer Garage oder Scheune befinden sich Wohnmobile und Caravans in der Regel nur, wenn Sie sie nicht nutzen. In diesem Fall greift der Außenschutz der Hausratversicherung jedoch ebenfalls nicht, weil Sie Wertgegenstände dann nicht darin aufbewahren müssen.

Campingversicherung mit Rundum-Schutz für Camper und Inhalt

Die Campingversicherung als eigenständiges Produkt finden Sie bei einigen Anbietern. Die verschiedenen Modelle decken vergleichbare Risiken ab, unterscheiden sich aber bezüglich der Leistungen. In der Regel versichern sie einzelne Gefahren lediglich bis zu einem Höchstbetrag. Dieser variiert abhängig vom Anbieter und Versicherungsfall zwischen 500 und 7.500 Euro. Es lohnt sich also, genau auf die Leistungen zu achten.

Geltungsbereich der Campingversicherung

Der Versicherungsschutz gilt in der Regel auf offiziellen Campingplätzen, auf Wohnmobilstellplätzen, in Ferienparks und im Winterlager. Auch auf Wohnwagen und Wohnmobile, die auf einem ständig bewohnten Privatgrundstück stehen, erstreckt sich der Schutz.

Einzelne Anbieter dehnen den Versicherungsschutz darüber hinaus auf andere Abstellplätze wie Parkplätze aus. Sie reduzieren in diesen Fällen die Leistung unter Umständen bei einem Versicherungsfall in den Nachtstunden durch einen Selbstbehalt.

Der Schutz der Campingversicherung gilt bei den meisten Versicherern innerhalb Europas. Wenige Anbieter versichern Campingfahrzeuge ohne Aufpreis weltweit.

Info-Box:

Grundsätzlich schließen Campingversicherungen Reisen in Kriegs- und Krisengebiete vom Versicherungsschutz aus.

Versicherte Risiken

Mit der klassischen Campingversicherung sichern Sie folgende Gefahren ab:

  • Diebstahl
  • Raub und räuberische Erpressung
  • Unterschlagung
  • unbefugter Gebrauch
  • Vandalismus
  • Brand und Explosion
  • Blitzeinschlag
  • Auftreffen von Luftfahrzeugen
  • Sturm
  • Hagel
  • Unfall
  • Elementarereignisse wie Überschwemmung, Vulkanausbruch, Erdrutsch, Erdbeben, Schneedruck, Lawinen und Erdsenkungen

Einzelne Versicherer ersetzen außerdem Schäden durch Leitungswasser oder Havarien von Fähren. Regelmäßig vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Sturmfluten.

Versicherungsumfang: Das ist versichert

Versichert sind in einer Campingversicherung grundsätzlich der Inhalt und das Zubehör von Wohnwagen und Wohnmobilen. Einzelne Versicherer erstrecken ihren Schutz auch auf Campingmöbel und Sportgeräte, die sich nicht im Vorzelt oder Camper, sondern lediglich auf dem Stellplatz befinden. In der Regel ersetzt die Versicherung den Verlust, die Reparaturkosten oder die Zerstörung von:

  • Vorzelten
  • Markisen
  • Sonnendächern
  • Solar- und Solarthermieanlagen
  • Nebengebäuden wie Gerätezelte auf dem Stellplatz
  • Unterhaltungselektronik
  • Elektrogeräte wie Laptops, Mobiltelefone oder Kameras
  • Ausweise und Bankkarten
  • bewegliches Inventar wie Campingmöbel und Hausrat
  • Reisegepäck

Einige Versicherer bieten einen größeren Versicherungsumfang an. Sie ersetzen auch:

  • alle Dinge des persönlichen Bedarfs inklusive Verbrauchsgüter
  • Wertsachen
  • Bargeld
  • Sportgeräte wie Kanus, Ruder- und Schlauchboote ohne Motor
  • Surfgeräte
  • Fall- und Gleitschirme
  • nicht motorisierte Flugdrachen
  • Inhalt von verschlossenen Dach- und Heckboxen
  • beruflich überlassene Gegenstände wie ein geschäftlich genutztes Laptop
  • Fahrräder, die fest mit dem Fahrzeug verbunden und verschlossen sind oder sich innerhalb des Stauraums befinden

Unter den Anbietern der Campingversicherung finden Sie Versicherer, die zwar den Inhalt des Vorzelts, nicht aber das Vorzelt selbst in den Schutz einbeziehen. Andere ersetzen zwar ein defektes Vorzelt, nicht aber den Inhalt. Sogar das Wohnmobil oder den Wohnwagen selbst können Sie bei einzelnen Anbietern in den Versicherungsschutz einbeziehen.

Sie sehen also, die Versicherungsbedingungen unterscheiden sich teilweise deutlich. Vor dem Abschluss der Versicherung sollten Sie daher alle für Sie wichtigen Aspekte detailliert vergleichen.

Außergewöhnliche Wertgegenstände wie teurer Schmuck, Antiquitäten oder Kunstgegenstände sind generell nicht Gegenstand einer Campingversicherung und daher in diesem Rahmen nicht versicherbar.

Leistungen der Versicherer

Eine Campingversicherung leistet Ersatz entweder generell zum Neuwert oder nur in den ersten Jahren ab Herstellung, danach zum Zeitwert. Grundsätzlich gelten dabei Höchstwerte. Während die meisten Anbieter für Ausweise und Bankkarten sowie Elektrogeräte und Unterhaltungselektronik einen Höchstbetrag von 500 Euro bezahlen, erstatten andere bis zu 7.500 Euro für Elektro- und Elektronikgeräte sowie Bargeld bis 3.500 Euro, begrenzen aber die Versicherungssumme insgesamt auf 20.000 Euro.

Beiträge mit und ohne Selbstbeteiligung

So unterschiedlich wie die Leistungen und der Versicherungsumfang fallen auch die Beiträge für eine Campingversicherung aus. Abhängig von der gewählten Versicherungssumme und dem Versicherungsumfang versichern Sie die Inhalte und das Zubehör Ihres Campingfahrzeugs zu Preisen ab etwa 75 bis rund 200 Euro im Jahr. Unter Umständen sind Selbstbeteiligungen üblich oder reduzieren die Höhe des Beitrags.

Campingversicherung als Zusatz zur Reiseversicherung

Häufiger finden Sie die Campingversicherung als Zusatzangebot zu einer Reiserücktrittversicherung und Reisegepäckversicherung. Insbesondere im Zusammenhang mit der Reiserücktrittversicherung umfasst der Versicherungsschutz oft lediglich den Ersatz möglicher Stornogebühren für Campingplätze sowie für gemietete Wohnwagen oder Wohnmobile, wenn Sie eine geplante Reise nicht antreten können.

Auch wenn Sie die Reise aufgrund eines Unfalls, Fahrzeugdiebstahls oder eines anderen Ereignisses abbrechen müssen, tritt die Reiserücktrittversicherung als Campingversicherung für die Stornierungskosten ein. Üblich sind außerdem weitere Leistungen bei einem notwendigen Abbruch der Reise, wie die Erstattung von Kosten für zwei oder drei Übernachtungen in einer Ersatzunterkunft.

Bei Überbuchung des Campingplatzes ersetzt die Reiserücktrittversicherung ebenfalls die Kosten für wenige Übernachtungen in einer Ersatzunterkunft. Wenn Sie die Campingversicherung als Zusatz zu einer Reisegepäckversicherung abschließen, ersetzt sie bis zu einem Höchstbetrag den Inhalt Ihres Wohnwagens oder Wohnmobils.

Geltungsbereich der Campingversicherung als Zusatz-Baustein

Der Geltungsbereich einer Campingversicherung als Zusatz zur Reiserücktritt- oder Reisegepäckversicherung entspricht regelmäßig dem der Grundversicherung. Er umfasst das geografische Europa oder die Länder der Europäischen Union. Einige Anbieter versichern auf Wunsch auch mit weltweitem oder auf Deutschland beschränktem Versicherungsschutz.

Als typische Gepäck- oder Inhaltsversicherung ersetzt die Campingversicherung als Zusatz zur Reiseversicherung den Verlust oder die Beschädigung während der An- und Abreise ebenso wie am Reiseziel.

Charakteristisch für Reiseversicherungen ist ein zeitlich begrenzter Geltungsbereich über bis zu sechs Wochen. Diese Versicherung schließen Sie also separat für jede Reise ab.

Versicherte Risiken im Zusatzbaustein Campingversicherung

Reisegepäck und Campingausrüstung sind für folgende Risiken versichert:

  • Straftaten durch andere Personen wie Diebstahl, Vandalismus oder Raub
  • Diebstahl des gesamten Fahrzeugs mit Inhalt
  • Unfall
  • Feuer und Explosion
  • Blitzschlag
  • Sturm
  • Hagel
  • Elementarereignisse

Das deckt der Zusatz zur Reiseversicherung ab

Der Versicherungsumfang erstreckt sich zunächst grundsätzlich auf Ihr Reisegepäck. Dazu zählen:

  • persönlicher Reisebedarf
  • Geschenke und Reiseandenken
  • Sportgeräte ohne Motoren, jedoch nicht während des Gebrauchs
  • Wertsachen
  • EDV-Geräte, Handys
  • Unterhaltungselektronik
  • Fotoausrüstung
  • Campingmöbel
  • Haushaltsgeräte
  • Zelte und Vorzelte
  • Markisen und Sonnendächer
  • Solaranlagen
  • Fahrräder, Elektrofahrräder und E-Scooter
Voraussetzung für den Versicherungsschutz von Wertgegenständen ist stets eine sichere Aufbewahrung in verschlossenen Räumen, Wohnwagen oder Wohnmobilen.

Versicherungsleistung der Campingversicherung als Zusatz

Die Versicherungssumme im Rahmen der Zusatzversicherung ist in der Regel geringer als bei einer Camping-Vollversicherung. Üblich sind Versicherungssummen zwischen 2.000 und 10.000 Euro. Der Versicherer übernimmt Reparaturkosten und ersetzt zerstörte oder abhandengekommene Gegenstände zum Zeitwert bis zum Höchstbetrag der Versicherungssumme.

Kosten für den Zusatzbaustein „Campingversicherung“ zur Reiseversicherung

Die Kosten für eine Campingversicherung als Zusatz zur Reiseversicherung beinhalten stets den Versicherungsschutz der Basis-Versicherung, also der Reiserücktritt- oder Reisegepäckversicherung. Ein häufiger Bestandteil der Reiserücktrittversicherung ist zudem eine Reisekrankenversicherung und damit ein wichtiger Schutz für Auslandsreisen. Auch diesen Schutz erhalten Sie, sofern angeboten, für den Versicherungsbeitrag.

Die Höhe des Beitrags richtet sich nach dem Gesamtreisepreis. Dieser setzt sich für einen Campingurlaub anders zusammen, als etwa für eine gebuchte Pauschalreise. Addieren Sie alle mit der Campingreise verbundenen Kosten inklusive möglicher Mautgebühren bei der An- und Abreise, um den Reisepreis zu ermitteln.

Auch der Geltungsbereich der Versicherung und die Höchst-Versicherungssumme wirken sich auf den Beitrag aus. Ein deutschlandweiter Geltungsbereich ist deutlich preisgünstiger als ein weltweiter. Der Beitrag kann ein Pauschalbetrag für Reisen bis zu einer bestimmten Höchstdauer oder pro Reisetag anfallen.

Für den europaweiten Versicherungsschutz über eine Dauer von bis zu 45 Tagen zahlen Sie ab pauschal rund 60 Euro für eine Versicherungssumme von 2.000 Euro bis pro Tag ab 8,90 Euro (bezogen auf 45 Tage: rund 400 Euro) für eine Versicherungssumme von 6.000 Euro. Wenn Sie sich für die Campingversicherung als Zusatz zur Reiseversicherung entscheiden, sollten Sie also die Leistungen und Preise verschiedener Anbieter genau vergleichen.

Versicherung für unterwegs: Auslandsschadenschutz

Eine weitere Versicherung, die im weiteren Sinne ebenfalls zu den Campingversicherungen gehört, ist die Auslandsschadenschutz-Versicherung. Sie bietet umfassenden Versicherungsschutz, wenn Sie mit Wohnmobil oder Caravan im Ausland unterwegs sind. Versicherer bieten sie als Schutzbrief oder Zusatz zur Kfz-Versicherung an.

Der Auslands-Schadenschutz ist sinnvoll, wenn Sie in Länder reisen, in denen die Deckungssummen der Kfz-Haftpflichtversicherungen deutlich niedriger sind als innerhalb der EU. Sollten Sie dort unverschuldet in einen Unfall verwickelt werden, erhalten Sie unter Umständen nur Ersatz für einen geringen Teil des Schadens. Dabei handelt es sich um europäische Länder, wie:

  • Schweiz
  • Russland
  • Belarus
  • Ukraine
  • Moldawien
  • Türkei
  • Serbien
  • Albanien
  • Bosnien-Herzegowina
  • Montenegro
  • Island

Beim Abschluss einer solchen Versicherung oder eines Schutzbriefs sollten Sie stets darauf achten, ob der Versicherungsschutz für diese Länder tatsächlich gilt. Einige Versicherer bieten den Auslands-Schadenschutzbrief nur für Staaten der EU an.

In den meisten Ländern EU-Mitgliedsstaaten gelten vergleichbare Versicherungssummen in der Kfz-Haftpflicht. Für Reisen innerhalb der Europäischen Union ist eine Auslands-Schadenschutzversicherung daher nicht zwingend notwendig.

Camper mieten: Auf Versicherungsschutz achten

Viele Wohnmobil-Camper reisen mit Mietfahrzeugen. Für Familien und berufstätige Menschen, die in der Regel nur einmal im Jahr in den Urlaub fahren, lohnt sich die Anschaffung eines teuren Wohnmobils meist nicht. Die Miete ist daher eine ideale Alternative. Sie sollten bei der Auswahl des Vermieters darauf achten, ob für das Wohnmobil bereits eine Campingversicherung besteht.

Falls das nicht der Fall ist, haben Sie die Möglichkeit, für ein gemietetes Wohnmobil eine Inhaltsversicherung als Zusatz zur Reiseversicherung abzuschließen. Einige Versicherer bieten außerdem eine Innenraum-Haftpflicht-Versicherung für Mietwohnmobile an. Diese übernimmt Schäden, die Sie an der Einrichtung des Wohnmobils verursachen.

Schnell fällt einmal ein schwerer Gegenstand aus dem Schrank und landet auf dem Tisch oder der Arbeitsplatte, um dort ein Loch zu hinterlassen. Auch zu Kratzern in Möbelfronten, Rissen in Polstern oder Schäden an Glasscheiben innerhalb der Einrichtung kommt es immer wieder. In solchen Fällen verlieren Sie die hohe Kaution, die bei der Übernahme von Miet-Wohnmobilen üblich ist. Die Innenraum-Haftpflicht-Versicherung ersetzt derartige Schäden.

Campingversicherung für Dauercamper

Sie verbringen Ihre Urlaubstage und Wochenenden gerne an Ihrem Lieblingsort und haben sich daher für einen Dauer-Stellplatz entschieden? Als Dauercamper haben Sie nicht ständig einen Blick auf Ihren Wohnwagen. Das gilt umso mehr, wenn sich der Campingplatz nicht in unmittelbarer Nähe Ihres Wohnorts befindet.

Bei einem angekündigten Unwetter können Sie nicht kurz zum Campingplatz fahren, um noch einmal nach der richtigen Sturmsicherung für Ihr Vorzelt zu sehen. Auch Einbrüche in Vorzelte und Wohnwagen sind auf einem während der Woche oft wenig belebten Dauercampingplatz möglich. Den typischen Risiken beim Dauercamping werden viele Versicherer mit dem Angebot einer Camping-Versicherung speziell für Dauercamper gerecht.

Zugelassene Wohnwagen und Wohnmobile auf dem Dauercampingplatz

Sofern Wohnwagen und Wohnmobile zugelassen sind, obwohl sie auf einem Dauerstellplatz stehen, sind die Fahrzeuge bzw. Anhänger meist bereits durch die Teilkaskoversicherung gegen Diebstahl, Brand oder Unwetterschäden abgesichert. Viele Besitzer der Reisefahrzeuge nutzen diese gelegentlich auch zum Reisen und entfernen sie dazu vorübergehend vom Dauerstellplatz.

Manche Campingplätze sind auch nur in den Sommermonaten geöffnet, sodass die Wohnwagen und Wohnmobile in den Wintermonaten in ein Winterlager oder nach Hause gefahren werden. Das ist beispielsweise an den Küsten von Nord- und Ostsee üblich, wenn ein Campingplatz im Winter überflutet werden kann.

Für ein zugelassenes Campingfahrzeug mit Teilkaskoversicherung benötigen Sie eine Dauercamping-Versicherung lediglich zum Schutz des Inhalts und des Vorzelts.

Abgemeldete Campingfahrzeuge auf Campingplätzen

Insbesondere Wohnwagen sind beim Dauercamping oft nicht zugelassen. Verfügen Sie für einen abgemeldeten Wohnwagen nicht über eine Dauercamping-Versicherung, besteht keinerlei Schutz für Caravan, Vorzelt und Inhalt. Speziell beim Dauercamping kommen häufig besonders stabile und entsprechend hochpreisige Vorzelte zum Einsatz.

Auch die Vorzelt-Einrichtung der meisten Dauercamper ist aufwendiger als in einem Reise-Vorzelt. Für Wohnwagen sowie Wohnmobile, die vorwiegend dem Dauercamping dienen und daher nicht oder nur wenige Monate mit einem Saisonkennzeichen zugelassen sind, ist eine Dauercamping-Versicherung daher sinnvoll. Sie ersetzt Ihnen Schäden oder den Totalverlust, sodass Sie Ihr Camping-Hobby nicht möglicherweise wegen eines massiven Sturmschadens aufgeben müssen.

Dauercamping-Versicherung
Dauercamping-Versicherung bietet umfassenden Versicherungsschutz

Geltungsbereich der Dauercamping-Versicherungen

Geltungsbereich der Dauercamping-Versicherungen

Dauercamping ist nicht nur in Deutschland beliebt. Viele Camper wählen als Wochenend- und Feriendomizil Campingplätze im benachbarten Ausland. Beliebt sind Dauerplätze insbesondere in:

  • den Niederlanden
  • Dänemark
  • Belgien
  • Luxemburg
  • der Schweiz
  • Frankreich
  • Italien
  • Slowenien
  • Österreich
  • Kroatien

Beim Abschluss einer Dauercamping-Versicherung ist es daher wichtig, auf den Geltungsbereich zu achten. In den Vertragsbedingungen verschiedener Anbieter finden Sie Geltungsbereiche, die auf Deutschland, die geografischen europäischen Länder oder die Europäische Union beschränkt sind.

Die Dauercamping-Versicherung gilt grundsätzlich auch für das Winterlager, bei einigen Versicherern auch für den Transport ins Winterlager und zurück.

Die Dauercamping-Versicherung gilt grundsätzlich auch für das Winterlager, bei einigen Versicherern auch für den Transport ins Winterlager und zurück.

Versicherte Risiken

Auch bezüglich der versicherten Risiken bestehen Unterschiede zwischen den Anbietern von Dauercamping-Versicherungen. Grundsätzlich umfasst der Versicherungsschutz folgende Gefahren:

  • Brand, Implosion und Explosion
  • Blitzschlag und Überspannung
  • Anprall von Kraftfahrzeugen, Luftfahrzeugen und Wasserfahrzeugen
  • Sturm
  • Hagel
  • Einbruchdiebstahl
  • Raub
  • Vandalismus
  • Leitungswasser
  • Glas- und Acrylglasbruchschäden

Weiterhin können Sie die Dauercamping-Versicherung bei den meisten Anbietern für einen Beitragsaufschlag auf Elementarschäden wie Überschwemmung, Erdrutsch oder Schneedruck und andere Naturereignisse ausweiten. Einige Angebote enthalten diese Elementarschäden bereits. Ebenso können Schäden durch Kurzschluss oder Verpuffung zu den versicherten Gefahren gehören.

Die Entfernung von Wespen-, Bienen- und Hornissennestern, die sich auf Dauerplätzen häufig bilden, kann ebenfalls zu den versicherten Gefahren gehören oder ist als beitragspflichtiger Zusatz im Angebot.

Frostschäden sind an Wohnwagen und Wohnmobilen auf Dauerstellplätzen oder im Winterlagern leider verbreitet. Wenn Sie es versäumen, Wassertanks und Leitungen vor dem Winter zu entleeren, können diese platzen. Neben dem Leitungswasserschaden fallen dann zusätzliche Ersatzteil- und Reparaturkosten an. Möchten Sie sich vor den dafür anfallenden Kosten schützen, sollten Sie eine Dauercamping-Versicherung wählen, die auch Frostschäden beinhaltet.

Eine Dauercamping-Versicherung kann außerdem eine Standplatzhaftpflicht enthalten. Sie ersetzt Sach-, Personen- und Vermögensschäden, die anderen Personen durch Ihren Wohnwagen entstehen. Ein solcher Fall tritt insbesondere ein, wenn ein benachbarter Wohnwagen oder Teile des Campingplatzes betroffen sind.

Versicherungsumfang: Das ist versichert

Wenn Sie Dauercamping-Versicherungen vergleichen, finden Sie Angebote, die sich lediglich auf den Wohnwagen beschränken. Bei anderen ist die Inhaltsversicherung automatisch in einer Dauercamping-Versicherung enthalten oder als Zusatzpaket möglich. Neben dem Inventar umfasst sie oft auch Fahrräder und Sportgeräte, die sich im Wohnwagen, Vorzelt oder einem separaten Gerätezelt befinden.

Der Versicherungsschutz vieler Dauercamping-Versicherungen umfasst im Detail:

  • Wohnwagen
  • für Dauercamping ausgelegte Vorzelte (Dauerstandzelt)
  • Wohnwagenschutzdächer
  • fest installierte Markisen
  • fest mit dem Objekt verbundene Sat-Anlage
  • Terrassen und Überdachungen
  • Umzäunungen und Tore
  • Nebengebäude wie Gerätezelt, Gerätehütte oder Pavillon mit harter Bedachung
  • Kleidung und andere Dinge des persönlichen Bedarfs
  • elektrische Haushaltsgeräte
  • Computer und Unterhaltungselektronik
  • Photovoltaikanlagen
  • Fahrräder und E-Bikes
  • Rasenmäher und Mähroboter
  • Gartenmöbel und Grills
  • Sportgeräte einschließlich Motoren
  • Wertsachen

Leistungen der Campingversicherung für Dauercamper

Dauercamping-Versicherungen übernehmen Reparaturkosten oder ersetzen bei vollständiger Zerstörung und Diebstahl entweder den Zeitwert oder den Neuwert. Auch diesbezüglich finden Sie unterschiedliche Regelungen bei den Versicherern.

Einige Versicherungsunternehmen ersetzen den Neuwert innerhalb der ersten Jahre ab Anschaffung, andere bis zu einem bestimmten Zeitwert der Gegenstände. Ein Beispiel dafür ist der Neuwertersatz, wenn ein Gegenstand noch mindestens einen Wert von 40 Prozent des Anschaffungspreises hat.

Aufräum- und Abbruchkosten finden Sie ebenfalls unter den Leistungen mancher Campingversicherung für Dauercamper.

Beiträge mit und ohne Selbstbeteiligung

So vielfältig wie Versicherungsleistung, Umfang und Geltungsbereich fallen auch die Beiträge zur Campingversicherung für Dauercamper aus. Neben dem Umfang der Versicherungsleistungen hängt der Beitrag auch vom Wert des Wohnwagens ab und damit von der Versicherungssumme. Zudem ist die Dauercamping-Versicherung mit und ohne Selbstbeteiligung möglich.

Bevor Sie die Versicherung für Ihr Camping-Domizil abschließen, sollten Sie sehr genau die Leistungen, den Versicherungsumfang und die Preise der verschiedenen Anbieter vergleichen. Gefahren, denen Ihr Wohnwagen auf dem Stellplatz nicht ausgesetzt ist, müssen Sie nicht versichern. Unter Umständen finden Sie ein Angebot, das ohne die unnötige Absicherung preisgünstiger ausfällt.

Campingversicherung auch für Mobilheim und Tiny House

Die Campingversicherung oder Dauercamping-Versicherung erhalten Sie bei vielen Versicherern auch für Mobilheim, Chalet, Tiny House oder ein ähnliches Wohnobjekt. Diese Objekte dienen in der Regel ebenso wie Dauercampingplätze als Wochenend- und Ferienhäuser. Sie haben einen hohen Anschaffungspreis und sind zudem wie eine Ferienwohnung vollständig mit Hausrat, Elektro- und Elektronikgeräten, oft auch mit Telefon, ausgestattet.

Ein Brand oder ein Wasserschaden kann Mobilheime und Tiny Häuser vollständig zerstören. Durch einen Einbruch können Schäden am Mobilheim, Tiny House oder Chalet sowie an der Einrichtung entstehen. Hinzu kommen die Verluste durch Diebstahl. All diese Gefahren deckt die Versicherung für Tiny Häuser und Mobilheime als Bestandteil der Campingversicherung ab.

Leistungen und Versicherungsumfang sind mit denen der Dauercamping-Versicherung vergleichbar. Aufgrund der höheren Versicherungssummen fallen die Beiträge für ein Mobilheim oder ein Tiny House höher aus als für einen Caravan.

Campingversicherung Tiny House
Für Mobilheim oder Tiny House ist die Campingversicherung ebenfalls möglich

Fazit: Für wen lohnt sich die Campingversicherung wirklich?

Die Campingversicherung für Dauercamper ist besonders für abgemeldete Wohnanhänger sinnvoll. Sie schützt Sie vor dem vollständigen Verlust Ihres Urlaubsdomizils. Inwiefern Sie die Versicherung für einen angemeldeten Caravan auf dem Dauerstellplatz benötigen, hängt vom Wert der gesamten Ausstattung ab, die Sie auf dem Stellplatz aufbewahren.

Auch für Mobilheime und Tiny Häuser ist der Versicherungsschutz empfehlenswert, da er für diese Objekte die Gebäudeversicherung ersetzt.

Ob Sie eine Campingversicherung für Ihr Reisefahrzeug benötigen, hängt ebenfalls davon ab, welchen Wert das Inventar hat. Auch Ihre geplanten Reiseziele können ausschlaggebend für den Abschluss der Versicherung sein.

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