Vorsorgevollmacht

Vorsorgevollmacht: Eine Vorsorgevollmacht ist ein rechtliches Dokument, in dem eine Person (Vollmachtgeber) eine andere Person (Bevollmächtigter) dazu ermächtigt, im Fall einer eigenen Entscheidungsunfähigkeit Angelegenheiten in ihrem Namen zu regeln. Sie dient dazu, die Handlungsfähigkeit in wichtigen Angelegenheiten wie Gesundheitsfragen, Vermögensverwaltung oder Behördenkontakten sicherzustellen, falls der Vollmachtgeber beispielsweise durch Krankheit oder Unfall dazu nicht mehr selbst in der Lage ist.

Wofür wird eine Vorsorgevollmacht benötigt?

Die Vorsorgevollmacht wird eingesetzt, um für den Fall der eigenen Entscheidungsunfähigkeit eine Vertrauensperson zu bestimmen, die rechtlich befugt ist, Angelegenheiten zu regeln. Häufige Bereiche umfassen:

  • Finanzielle Angelegenheiten wie Kontoführung, Vertragsabschlüsse oder Immobilienverwaltung
  • Gesundheitsfragen, etwa die Zustimmung zu ärztlichen Maßnahmen
  • Unterbringungs- und Wohnungsangelegenheiten
  • Vertretung gegenüber Behörden und Institutionen

Ohne Vorsorgevollmacht kann im Ernstfall ein gerichtlicher Betreuer bestellt werden, was zeitaufwendig und mitunter nicht im Sinne des Betroffenen ist.

Rechtliche Grundlagen und Formvorschriften

Grundsätzlich kann eine Vorsorgevollmacht formlos erteilt werden, jedoch empfiehlt es sich, eine Schriftform zu wählen. Für bestimmte Bereiche, wie Grundstücksgeschäfte, ist eine notarielle Beurkundung notwendig. Die wichtigsten rechtlichen Grundlagen sind im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt. Die Vorsorgevollmacht kann jederzeit widerrufen werden, solange der Vollmachtgeber geschäftsfähig ist.

  • Für medizinische Entscheidungen ist oft eine schriftliche Form zwingend empfohlen.
  • Im Rechtsverkehr wird häufig ein Nachweis, wie eine öffentliche Beglaubigung, verlangt.
  • Eintrag im zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer ist möglich, aber freiwillig.

Unterschied zur Betreuungsverfügung und Patientenverfügung

Die Vorsorgevollmacht unterscheidet sich von einer Betreuungsverfügung oder einer Patientenverfügung. Während die Vorsorgevollmacht einer Person umfassende Vertretungsbefugnisse einräumt, benennt die Betreuungsverfügung eine Wunschperson für den Fall, dass ein Gericht eine Betreuung anordnet. Die Patientenverfügung richtet sich speziell auf medizinische Behandlungen und legt fest, welche Maßnahmen gewünscht oder abgelehnt werden.

  • Vorsorgevollmacht: umfassende Vertretung in verschiedenen Lebensbereichen
  • Patientenverfügung: Festlegung der medizinischen Versorgung im Voraus
  • Betreuungsverfügung: Vorschlag an das Gericht für die Auswahl eines Betreuers

Nutzen und Risiken einer Vorsorgevollmacht

Die Erteilung einer Vorsorgevollmacht bringt sowohl Vorteile als auch mögliche Risiken mit sich.

Nutzen:

  • Individuelle Regelung der eigenen Vertretung im Vorsorgefall
  • Keine gerichtliche Betreuung notwendig
  • Handlungssicherheit für Angehörige
  • Schnelle und flexible Organisation wichtiger Angelegenheiten

Risiken/Einschränkungen:

  • Missbrauchsgefahr bei unzuverlässigen Bevollmächtigten
  • Unklare oder fehlerhafte Formulierungen können zu Rechtsproblemen führen
  • In bestimmten Fällen ist zusätzliche notarielle Beglaubigung erforderlich
  • Die Vollmacht wird erst durch Vorlage im Rechtsverkehr wirksam, kann also nicht bei allen Stellen sofort akzeptiert werden
Weitere Begriffsdefinitionen