Unfallrente

Unfallrente: Die Unfallrente ist eine wiederkehrende finanzielle Leistung, die im Rahmen der privaten Unfallversicherung oder gesetzlichen Unfallversicherung gezahlt wird, wenn eine unfallbedingte Invalidität eintritt. Sie bietet Versicherten eine monatliche Absicherung, falls sie durch einen Unfall dauerhaft körperlich oder geistig beeinträchtigt sind.

Wie funktioniert die Unfallrente?

Im Mittelpunkt der Unfallrente steht die Absicherung gegen finanzielle Risiken, die durch eine dauerhafte Beeinträchtigung nach einem Unfall entstehen. Die Leistung wird gezahlt, sobald ein ärztlicher Nachweis über die Invalidität vorliegt und der vertraglich festgelegte Invaliditätsgrad erreicht ist. Der Grad der Invalidität wird anhand einer sogenannten Gliedertaxe oder ärztlichen Gutachten festgestellt. Die Zahlung erfolgt in der Regel lebenslang oder bis zum Ablauf der Versicherung.

Anwendungsbereiche der Unfallrente

Die Unfallrente deckt unterschiedliche Lebensbereiche ab und greift sowohl bei Arbeitsunfällen als auch bei Freizeitunfällen. Sie ist damit insbesondere für Personen relevant, die keiner gesetzlichen Absicherung unterliegen oder durch eine bestehende Versicherungslücke zusätzlich vorsorgen möchten. Auch Selbständige, Rentner und Kinder können von einer privaten Unfallrente profitieren.

Leistungen der Unfallrente

Die Höhe der Unfallrente ist vom Invaliditätsgrad und der vereinbarten Versicherungssumme abhängig. Typische Leistungen sind:

  • Monatliche Rentenzahlung ab einem bestimmten Invaliditätsgrad (meist ab 50 %)
  • Lebenslange Zahlung oder bis zum Vertragsende
  • Unabhängigkeit von Ursache oder Verschulden am Unfall (außer grober Fahrlässigkeit oder Ausschlussgründen)

Nutzen, Risiken und Einschränkungen der Unfallrente

Die Unfallrente bietet verschiedene Vorteile, birgt aber auch Einschränkungen, die berücksichtigt werden sollten. Im Folgenden werden die wichtigsten Aspekte sachlich zusammengefasst:

  • Möglicher Nutzen:
    • Finanzielle Absicherung bei dauerhafter Invalidität
    • Verlässliche monatliche Einkünfte zur Deckung laufender Kosten
    • Zusatzeinkommen, wenn gesetzliche Leistungen nicht ausreichen oder nicht bestehen
    • Individuell vereinbarbare Rentenhöhe
    • Schutz für alle Altersgruppen
  • Bekannte Risiken und Einschränkungen:
    • Leistung nur bei unfallbedingter und bleibender Invalidität
    • Kein Schutz bei Krankheiten oder altersbedingten Einschränkungen
    • Leistung erst ab vertraglich festgelegtem Invaliditätsgrad
    • Bestimmte Unfallursachen sind häufig ausgeschlossen (z. B. Unfälle durch Alkohol, Extremsportarten)
    • Keine Leistung bei grober Fahrlässigkeit oder absichtlichem Handeln

Abschluss und Gestaltung der Unfallrente

Die Unfallrente kann als eigenständige Versicherung oder als Zusatzbaustein zu einer bestehenden Unfallversicherung abgeschlossen werden. Bei Vertragsabschluss wählen Kundinnen und Kunden die gewünschte Rentenhöhe sowie mögliche Zusatzleistungen aus. Die Beiträge orientieren sich dabei am Alter, Gesundheitszustand und Umfang des Versicherungsschutzes.

Weitere Begriffsdefinitionen