Terrorismusversicherung

Terrorismusversicherung – Definition

Eine Terrorismusversicherung ist eine spezielle Form der Sachversicherung, die Schutz vor Schäden bietet, die durch terroristische Handlungen verursacht werden. Diese Versicherung deckt in der Regel Sachschäden an Gebäuden, Einrichtungen und teilweise auch Betriebsunterbrechungen ab, sofern diese infolge eines versicherten Terroranschlags entstehen. Der Schutz greift ergänzend zu herkömmlichen Versicherungen, da klassische Policen Schäden durch Terrorakte meist explizit ausschließen.

Abgrenzung zu anderen Versicherungen

Herkömmliche Versicherungen wie die Gebäude- oder Hausratversicherung bieten vielfach keinen Schutz bei Terrorismus. In vielen Policen sind Schäden durch Terrorismus ausgeschlossen, da das Risiko als unvorhersehbar und schwer kalkulierbar gilt. Eine Terrorismusversicherung schließt diese Lücke gezielt und wird meist als Zusatzversicherung abgeschlossen.

  • Gedeckte Schäden sind zumeist auf terroristische Akte beschränkt.
  • Meist auf gewerbliche Immobilien und Großunternehmen zugeschnitten, zunehmend jedoch auch für Privatpersonen erhältlich.
  • Typische Schadensursachen sind Explosionen, Beschädigungen durch Sprengsätze oder andere Angriffe, die politisch motiviert sind.

Leistungsumfang der Terrorismusversicherung

Der Versicherungsschutz kann je nach Anbieter und Tarif variieren. Üblicherweise umfasst der Leistungsumfang folgende Elemente:

  • Wiederherstellung bzw. Reparatur von Gebäuden und Infrastruktur nach terroristischen Angriffen
  • Entschädigung für beschädigtes Inventar oder sonstige Sachwerte
  • Absicherung gegen Betriebsunterbrechungen, sofern diese auf einen Terroranschlag zurückzuführen sind
  • Deckungssummen und Selbstbeteiligungen werden individuell festgelegt

Vorteile für Kunden

Für Unternehmen oder Privatpersonen, die von terroristischen Risiken betroffen sein können, bringt die Terrorismusversicherung verschiedene Vorteile mit sich:

  • Zusätzliche finanzielle Sicherheit bei schwer kalkulierbaren Risiken
  • Existenzsicherung für Betriebe und Immobilienbesitzer im Schadensfall
  • Erfüllung von Anforderungen durch Banken oder finanzierende Institutionen, die einen umfassenden Versicherungsschutz fordern
  • Schließung von Versicherungslücken in Standard-Versicherungsverträgen

Risiken und Einschränkungen

Wie bei allen Versicherungsprodukten existieren auch bei der Terrorismusversicherung konkrete Einschränkungen und Risiken:

  • Definition von Terrorakten ist vertraglich festgelegt und kann je nach Anbieter unterschiedlich ausgelegt werden
  • Regionale und branchenabhängige Unterschiede in der Prämiengestaltung
  • Mindest- oder Höchstsummen können vereinbart sein
  • Einige Schäden, wie beispielsweise Folgeschäden oder Personenschäden, sind nicht immer eingeschlossen
  • Der Abschluss einer Terrorismusversicherung kann von bestimmten Voraussetzungen abhängig sein (z. B. Sicherheitsvorkehrungen am Versicherungsobjekt)
Weitere Begriffsdefinitionen