Ein Regressanspruch bezeichnet das Recht, einen entstandenen Schaden, den man zunächst selbst ersetzt hat, von einer anderen Person oder Partei zurückzufordern. In der Versicherungsbranche tritt dieses Konzept häufig auf, wenn ein Versicherer nach der Schadensregulierung von einem Dritten Ersatz verlangen kann, der für den Schaden (mit-)verantwortlich ist.
Rechtsgrundlage und typische Anwendungsfälle
Der Regressanspruch ist im deutschen Recht insbesondere im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und im Versicherungsvertragsgesetz (VVG) verankert. Er wird häufig in folgenden Situationen geltend gemacht:
- Ein Versicherer reguliert einen Schaden bei seinem Versicherten und fordert das Geld vom Schädiger zurück.
- Arbeitgeber nehmen Mitarbeiter in Regress, wenn diese vorsätzlich oder grob fahrlässig einen Schaden verursacht haben.
- Ein Verursacher ersetzt einen Schaden und verlangt Ausgleich von weiteren Mitschuldigen (z.B. bei mehreren Kfz-Unfällen).
Regressansprüche dienen dazu, die Verantwortung für einen Schaden auf den tatsächlichen Verursacher zu übertragen.
Regressanspruch in der Versicherung
Im Versicherungsumfeld ist der Regressanspruch eng mit dem Begriff des Ausgleichs und des Rückgriffs verbunden. Üblicherweise zahlt die Versicherung zunächst an den Geschädigten. Anschließend prüft der Versicherer, ob ein Dritter (z. B. ein Unfallverursacher oder eine andere Versicherung) in der Verantwortung steht und macht den Regressanspruch geltend.
- Beispiel: Bei einem Haftpflichtschaden leistet oft zunächst die eigene Kfz-Haftpflichtversicherung. War der Schaden jedoch durch einen Dritten verursacht, fordert die eigene Versicherung den Betrag beim eigentlichen Verursacher zurück.
Hierdurch wird sichergestellt, dass derjenige für die Kosten aufkommt, der tatsächlich (oder überwiegend) verantwortlich ist.
Bedeutung und Nutzen für Kunden und Versicherungsnehmer
Der Regressanspruch spielt eine wichtige Rolle im Schutz des Einzelnen und zur Wahrung von Gerechtigkeit im Schadensausgleich. Für Kunden und Versicherungsnehmer ergeben sich folgende Sachverhalte:
- Schadenregulierung erfolgt im Zweifel schnell durch die eigene Versicherung, auch wenn die Zuständigkeit noch geklärt werden muss.
- Der direkte Aufwand des Kunden bei der Durchsetzung gegenüber Dritten reduziert sich, da der Versicherer in Vorleistung tritt und den Regress eigenständig bearbeitet.
- Versicherungen schützen so ihr Kollektiv: Nur der tatsächliche Verursacher wird beansprucht, um den Versicherungspool nicht unnötig zu belasten.
Bekannte Risiken und Einschränkungen des Regressanspruchs
Trotz des praktischen Nutzens bestehen bestimmte Risiken und Grenzen beim Einsatz des Regressanspruchs:
- Nicht bei jedem Schaden ist ein Dritter eindeutig haftbar zu machen. Der Nachweis der Verantwortlichkeit kann schwierig oder langwierig sein.
- Die rechtlichen Möglichkeiten, Regress zu nehmen, sind gesetzlich geregelt und können eingeschränkt sein (z.B. bei leichter Fahrlässigkeit oder unter bestimmten Fristen).
- Im Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer bestehen besondere arbeitsrechtliche Restriktionen, die einen Regressanspruch erheblich begrenzen können.
- Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit Regressforderungen können mit zusätzlichem Aufwand, Kosten und Zeit verbunden sein.