Regress

Regress bezeichnet im Versicherungs- und Schadensrecht das Recht, einen entstandenen Schaden oder Verlust von einer anderen Person oder Organisation zurückzufordern, nachdem der Schadensausgleich zunächst durch eine Versicherung oder einen Dritten erfolgt ist. Das Ziel des Regresses ist es, den ursprünglichen Schadensverursacher finanziell zur Verantwortung zu ziehen und somit die Belastung des Versicherers oder des zunächst zahlenden Dritten auszugleichen.

Regress im Versicherungswesen

Im Rahmen von Versicherungsverträgen tritt der Regress besonders häufig auf. Ein typisches Beispiel ist die Kfz-Haftpflichtversicherung: Übernimmt die Versicherung zunächst den Schaden eines Geschädigten, kann sie bei festgestellter grober Fahrlässigkeit oder vorsätzlichem Verhalten des Versicherten eine Rückforderung (Regress) durchsetzen. Auch gegenüber Dritten, die eigentlich für den Schaden verantwortlich sind, kann ein Versicherer regressieren.

Regressarten und Anwendungsbereiche

Regress kann verschiedene Formen annehmen. Zu den häufigsten gehören:

  • Innenregress: Die Rückforderung erfolgt innerhalb eines Unternehmens oder einer Organisation, etwa zwischen verschiedenen Abteilungen oder Personen.
  • Außenregress: Die Rückforderung richtet sich gegen Dritte außerhalb der eigenen Organisation, beispielsweise gegen einen Mitarbeiter oder Vertragspartner.
  • Staatlicher Regress: Öffentliche Träger, wie zum Beispiel Sozialversicherungsträger, können nach Schadensfällen Ansprüche gegen den Verursacher geltend machen.

Regress spielt ebenfalls in anderen Bereichen wie dem Sozialrecht oder im Bauwesen eine wichtige Rolle.

Voraussetzungen und Einschränkungen des Regressrechts

Damit ein Regressanspruch besteht, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Ein Dritter muss für den entstandenen Schaden ursächlich verantwortlich sein.
  • Der Regressnehmer (z. B. eine Versicherung) muss bereits eine Leistung erbracht, also den Schaden ausgeglichen haben.
  • Der Anspruch darf nicht durch gesetzliche Regelungen, wie etwa die Verjährung, ausgeschlossen sein.

Es gibt auch Einschränkungen, etwa wenn vertraglich eine Haftungsfreistellung vereinbart wurde oder das Mitverschulden eine Rolle spielt.

Bedeutung und Mehrwert für Kunden

Der Regressmechanismus bietet Versicherungsnehmern und Geschädigten vielfältigen Nutzen:

  • Sicherung einer schnellen Schadensregulierung durch die Versicherung.
  • Minimierung des finanziellen Risikos für den einzelnen Geschädigten.
  • Stärkung der Gerechtigkeit, da der eigentliche Verursacher letztlich zur Verantwortung gezogen wird.
  • Langfristige Stabilisierung der Versicherungsprämien, da die Kosten auf die Schuldigen umgelegt werden können.

Risiken und Einschränkungen beim Regress

  • Ein Regressanspruch kann durch verspätete Geltendmachung verjähren.
  • Die Ansprüche sind unter Umständen komplex zu beweisen und durchzusetzen.
  • Nicht jeder Schadensfall ist regressierbar, insbesondere bei fehlender Verantwortlichkeit Dritter.
  • Für Versicherungsnehmer kann im Regressfall eine finanzielle Belastung entstehen, etwa durch Rückforderungen bei grober Fahrlässigkeit.
Weitere Begriffsdefinitionen