Nachbesserungsbegleitschaden

Nachbesserungsbegleitschaden bezeichnet einen Schaden, der im Zuge der Nachbesserung eines mangelhaften Werkes oder einer fehlerhaften Leistung entsteht. Im Rahmen von Versicherungsverträgen – insbesondere in der Haftpflichtversicherung für Unternehmen und Handwerksbetriebe – wird darunter jener Schaden verstanden, der dadurch entsteht, dass bei der Beseitigung eines ursprünglichen Mangels versehentlich weitere Sachen beschädigt werden. Der Nachbesserungsbegleitschaden ist nicht mit dem eigentlichen Mangelschaden oder dem sogenannten „reinen Nachbesserungsschaden“ zu verwechseln.

Abgrenzung von Nachbesserungsbegleitschaden zu anderen Schadensarten

Ein Nachbesserungsbegleitschaden unterscheidet sich in wichtigen Punkten von anderen Schadensarten im Versicherungsumfeld:

  • Nachbesserungsschaden: Betrifft allein die Mangelbeseitigung am fehlerhaft erstellten Werk.
  • Nachbesserungsbegleitschaden: Umfasst Schäden, die während der Nachbesserung an anderen, nicht ursprünglich mangelhaften Teilen verursacht werden.
  • Erfüllungsschaden: Erfasst die Kosten für die Herstellung des vereinbarten Zustands und betrifft nicht weitere Folgeschäden.

Diese klare Unterscheidung ist wichtig für die Zuordnung und Bewertung im Versicherungsschutz sowie in Haftungsfragen.

Beispiele für Nachbesserungsbegleitschäden

Nachbesserungsbegleitschäden können in vielen Branchen auftreten. Typische Beispiele sind:

  • Bei der Reparatur einer undichten Rohrleitung wird versehentlich eine benachbarte, intakte Leitung beschädigt.
  • Beim Austausch fehlerhafter Fenster werden Mauerwerksschäden neben dem Fenster verursacht.
  • Im Rahmen der Nachbesserung eines Bodens entstehen durch Maschinen Kratzer auf Parkettflächen, die zuvor in Ordnung waren.

Solche Begleitschäden können finanziell bedeutsam sein, da sie über die reinen Nachbesserungskosten hinausgehen.

Versicherungsschutz und Regelungen

Der Versicherungsschutz für Nachbesserungsbegleitschäden ist abhängig vom jeweiligen Versicherungsvertrag. Insbesondere folgende Aspekte sind zu beachten:

  • Viele Betriebshaftpflichtversicherungen beinhalten ausdrücklich eine Deckung für Nachbesserungsbegleitschäden.
  • Reine Nachbesserungs- und Erfüllungsschäden sind in der Regel ausgeschlossen.
  • Die genaue Definition und Abgrenzung solcher Schäden kann von Versicherung zu Versicherung unterschiedlich ausfallen.
  • Vor Abschluss einer Versicherung lohnt es sich, die Bedingungen zum Begriff Nachbesserungsbegleitschaden genau zu prüfen.

Oftmals werden Nachbesserungsbegleitschäden erst im Rahmen der Regulierung oder Schadensbearbeitung endgültig bewertet.

Nutzen, Risiken und Einschränkungen

Der Versicherungsschutz im Zusammenhang mit dem Nachbesserungsbegleitschaden bietet für Versicherungsnehmer und Kunden verschiedene Vorteile und ist mit gewissen Einschränkungen verbunden:

  • Nutzen:
    • Finanzieller Schutz vor unvorhergesehenen Begleitschäden bei Nachbesserungsarbeiten
    • Steigerung der Planungssicherheit für Unternehmen und Handwerksbetriebe
    • Entlastung im Schadenfall, da die Begleitschäden nicht aus dem eigenen Budget ausgeglichen werden müssen
  • Risiken / Einschränkungen:
    • Kein Versicherungsschutz für reine Beseitigung des ursprünglichen Mangels (Erfüllungsschaden)
    • Unterschiedliche Auslegungen und Bedingungen je nach Versicherer
    • Deckung kann von Selbstbeteiligungen oder Sublimits abhängig sein
    • Interpretationsspielräume bei der Schadenzuordnung möglich

Eine genaue Kenntnis der Vertragsbedingungen zum Thema Nachbesserungsbegleitschaden ist daher besonders empfehlenswert.

Weitere Begriffsdefinitionen