Krankentagegeldversicherung

Krankentagegeldversicherung – Definition

Die Krankentagegeldversicherung ist eine private Zusatzversicherung, die Versicherten ein zuvor vereinbartes Tagegeld auszahlt, wenn sie wegen Krankheit oder Unfall arbeitsunfähig werden und dadurch einen Verdienstausfall erleiden. Sie dient der finanziellen Absicherung, um Einkommensverluste während längerer Krankheit auszugleichen.

Funktionsweise der Krankentagegeldversicherung

Bei Eintritt einer Arbeitsunfähigkeit zahlt die Krankentagegeldversicherung eine vertraglich festgelegte, tägliche Geldleistung nach Ablauf einer bestimmten Karenzzeit. Die Auszahlung erfolgt so lange, wie die Arbeitsunfähigkeit ärztlich bestätigt wird. Die Höhe des Tagegelds kann individuell im Rahmen bestimmter Grenzen vereinbart werden und richtet sich häufig nach dem Nettoeinkommen.

Für wen ist eine Krankentagegeldversicherung sinnvoll?

Die Krankentagegeldversicherung richtet sich besonders an:

  • Selbstständige und Freiberufler, die keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung durch einen Arbeitgeber haben
  • Arbeitnehmer nach Ablauf der gesetzlichen Lohnfortzahlung (in der Regel nach sechs Wochen Krankheit)
  • Privatversicherte, da bei ihnen gesetzlich kein Anspruch auf Krankengeld besteht

Unterschied zu anderen Versicherungen

Die Krankentagegeldversicherung unterscheidet sich von anderen Versicherungen wie der Krankenhaustagegeldversicherung oder dem gesetzlichen Krankengeld:

  • Krankentagegeldversicherung: Deckt den Verdienstausfall bei Arbeitsunfähigkeit durch Krankheit oder Unfall ab.
  • Krankenhaustagegeldversicherung: Zahlt für jeden Tag eines Krankenhausaufenthalts, unabhängig von Verdienstausfall.
  • Gesetzliches Krankengeld: Leistung der gesetzlichen Krankenkasse für gesetzlich Versicherte ab der siebten Krankheitswoche, deckt meist nur einen Teil des Nettoeinkommens ab.

Nutzen und Risiken der Krankentagegeldversicherung

Mögliche Nutzen:

  • Finanzieller Ausgleich bei längerer Krankheit oder Unfall
  • Individuell wählbare Höhe des Tagegeldes
  • Absicherung von Selbstständigen, die keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung haben
  • Bedarfsgerechter Schutz auch für Arbeitnehmer nach Ende der gesetzlichen Lohnfortzahlung

Bekannte Risiken und Einschränkungen:

  • Leistung erst nach Ablauf der vertraglich vereinbarten Karenzzeit
  • Vereinbarte Tageshöchstbeträge begrenzen die Auszahlungshöhe
  • Mögliche Wartezeiten zu Versicherungsbeginn
  • Leistungsausschlüsse bei bestimmten Vorerkrankungen
  • Kündigung oder Anpassung durch Versicherer möglich, wenn Risiko sich ändert
Weitere Begriffsdefinitionen