Forderungsausfalldeckung

Forderungsausfalldeckung bezeichnet eine Zusatzleistung innerhalb bestimmter Versicherungen, beispielsweise der privaten Haftpflichtversicherung. Sie kommt dann zum Tragen, wenn der Versicherungsnehmer einen berechtigten Schadenersatzanspruch gegen eine andere Person hat, diese Person jedoch nicht zahlen kann, weil sie mittellos und in der Regel nicht ausreichend versichert ist. Die Forderungsausfalldeckung schützt somit vor finanziellen Verlusten, die durch die Zahlungsunfähigkeit Dritter entstehen könnten.

Wie funktioniert die Forderungsausfalldeckung?

Die Forderungsausfalldeckung greift, wenn ein Schaden oder eine Verletzung von einer dritten Person verursacht wurde, diese aber nicht über eine eigene Haftpflichtversicherung verfügt und auch nicht in der Lage ist, den Schaden selbst zu begleichen. In solchen Fällen springt die eigene Versicherung des Geschädigten ein und übernimmt die entstandenen Kosten, sofern diese den vertraglich vereinbarten Voraussetzungen entsprechen. Dabei wird häufig gefordert, dass der Schaden rechtskräftig festgestellt und die Zahlungsunfähigkeit des Schädigers nachgewiesen wird.

Leistungsumfang und Deckungsvoraussetzungen

Ob und in welchem Umfang die Forderungsausfalldeckung greift, hängt von den individuellen Vertragsbedingungen ab. In der Regel gilt der Versicherungsschutz erst ab einer bestimmten Mindestschadenshöhe und setzt voraus, dass der Versicherungsnehmer alle rechtlichen Möglichkeiten zur Schadenersatzdurchsetzung ausgeschöpft hat. Einige Policen decken ausschließlich Personenschäden ab, während andere auch Sach- und Vermögensschäden miteinbeziehen. Oftmals besteht die Möglichkeit, die Deckungssumme individuell zu vereinbaren.

Vorteile der Forderungsausfalldeckung für Versicherte

  • Finanzieller Schutz bei Zahlungsunfähigkeit des Schädigers
  • Übernahme von Kosten bei fehlender Haftpflichtversicherung auf Seiten des Schädigers
  • Absicherung von Personen- und Sachschäden, je nach Vertragsgestaltung
  • Erhöhung der finanziellen Sicherheit in Schadensfällen
  • Minimiertes Risiko, selbst auf Schadenskosten sitzen zu bleiben

Mögliche Einschränkungen und Risiken

  • Die Forderungsausfalldeckung tritt meist erst bei gerichtlicher Feststellung der Ansprüche in Kraft
  • Oft ist eine Mindestschadenshöhe Voraussetzung für die Leistungserbringung
  • Der Nachweis, dass der Schädiger zahlungsunfähig ist, kann mit Aufwand verbunden sein
  • Nicht alle Policen beinhalten Forderungsausfalldeckung automatisch – Zusatzoption beachten
  • Bestimmte Schadensarten oder Schadensereignisse können vom Versicherungsschutz ausgenommen sein
Weitere Begriffsdefinitionen