Erwerbsminderungsrente

Erwerbsminderungsrente bezeichnet eine gesetzliche Leistung der deutschen Rentenversicherung, die Personen finanziell absichert, wenn sie aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen nur eingeschränkt oder gar nicht mehr arbeiten können. Sie soll Erwerbstätige schützen, deren Leistungsfähigkeit krankheits- oder unfallbedingt auf Dauer reduziert ist, und die damit ihren Lebensunterhalt durch Arbeit nicht mehr sicherstellen können.

Voraussetzungen für die Erwerbsminderungsrente

Um eine Erwerbsminderungsrente zu erhalten, müssen bestimmte gesetzliche Bedingungen erfüllt werden. Diese Voraussetzungen beziehen sich sowohl auf die gesundheitliche Einschränkung als auch auf versicherungsrechtliche Aspekte:

  • Der Antragsteller kann aus gesundheitlichen Gründen weniger als drei oder nur noch zwischen drei und sechs Stunden täglich arbeiten.
  • Es muss eine Mindestversicherungszeit (Wartezeit) von fünf Jahren in der gesetzlichen Rentenversicherung bestehen.
  • In den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung müssen mindestens drei Jahre Pflichtbeiträge gezahlt worden sein.

Arten der Erwerbsminderungsrente

Je nach verbleibender Arbeitsfähigkeit unterscheidet die Rentenversicherung zwischen zwei Formen:

  • Vollständige Erwerbsminderungsrente: Wird gezahlt, wenn täglich weniger als drei Stunden gearbeitet werden kann.
  • Teilweise Erwerbsminderungsrente: Wird gezahlt, wenn die tägliche Arbeitszeit zwischen drei und unter sechs Stunden liegt.

Der medizinische Dienst der Rentenversicherung prüft alle Angaben und stellt zusammen mit ärztlichen Befunden den Grad der Erwerbsminderung fest.

Beantragung und Ablauf

Die Erwerbsminderungsrente muss beantragt werden. Dies ist bei der Deutschen Rentenversicherung formlos oder mit einem Antragsformular möglich. Das Verfahren folgt klar festgelegten Schritten:

  • Einreichung des Antrags
  • Prüfung medizinischer Unterlagen und Begutachtung
  • Beurteilung der versicherungsrechtlichen Voraussetzungen
  • Erstellung des Rentenbescheids

Im Regelfall wird die Erwerbsminderungsrente zeitlich befristet bewilligt. Verlängerungsanträge sind möglich, sofern die Erwerbsminderung weiterhin besteht.

Höhe und Dauer der Leistung

Die Höhe der Erwerbsminderungsrente hängt von verschiedenen Faktoren ab, insbesondere von den eingezahlten Rentenversicherungsbeiträgen sowie vom individuellen Rentenverlauf. Die Zahlung erfolgt in der Regel monatlich und ist steuerpflichtig. Die Dauer richtet sich meist nach dem festgestellten Umfang der Erwerbsminderung:

  • Vollrente: Zahlung in voller Höhe bei weniger als drei Stunden Arbeitsfähigkeit täglich
  • Teilrente: Zahlung eines anteiligen Betrags, wenn teilweise Arbeitsfähigkeit besteht
  • In den meisten Fällen zeitlich befristet, bei chronisch dauerhaftem Zustand auch unbefristet möglich

Nutzen sowie Risiken und Einschränkungen

Die Erwerbsminderungsrente bietet Betroffenen wichtige Vorteile, ist aber auch mit bestimmten Risiken oder Begrenzungen verbunden:

  • Nutzen für Versicherte:
    • Finanzielle Absicherung bei gesundheitlich bedingter Einschränkung der Erwerbsfähigkeit
    • Schutz der Existenzgrundlage im Falle dauerhafter Krankheit oder nach Unfällen
    • Zugang zu begleitenden Sozialleistungen und Rehabilitationsmaßnahmen
  • Mögliche Risiken und Einschränkungen:
    • Höhe der Auszahlung kann unterhalb des vorherigen Einkommens liegen
    • Strenge medizinische und versicherungsrechtliche Prüfverfahren
    • In vielen Fällen zunächst zeitlich befristet, Wiederholungsanträge erforderlich
    • Anrechnung von Nebeneinkommen auf die Leistungsgewährung
Weitere Begriffsdefinitionen