Direktversicherung – Definition
Die Direktversicherung ist eine Form der betrieblichen Altersversorgung (bAV), bei der der Arbeitgeber für den Arbeitnehmer eine Lebensversicherung oder Rentenversicherung abschließt. Die Beiträge werden direkt vom Bruttogehalt des Arbeitnehmers abgeführt und in eine Versicherungsgesellschaft eingezahlt. Ziel der Direktversicherung ist es, dem Arbeitnehmer eine zusätzliche finanzielle Absicherung für das Alter zu bieten.
Funktionsweise der Direktversicherung
Bei der Direktversicherung fungiert der Arbeitgeber als Versicherungsnehmer, während der Arbeitnehmer die versicherte Person ist. Die Beiträge können sowohl durch den Arbeitgeber allein, durch den Arbeitnehmer (über Entgeltumwandlung) oder durch beide gemeinsam gezahlt werden. Die Auszahlung der Versicherung erfolgt in der Regel zum Renteneintrittsalter des Arbeitnehmers in Form einer monatlichen Rente oder eines einmaligen Kapitalbetrags.
Vorteile der Direktversicherung
Für viele Arbeitnehmer und Arbeitgeber bietet die Direktversicherung eine Reihe von Vorteilen. Zu den wichtigsten positiven Eigenschaften zählen:
- Steuerliche Vorteile durch Beitragsfreibeträge und Sozialabgabenbefreiung während der Ansparphase
- Unkomplizierte Umsetzung in Unternehmen jeder Größe
- Mitnahme des Vertrags bei Arbeitgeberwechsel meist möglich (Portabilität)
- Zusätzliche Altersvorsorge ohne großen Verwaltungsaufwand für den Arbeitnehmer
- Schutz im Insolvenzfall des Arbeitgebers durch das sogenannte Insolvenzschutzgesetz für betriebliche Altersvorsorge
Mögliche Risiken und Einschränkungen
Wie jedes Vorsorgeprodukt ist auch die Direktversicherung mit bestimmten Risiken und Nachteilen verbunden:
- Sozialabgaben und Steuern auf die Auszahlungen im Rentenalter möglich
- Festgelegte Vertragsbedingungen, vorzeitige Kündigung meist mit Nachteilen verbunden
- Begrenzter Höchstbetrag für steuer- und sozialabgabenfreie Einzahlungen
- Geringerer Liquiditätsvorteil für Arbeitnehmer, da Beiträge vom Gehalt einbehalten werden
- Kapitalzuwachs abhängig von der gewählten Versicherungsart (klassisch, fondsgebunden etc.) und den jeweiligen Kapitalmarktbedingungen
Direktversicherung in der Praxis
Die Direktversicherung zählt in Deutschland zu den am meisten genutzten Formen der betrieblichen Altersversorgung. Sowohl große als auch kleine Unternehmen greifen auf dieses Modell zurück, um Mitarbeitende über das Arbeitsverhältnis hinaus finanziell abzusichern. Die Auszahlung kann individuell als monatliche Zusatzrente oder einmalige Kapitalsumme gestaltet werden. Dies bietet Flexibilität und Anpassungsmöglichkeiten an unterschiedliche Lebenssituationen und Bedürfnisse der Versicherten.