Dauerleistungszusage

Dauerleistungszusage ist ein Begriff aus dem Versicherungsrecht, insbesondere im Bereich der betrieblichen Altersversorgung. Er beschreibt das rechtlich verbindliche Versprechen eines Arbeitgebers, seinen Arbeitnehmern über einen längeren Zeitraum hinweg bestimmte Leistungen – meist Versorgungsleistungen wie Renten- oder Invaliditätszahlungen – zu gewähren. Die Dauerleistungszusage ist damit eine zentrale Form der Zusage in der betrieblichen Altersvorsorge.

Merkmale der Dauerleistungszusage

Die Dauerleistungszusage zeichnet sich durch folgende Eigenschaften aus:

  • Rechtsverbindliche Verpflichtung des Arbeitgebers gegenüber den Arbeitnehmern.
  • Langfristige Zahlung zugesicherter Leistungen, oft auf Lebenszeit oder bis zum Eintritt bestimmter Bedingungen (z. B. Tod, Invalidität).
  • Die Zusage bezieht sich in der Regel auf wiederkehrende Leistungen, nicht auf einmalige Zahlungen.
  • Sie findet insbesondere Anwendung in der betrieblichen Altersvorsorge, etwa in Form von Betriebsrenten.

Unterscheidung zu anderen Zusagearten

Im Bereich der betrieblichen Altersversorgung gibt es verschiedene Zusageformen. Die Dauerleistungszusage unterscheidet sich insbesondere von der sogenannten Beitragszusage und der Beitragsorientierten Leistungszusage:

  • Dauerleistungszusage: Der Arbeitgeber verpflichtet sich zu konkret definierten, wiederkehrenden Leistungen.
  • Beitragszusage: Der Arbeitgeber sagt lediglich einen bestimmten Beitrag zu, ohne die konkrete Leistungshöhe zu garantieren.
  • Beitragsorientierte Leistungszusage: Die spätere Leistung orientiert sich am zuvor zugesagten Beitrag und möglichen Überschüssen.

Die Dauerleistungszusage ist rechtlich besonders bindend und bringt spezifische Pflichten für Arbeitgeber und Versicherer mit sich.

Bedeutung in der betrieblichen Altersvorsorge

Die Dauerleistungszusage kommt vor allem im Rahmen betrieblicher Altersvorsorge-Modelle, etwa bei Direktzusagen, Unterstützungskassen oder Pensionskassen, zur Anwendung. Sie dient als Grundlage für die Planung und Absicherung des Ruhestands für Arbeitnehmer:

  • Sicherheit für Arbeitnehmer durch festgelegte, wiederkehrende Leistungen im Alter.
  • Planbare finanzielle Verpflichtungen für den Arbeitgeber, wenn entsprechende Rückstellungen gebildet werden.
  • Regelmäßig Anpassungen erforderlich, um Kaufkraftverluste durch Inflation zu berücksichtigen.

Mehrwert, Nutzen und Risiken für Kunden

Die Dauerleistungszusage bietet sowohl für Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber spezifische Vorteile und Risiken:

Nutzen und Mehrwert:

  • Verlässliche Altersvorsorge für Arbeitnehmer durch garantierte Leistungen.
  • Motivation und Bindung von Mitarbeitern durch attraktive Zusatzleistungen.
  • Langfristige Planungssicherheit für Arbeitgeber und Arbeitnehmer.

Bekannte Risiken und Einschränkungen:

  • Längere Kapitalbindung und potenzielle Verpflichtungen für Unternehmen.
  • Anpassungsbedarf bei geänderten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen.
  • Mögliche Lücken durch Insolvenzen oder Änderungen im Versicherungsvertrag.

Rechtliche Rahmenbedingungen

Die Dauerleistungszusage ist im deutschen Betriebsrentengesetz und weiteren relevanten Rechtsvorschriften geregelt. Unternehmen sind verpflichtet, ausreichende Rückstellungen für zugesagte Leistungen zu bilden. Für Arbeitnehmer besteht im Fall einer Insolvenz Schutz durch den Pensions-Sicherungs-Verein (PSVaG). Auch steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Aspekte sind bei der Gestaltung und Nutzung von Dauerleistungszusagen zu beachten.

Weitere Begriffsdefinitionen