Böswilligkeitsschaden

Böswilligkeitsschaden bezeichnet in der Versicherungsbranche einen Schaden, der vorsätzlich und mit schädigender Absicht von einer Person verursacht wird. Anders als bei einem Unfall oder bei fahrlässiger Beschädigung steht bei einem Böswilligkeitsschaden der klare Wille im Vordergrund, einem anderen oder dessen Eigentum zu schaden. Diese Art von Schäden wird häufig auch als Mutwilligkeit oder als Vandalismus bezeichnet, wobei der Begriff Böswilligkeitsschaden vor allem in Versicherungsverträgen und in der Schadenregulierung genutzt wird.

Unterschiede zu anderen Schadensarten

Böswilligkeitsschäden unterscheiden sich wesentlich von anderen Schadensarten, wie zum Beispiel:

  • Fahrlässigkeit: Schäden entstehen unbeabsichtigt und meist durch eine Nachlässigkeit.
  • Mutwilligkeit: Oft synonym verwendet, jedoch steht bei Mutwilligkeit das Handeln aus Spaß oder Übermut im Vordergrund, während bei Böswilligkeit eine bewusste Schadenabsicht besteht.
  • Vandalismus: Bezeichnet allgemeine mutwillige Schäden an fremdem Eigentum, die Böswilligkeit einschließen, aber nicht darauf beschränkt sind.

Für die Einstufung eines Schadens als böswillig ist der Nachweis der Vorsätzlichkeit und der Schädigungsabsicht essenziell.

Relevanz für Versicherungen

Im Kontext von Versicherungen spielt der Böswilligkeitsschaden in verschiedenen Bereichen eine Rolle. Insbesondere Gebäude-, Hausrat- oder Kfz-Versicherungen definieren in ihren Policen, unter welchen Bedingungen ein Böswilligkeitsschaden abgedeckt ist oder ausgeschlossen wird.

  • Die Schadensregulierung erfordert oft eine polizeiliche Anzeige sowie konkrete Nachweise zur Schadenursache.
  • Versicherer prüfen sorgfältig, ob der Schaden wirklich durch böswilliges Handeln verursacht wurde.
  • Je nach Tarif kann ein Böswilligkeitsschaden mitversichert oder explizit ausgeschlossen sein.

Möglicher Nutzen für Versicherungsnehmer

  • Schutz vor finanziellen Belastungen durch gezielte Schädigungen Dritter.
  • Absicherung von Eigentum gegen gezielte Sachbeschädigung.
  • Risikominimierung bei gewerblichen und privaten Immobilien durch passende Versicherungsprodukte.

Risiken und Einschränkungen

  • Nachweispflicht: Der Nachweis der Böswilligkeit kann für Kunden mit Aufwand verbunden sein.
  • Ausschlüsse: Je nach Versicherungsvertrag können Böswilligkeitsschäden nicht im Versicherungsschutz enthalten sein.
  • Selbstbeteiligung: Bei vielen Tarifen ist im Schadensfall eine Selbstbeteiligung vorgesehen.
  • Polizeiliche Meldung: Oftmals muss der Schaden zur Beweissicherung zeitnah bei der Polizei angezeigt werden.

Bekannte Beispiele für Böswilligkeitsschäden

  • Beschmieren von Hauswänden mit Graffiti.
  • Zerkratzen von Fahrzeugen.
  • Zerstören von Fensterscheiben in öffentlichen und privaten Gebäuden.
  • Sabotage von technischen Anlagen auf Baustellen oder Firmengeländen.
Weitere Begriffsdefinitionen