Betriebliche Altersvorsorge bezeichnet alle finanziellen Leistungen, die vom Arbeitgeber organisiert oder angeboten werden, um Arbeitnehmer beim Aufbau einer Zusatzrente für das Alter zu unterstützen. Die betriebliche Altersvorsorge ergänzt damit die gesetzliche Rentenversicherung und kann auf unterschiedlichen Wegen realisiert werden.
Formen der betrieblichen Altersvorsorge
In Deutschland gibt es verschiedene Durchführungswege der betrieblichen Altersvorsorge. Zu den verbreitetsten Varianten zählen:
- Direktversicherung: Der Arbeitgeber schließt eine Lebens- oder Rentenversicherung zugunsten des Mitarbeitenden ab.
- Pensionskasse: Ein Versicherungsunternehmen verwaltet die Einzahlungen und zahlt im Leistungsfall eine Rente aus.
- Pensionsfonds: Kapitalmarktorientierte Einrichtungen, die oft höhere Renditechancen bieten.
- Unterstützungskasse: Eine rechtlich selbstständige Versorgungseinrichtung, für die das Unternehmen einsteht.
- Direktzusage (Pensionszusage): Der Arbeitgeber verspricht, im Versorgungsfall die Leistungen selbst auszuzahlen.
Die Wahl des Durchführungswegs hängt von der Unternehmensgröße, den Wünschen der Mitarbeitenden und steuerlichen Aspekten ab.
Beiträge und Fördermöglichkeiten
Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge können sowohl vom Arbeitgeber, vom Arbeitnehmer oder von beiden gemeinsam getragen werden. Besonders verbreitet ist die sogenannte Entgeltumwandlung. Dabei wandeln Mitarbeitende einen Teil ihres Bruttogehalts direkt in Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge um. Dies ist bis zu gesetzlichen Höchstgrenzen steuer- und sozialabgabenfrei.
Staatliche Förderungen unterstützen die Verbreitung der betrieblichen Altersvorsorge, etwa durch Steuerbefreiungen oder reduzierte Sozialversicherungsbeiträge innerhalb bestimmter Grenzen.
Nutzen und Vorteile
- Finanzielle Absicherung im Ruhestand ergänzt die gesetzliche Rente.
- Steuerliche Vorteile durch Förderungen und Abzug der Beiträge vom Bruttolohn.
- Mehr Flexibilität bei der Altersvorsorge durch verschiedene Durchführungswege.
- Auch Arbeitgeber können attraktive Vorteile nutzen, zum Beispiel bei der Gewinnung und Bindung von Fachkräften.
Bekannte Risiken und Einschränkungen
- Leistungen der betrieblichen Altersvorsorge können später steuer- und sozialabgabepflichtig sein.
- Bindung an den Arbeitgeber während der Ansparphase, Übertragung bei Arbeitgeberwechsel kann eingeschränkt sein.
- Rendite ist abhängig von gewähltem Durchführungsweg und Marktentwicklung.
- Eventuelle Wartezeiten und unverfallbare Ansprüche erst nach einer bestimmten Betriebszugehörigkeit.