bAV (betriebliche Altersvorsorge)

bAV (betriebliche Altersvorsorge) bezeichnet ein Vorsorgesystem, mit dem Arbeitnehmer zusätzlich zur gesetzlichen Rente eine ergänzende Absicherung fürs Alter aufbauen können. Die Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge werden in der Regel über den Arbeitgeber organisiert und dienen dazu, die Rentenlücke im Ruhestand zu verringern. Die bAV stellt damit eine bedeutende Säule im deutschen Altersvorsorgesystem dar.

Formen der betrieblichen Altersvorsorge

Die bAV kann auf unterschiedlichen Durchführungswegen realisiert werden, die sich in ihrer Ausgestaltung und Umsetzung unterscheiden:

  • Direktversicherung: Der Arbeitgeber schließt eine Lebens- oder Rentenversicherung zugunsten des Arbeitnehmers ab.
  • Pensionskasse: Eigenständige Versorgungseinrichtung, die Renten- und Kapitalleistungen auszahlt.
  • Pensionsfonds: Kapitalgedeckte Vorsorgeeinrichtung mit Chancen auf höhere Renditen, aber auch erhöhtem Risiko.
  • Pensionszusage (Direktzusage): Der Arbeitgeber sichert dem Arbeitnehmer eine Versorgungsleistung direkt zu und muss Rückstellungen dafür bilden.
  • Unterstützungskasse: Selbstständige Versorgungseinrichtung, vor allem für höhere Versorgungsansprüche.

Finanzierungsmöglichkeiten der bAV

Die Finanzierung der betrieblichen Altersvorsorge kann auf verschiedenen Wegen erfolgen. Die bekanntesten Modelle sind:

  • Arbeitnehmerfinanzierung: Der Arbeitnehmer zahlt Beiträge im Rahmen der sogenannten Entgeltumwandlung (Umwandlung eines Teils des Bruttogehalts in bAV-Beiträge).
  • Arbeitgeberfinanzierung: Der Arbeitgeber übernimmt die Beiträge vollständig.
  • Mischfinanzierung: Beiträge werden gemeinsam von Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen.

Die Entgeltumwandlung bietet sozialversicherungs- und steuerrechtliche Vorteile innerhalb bestimmter Höchstgrenzen.

Mehrwerte und Nutzen der bAV

Die bAV bietet sowohl Arbeitnehmern als auch Arbeitgebern verschiedene Vorteile und praktische Nutzungsmöglichkeiten, darunter:

  • Zusätzliche Altersvorsorge neben der gesetzlichen Rente
  • Reduzierung der Versorgungslücke im Rentenalter
  • Steuer- und sozialversicherungsfreie Einzahlungen bis zu gesetzlich festgelegten Grenzen
  • Förderung der Mitarbeiterbindung und Attraktivität als Arbeitgeber
  • Teilweise Portabilität bei Arbeitgeberwechsel

Risiken und Einschränkungen der betrieblichen Altersvorsorge

Bei der bAV sind auch bestimmte Risiken oder Einschränkungen zu beachten, die je nach Durchführungsweg und Tarif variieren können:

  • Leistungen aus der bAV sind in der Auszahlungsphase grundsätzlich in voller Höhe zu versteuern
  • Sozialversicherungsbeiträge auf die Betriebsrenten im Rentenalter möglich
  • Eventuelle Verlustrisiken bei kapitalmarktabhängigen Produkten (z. B. Pensionsfonds)
  • Bindung an den Arbeitgeber, begrenzte Flexibilität bei einem Wechsel
  • Teilweise geringere Rentenleistungen trotz langjähriger Einzahlung, abhängig von der Vertragsgestaltung
Weitere Begriffsdefinitionen