Auslandsschaden

Auslandsschaden bezeichnet einen Schadenfall, der außerhalb des Heimatlandes einer versicherten Person oder eines versicherten Fahrzeugs eintritt. In der Versicherungsbranche bezieht sich der Begriff in erster Linie auf Kfz-Versicherungen, Haftpflichtversicherungen und Reisekrankenversicherungen. Auslandsschäden sind grundsätzlich alle Schadensereignisse, die im Ausland entstehen und die Versicherungsschutz betreffen.

Wann spricht man von einem Auslandsschaden?

Ein Auslandsschaden liegt vor, wenn sich ein versicherter Schadenfall nicht innerhalb des eigenen Landes, sondern im Ausland ereignet. Schon der Ort des Geschehens ist das maßgebliche Kriterium. Das betrifft beispielsweise:

  • Kfz-Unfälle während einer Auslandsreise mit dem eigenen Fahrzeug
  • Schädigung Dritter durch versicherte Personen im Ausland (Haftpflichtfall)
  • Gesundheitliche Notfälle oder Krankheit im Ausland (Krankenversicherung)

Ob und wie ein Auslandsschaden ersetzt wird, hängt von den jeweiligen Versicherungsbedingungen und dem abgedeckten Geltungsbereich ab.

Versicherungsschutz bei Auslandsschäden

Der Umfang des Versicherungsschutzes bei Auslandsschäden variiert je nach Art der Police und Land, in dem der Schaden entstanden ist. Einige wichtige Aspekte:

  • Viele Kfz-Versicherungen bieten europaweiten Schutz, aber Schäden außerhalb Europas können ausgeschlossen sein.
  • In Privathaftpflichtversicherungen gibt es häufig zeitliche und geografische Begrenzungen für Auslandsschäden.
  • Eine Reisekrankenversicherung schützt vor Krankheitsfolgen und Unfällen im Ausland, einschließlich medizinischer Rücktransporte.
  • Versicherungsbedingungen bestimmen, ob aktive Beteiligung oder grobe Fahrlässigkeit den Schutz beeinflussen.

Abwicklung eines Auslandsschadens

Die Regulierung eines Auslandsschadens unterscheidet sich häufig von einer Inlandsregulierung. Folgendes ist zu beachten:

  • Schadenmeldung sollte umgehend erfolgen, meist über den Zentralruf oder das jeweilige Versicherungsunternehmen.
  • Erforderliche Unterlagen (Schadensbericht, Fotografien, Polizeiprotokolle, Belege) müssen eingereicht werden.
  • Kooperation zwischen ausländischen und deutschen Versicherern erfolgt oft über spezielle Schadensregulierungsbüros oder Schadenregulierungsbeauftragte.
  • Landesspezifische Gesetze und Regularien können die Bearbeitung und Regulierung beeinflussen.

Vorteile und mögliche Einschränkungen für Versicherungsnehmer

Die Absicherung gegen Auslandsschäden bietet für Kunden zahlreiche Vorteile, aber auch einige Einschränkungen:

Möglicher Nutzen:

  • Schutz vor finanziellen Forderungen nach einem Schadensfall im Ausland.
  • Schnellere und einfachere Schadenabwicklung durch Unterstützung erfahrener Versicherer.
  • Weltweiter oder europaweiter Versicherungsschutz bei modernen Policen.
  • Übernahme von Anwalts- und Prozesskosten im Ausland (je nach Police).

Bekannte Risiken oder Einschränkungen:

  • Begrenzter Schutz außerhalb definierter Geltungsbereiche (z. B. keine Deckung außerhalb Europas).
  • Selbstbeteiligungen oder Höchstgrenzen für Entschädigungen sind möglich.
  • Erhöhte bürokratische Hürden durch ausländische Rechtssysteme.
  • Mögliche Sprachbarrieren bei der Schadensmeldung und -bearbeitung.
  • Ausschluss bestimmter Schadensarten, wie Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit.
Weitere Begriffsdefinitionen