Definition: Was ist eine Ausfalldeckung?
Die Ausfalldeckung ist ein zusätzlicher Bestandteil vieler privater Haftpflichtversicherungen. Sie greift, wenn der Versicherungsnehmer durch die Schuld einer dritten Person einen Schaden erleidet, der eigentliche Verursacher jedoch nicht zahlen kann, weil er weder versichert ist noch über ausreichend finanzielle Mittel verfügt. In diesem Fall übernimmt die Ausfalldeckung des eigenen Versicherungsvertrags die Regulierung des Schadens.
Funktionsweise der Ausfalldeckung
Die Ausfalldeckung kommt typischerweise zum Tragen, wenn ein Geschädigter seine Ansprüche gegen den Schadensverursacher rechtlich nicht durchsetzen kann, weil dieser zahlungsunfähig ist. Viele Versicherer setzen voraus, dass gerichtliche Schritte gegen den Schädiger erfolglos durchgeführt wurden, bevor die Ausfalldeckung aktiviert wird. Dadurch bietet die Ausfalldeckung Schutz in Situationen, die sonst eine große finanzielle Belastung bedeuten könnten.
Voraussetzungen und Umfang des Versicherungsschutzes
Die genauen Bedingungen der Ausfalldeckung variieren je nach Versicherungsunternehmen. Üblicherweise gelten folgende Voraussetzungen und Rahmenbedingungen:
- Ein Dritter verursacht einen Personen-, Sach- oder Vermögensschaden.
- Der verursachende Dritte ist nicht haftpflichtversichert oder zahlungsunfähig.
- Die eigene Haftpflichtversicherung enthält eine vereinbarte Ausfalldeckung.
- Eventuell müssen rechtliche Schritte gegen den Verursacher nachgewiesen werden (z. B. erfolglose Vollstreckung).
- Oft gelten Mindestschadenssummen oder Selbstbeteiligungen.
Mehrwert für Versicherungsnehmer
Die Integration einer Ausfalldeckung in die private Haftpflichtversicherung kann für zahlreiche Lebensbereiche von Vorteil sein. Insbesondere in Fällen, in denen keine andere Versicherung aufkommt, bietet sie einen wichtigen finanziellen Schutz.
- Schutz vor finanziellen Verlusten trotz Zahlungsunfähigkeit des Verursachers
- Absicherung von existenziellen Schadensfällen (bspw. schwere Personen- oder Sachschäden)
- Rechtssicherheit bei der Regulierung von Ansprüchen
- Erweiterung des Haftpflichtversicherungsschutzes über klassische Leistungen hinaus
- Beruhigendes Gefühl bei Begegnungen mit Unbekannten oder fremden Dritten
Risiken und mögliche Einschränkungen
Auch wenn die Ausfalldeckung umfassenden Schutz verspricht, bestehen bestimmte Einschränkungen und Risiken, die beim Abschluss dieser Versicherungsoption beachtet werden sollten.
- Nicht alle Schäden werden automatisch übernommen (beispielsweise Vorsatztaten oder vertragliche Pflichtverletzungen sind üblicherweise ausgeschlossen).
- Oft sind Mindestschäden oder Selbstbehalte vorgeschrieben, die zunächst selbst getragen werden müssen.
- Die Ausfalldeckung greift meist erst nach gescheiterter Vollstreckung gegen den Schädiger.
- In einigen Policen ist der geografische Geltungsbereich eingeschränkt (z. B. nur innerhalb Europas).
- Bedingungen wie Nachweispflichten können die Schadensregulierung verzögern oder erschweren.