Abgeltungssteuer ist eine in Deutschland erhobene Steuer auf Kapitalerträge. Sie wurde 2009 eingeführt und beträgt aktuell pauschal 25 % zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Die Abgeltungssteuer wird direkt von Banken und Finanzinstituten einbehalten und an das Finanzamt abgeführt. Sie betrifft unter anderem Zinsen, Dividenden und Kursgewinne aus Wertpapierverkäufen.
Wie funktioniert die Abgeltungssteuer?
Die Abgeltungssteuer wird automatisch von der auszahlenden Stelle – meist Banken oder Broker – abgezogen, sobald Kapitalerträge erzielt werden. Der Steuerabzug erfolgt unabhängig davon, ob eine Steuererklärung abgegeben wird oder nicht. Die meisten Anleger müssen sich thus keine Gedanken über die Berechnung und Abführung machen.
- Steuersatz: 25 % auf alle relevanten Kapitalerträge
- Zusätzlich: 5,5 % Solidaritätszuschlag auf die Steuer und ggf. Kirchensteuer
- Automatischer Abzug durch das Kreditinstitut
- Abgeltungswirkung: Die Schuld gegenüber dem Finanzamt ist in aller Regel abgegolten
Kapitalerträge und Freibeträge
Die Abgeltungssteuer gilt für verschiedene Anlageformen, darunter:
- Zinserträge (z. B. Sparbuch, Festgeld)
- Dividenden (Ausschüttungen von Aktiengesellschaften)
- Gewinne aus dem Verkauf von Wertpapieren (Aktien, Fonds, Zertifikate)
Jeder Steuerpflichtige hat Anspruch auf einen Sparerpauschbetrag von 1.000 EUR pro Jahr (Stand 2023, für Singles). Für Ehepaare verdoppelt sich dieser Betrag auf 2.000 EUR. Erst Kapitalerträge, die diesen Freibetrag übersteigen, unterliegen der Abgeltungssteuer. Der Sparerpauschbetrag kann per Freistellungsauftrag bei der Bank berücksichtigt werden.
Vorteile und Risiken der Abgeltungssteuer
Die Regelung zur Abgeltungssteuer bietet einigen Nutzen für Privatanleger, birgt jedoch auch Herausforderungen:
Vorteile:
- Einfachere Steuererklärung dank automatischem Abzug
- Klar festgelegter Pauschalsteuersatz
- Geringerer Verwaltungsaufwand für Anleger
- Steuerschuld gilt in der Regel als abgegolten
Risiken:
- Pauschalbesteuerung kann bei niedrigem Einkommen zu einer höheren Steuerbelastung führen
- Lücken bei der individuellen Berücksichtigung von persönlichen Verhältnissen
- Bestimmte Erträge oder Verluste werden nicht immer optimal berücksichtigt
- Internationale Kapitalerträge können zu Doppelbesteuerung führen
Praktische Hinweise für Anleger
Um den Sparerpauschbetrag optimal zu nutzen, ist ein entsprechender Freistellungsauftrag bei der jeweiligen Bank wichtig. Wer mehrere Banken nutzt, kann den Betrag auch aufteilen. In bestimmten Fällen – etwa bei einem individuellen Steuersatz unter 25 % – kann die Günstigerprüfung mit der Einkommensteuererklärung vorteilhaft sein. Wer unter dem Grundfreibetrag liegt, sollte eine Nichtveranlagungsbescheinigung beantragen.
Zu beachten ist ebenfalls, dass Verluste aus Kapitalanlagen nur mit Gewinnen aus der gleichen Einkunftsart verrechnet werden können. Investoren sollten daher ihre Steuerbescheinigungen aufbewahren und sich über die geltenden Regelungen informieren, um steuerliche Vorteile optimal zu nutzen.
Wer ist von der Abgeltungssteuer betroffen?
Grundsätzlich sind alle natürlichen Personen, die in Deutschland steuerpflichtig sind und Kapitalerträge erzielen, von der Abgeltungssteuer betroffen. Dies umfasst Privatanleger ebenso wie Kleinsparer oder Investoren. Für Unternehmen gelten abweichende steuerliche Regelungen, weshalb dort die Abgeltungssteuer keine Anwendung findet.