Versicherte Person

Versicherte Person ist ein zentraler Begriff im Versicherungswesen und bezeichnet jene Person, für deren Leben, Gesundheit, Eigentum oder Vermögen eine Versicherung abgeschlossen wurde. Die versicherte Person ist der Mittelpunkt des jeweiligen Versicherungsvertrags, unabhängig davon, wer diesen Vertrag abschließt oder wer die Beiträge zahlt.

Definition und rechtliche Einordnung der versicherten Person

In einem Versicherungsvertrag ist die versicherte Person diejenige, auf deren Risiken sich der Versicherungsschutz bezieht. Sie kann mit dem Versicherungsnehmer identisch sein, muss es aber nicht. So kann beispielsweise eine Person eine Lebensversicherung abschließen, bei der ihr Kind die versicherte Person ist. Die Rechte und Pflichten sowie die Ansprüche gegenüber dem Versicherer ergeben sich stets daraus, wer als versicherte Person benannt wird.

Unterschiede zwischen Versicherungsnehmer und versicherter Person

Der Versicherungsnehmer ist die Person, die den Versicherungsvertrag abschließt und in der Regel die Prämien zahlt. Die versicherte Person hingegen ist die Person, für deren Risiko der Schutz besteht. Beide Rollen können in einer Person vereint sein, beispielsweise bei einer Kfz-Versicherung. Bei einer Risikolebensversicherung kann der Versicherungsnehmer jedoch auch eine andere Person versichern lassen.

  • Versicherungsnehmer: Abschließende Person, Beitragspflichtig, erhält ggf. Leistungen bei Eintritt des Versicherungsfalls
  • Versicherte Person: Objekt des Versicherungsschutzes, müssen nicht identisch sein

Bedeutung in verschiedenen Versicherungsarten

Die genaue Auslegung des Begriffs „versicherte Person“ hängt von der jeweiligen Versicherungsart ab:

  • Lebensversicherung: Das Leben und die Gesundheit der versicherten Person bestimmen die Leistung des Versicherers.
  • Krankenversicherung: Hier sind die Gesundheitskosten der versicherten Person im Mittelpunkt.
  • Sachversicherung: Versichert ist die Person, deren Eigentum oder Vermögen geschützt wird.
  • Unfallversicherung: Die versicherte Person ist hier bei Gesundheitsschäden durch einen Unfall abgesichert.

Nutzen und potenzieller Mehrwert für Kunden

  • Ermöglicht gezielten und individuellen Versicherungsschutz für spezifische Risiken
  • Flexibilität bei der Gestaltung von Policen – Dritte können als versicherte Personen ausgewählt werden
  • Sichert finanzielle Unterstützung im Versicherungsfall für oder zugunsten der versicherten Person
  • Bietet Familien und Unternehmen die Möglichkeit, Angehörige oder Mitarbeitende zu schützen

Risiken und Einschränkungen der versicherten Person

  • Beschränkungen des Versicherungsschutzes sind an die genannte versicherte Person gebunden
  • Änderung der versicherten Person kann je nach Vertrag schwierig oder ausgeschlossen sein
  • Falsche Angaben zur Identität oder zum Gesundheitsstatus der versicherten Person können den Versicherungsschutz gefährden
  • Keine Leistung bei nicht versicherten Ereignissen oder Ausschlüssen im Vertrag
Weitere Begriffsdefinitionen