Titulardeckung

Titulardeckung ist ein Begriff aus dem Bereich der Versicherung und bezeichnet eine spezielle Form der Rechtsschutzversicherung. Mit der Titulardeckung wird der Versicherungsschutz auf die Vollstreckung bereits erlangter gerichtlicher Titel, wie zum Beispiel Urteile oder vollstreckbare Vergleiche, erweitert. Sie greift somit nicht während des gesamten Rechtsstreits, sondern erst nach Abschluss des eigentlichen Prozesses, wenn es um die Durchsetzung eines Anspruchs geht.

Funktionsweise der Titulardeckung

Titulardeckung kommt dann zum Tragen, wenn ein Versicherungsnehmer nach einem erfolgreichen Gerichtsverfahren versuchen muss, den zugesprochenen Anspruch tatsächlich zu realisieren. Dies geschieht etwa dann, wenn der Schuldner die Zahlung verweigert oder andere Verpflichtungen nicht erfüllt. Die Versicherung übernimmt in diesen Fällen die Kosten für Maßnahmen wie Zwangsvollstreckung, Pfändung, oder gerichtliche Mahnverfahren.

Abgrenzung zu anderen Versicherungsformen

Im Gegensatz zur allgemeinen Rechtsschutzversicherung, die den gesamten Rechtsstreit – von der Beratung bis zum Urteil – abdeckt, bezieht sich die Titulardeckung ausschließlich auf die Durchsetzung eines bereits bestehenden Titels. Sie ist in vielen klassischen Rechtsschutzpolicen entweder optional zubuchbar oder bereits enthalten, jedoch immer auf den expliziten Vollstreckungsteil begrenzt.

Mögliche Leistungen der Titulardeckung

Zu den typischen Leistungen einer Titulardeckung zählen unter anderem:

  • Kostenerstattung für Zwangsvollstreckungsmaßnahmen
  • Übernahme der Auslagen für Gerichtsvollzieher
  • Kostenübernahme für Pfändungen und Überweisungsbeschlüsse
  • Erstattung von Gebühren für das Mahn- und Vollstreckungsverfahren
  • Erstattung der Kosten für die Einholung von Auskünften über den Schuldner

Nutzen, Risiken und Einschränkungen der Titulardeckung

Nutzen für Kunden:

  • Schutz vor Kostenrisiken bei der Durchsetzung rechtmäßiger Ansprüche
  • Vermeidung finanzieller Belastungen durch mehrfache Vollstreckungsversuche
  • Erleichterung der Geltendmachung zugesprochener Forderungen

Bekannte Risiken und Einschränkungen:

  • Deckung gilt ausschließlich für bereits rechtskräftige Titel, nicht für das vorgelagerte Gerichtsverfahren
  • Nicht alle Rechtsschutzversicherungen bieten die Titulardeckung automatisch an – sie muss häufig separat vereinbart werden
  • Eventuell bestehende Selbstbeteiligung oder Summenbegrenzung bei der Kostenübernahme
  • Leistungen beschränken sich meist auf Zwangsvollstreckungsmaßnahmen innerhalb Deutschlands
Weitere Begriffsdefinitionen