Sturmschaden

Sturmschaden bezeichnet Schäden an Gebäuden, Fahrzeugen oder anderen Sachwerten, die direkt durch eine starke, außergewöhnliche Wettereinwirkung – vor allem durch Windböen ab einer bestimmten Stärke – verursacht werden. In der Versicherungssprache wird ein Sturmschaden meist ab einer Windstärke von 8 Beaufort (62 km/h) als solcher anerkannt. Wie entsteht ein Sturmschaden? Stürme können unterschiedliche Sachwerte auf verschiedene Weise beschädigen. Typische Ursachen eines Sturmschadens sind abgedeckte Dächer, umgestürzte Bäume, beschädigte Fassaden oder durch Wind bewegte Gegenstände, die andere Objekte zerstören. Auch eindringendes Regenwasser, das erst durch die Sturmwirkung seinen Weg ins Gebäude findet, zählt unter Umständen als Sturmschaden. Sturmschaden und Versicherungsschutz Ob und in welchem Umfang Sturmschäden versichert sind, hängt maßgeblich von der jeweiligen Versicherungspolice ab. Die häufigsten Versicherungen, die Sturmschäden abdecken, sind die Wohngebäudeversicherung und die Hausratversicherung. Auch Kfz-Versicherungen bieten entsprechenden Schutz, sofern Teil- oder Vollkaskoversicherung besteht. Wohngebäudeversicherung: Schützt vor Schäden am Haus durch Wind und Sturm. Hausratversicherung: Deckt Schäden am Inventar und beweglichen Gegenständen ab. Kfz-Versicherung: Erstattet Schäden am Fahrzeug, wenn eine Teil- oder Vollkasko abgeschlossen ist. Bedeutung und Mehrwert für Versicherungsnehmer Ein umfassender Schutz gegen Sturmschäden bringt für Privatpersonen wie Unternehmen verschiedene Vorteile mit sich: Vermeidung von hohen finanziellen Belastungen nach Sturmschäden. Schnelle und unkomplizierte Schadensregulierung im Ernstfall. Schutz auch bei Folgeschäden, sofern sie explizit versichert sind. Erhalt des Wohnkomforts und der Nutzungssicherheit von Immobilien. Schutz vor unerwarteten Reparatur- oder Wiederbeschaffungskosten. Bekannte Einschränkungen und Risiken Obwohl der Schutz vor Sturmschäden vielfältige Vorteile bietet, sind auch einige Aspekte zu beachten: Sturmschäden werden meist erst ab Windstärke 8 anerkannt; Nachweise können erforderlich sein. Schäden durch Dachfenster, die nicht ordnungsgemäß verschlossen wurden, sind häufig ausgeschlossen. Keine Erstattung für Schäden, die durch mangelnde Wartung (z.B. marode Dächer) begünstigt wurden. Zusätzliche Elementarversicherung notwendig für weitergehende Naturgefahren wie Überschwemmung oder Erdrutsch. Selbstbeteiligungen und maximale Entschädigungsgrenzen können vertraglich vereinbart sein.

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