Definition: Mitversicherte Person
Eine mitversicherte Person ist eine natürliche oder juristische Person, die innerhalb eines bestehenden Versicherungsvertrages zusätzlichen Versicherungsschutz erhält, ohne selbst der Hauptversicherungsnehmer zu sein. Die Absicherung erfolgt somit über die Police des Hauptvertrags, wobei Rechte und Pflichten aus dem Vertrag oft unterschiedlich ausgestaltet sind.
Bedeutung und typische Beispiele für mitversicherte Personen
Mitversicherte Personen finden sich in verschiedenen Versicherungsarten, insbesondere in der privaten Haftpflichtversicherung, der Kfz-Versicherung, der Rechtsschutzversicherung oder auch in der Kranken- und Unfallversicherung. Typische Beispiele sind:
- Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner des Versicherungsnehmers
- Kinder, die im selben Haushalt leben
- Mitfahrer in einem versicherten Fahrzeug
- Mitarbeitende im Rahmen einer Betriebshaftpflichtversicherung
Ob und in welchem Umfang eine Person mitversichert ist, wird durch die Versicherungsbedingungen geregelt.
Umfang des Versicherungsschutzes für mitversicherte Personen
Der Versicherungsschutz für mitversicherte Personen entspricht in vielen Fällen dem des Versicherungsnehmers. Allerdings bestehen oftmals Unterschiede oder Einschränkungen abhängig vom Vertrag und der jeweiligen Versicherungssparte. Der genaue Umfang, beispielsweise hinsichtlich Deckungssummen oder Leistungsarten, ist in den Versicherungsbedingungen festgelegt.
- Mitversicherte profitieren von identischem Versicherungsschutz wie der Versicherungsnehmer – sofern im Vertrag nicht anders festgelegt.
- In einigen Fällen gilt der Versicherungsschutz nur unter bestimmten Voraussetzungen, etwa wenn ein gemeinsamer Wohnsitz besteht.
- Eine Änderung der persönlichen Verhältnisse (z. B. Auszug eines Kindes) kann den Status als mitversicherte Person beeinflussen.
Vorteile der Mitversicherung für Versicherungsnehmer und mitversicherte Personen
Die Einbeziehung weiterer Personen in einen Versicherungsvertrag bringt für die Beteiligten verschiedene Nutzen:
- Kosteneffizienz, da keine separaten Verträge für jede Person erforderlich sind
- Vereinfachte Verwaltung, da Änderungen zentral über den Hauptvertrag erfolgen können
- Erweiterter Schutz für alle im gemeinsamen Haushalt lebenden Personen
- Schutzlücken werden vermindert, etwa bei Kindern oder Partnern, die ansonsten keinen eigenen Vertrag abschließen würden
Mögliche Einschränkungen und Risiken der Mitversicherung
Trotz vieler Vorteile bestehen auch einige Aspekte, die beachtet werden sollten:
- Deckung gilt oft nur für Personen, die bestimmte Bedingungen (z. B. gemeinsamer Haushalt) erfüllen
- Leistungen können je nach Vertrag für mitversicherte Personen begrenzt sein
- Nicht jeder Schadenfall oder jede Personengruppe ist automatisch immer mitversichert
- Wechsel des Wohnsitzes oder familiäre Veränderungen können zum Ausschluss führen
- Rechte und Ansprüche gegenüber dem Versicherer stehen meist nur dem Versicherungsnehmer zu