Kapitalertragsteuer – Definition und Grundlagen
Die Kapitalertragsteuer ist eine Steuer, die auf Einkünfte aus Kapitalvermögen wie Zinsen, Dividenden oder Gewinne aus Wertpapiergeschäften erhoben wird. Sie ist eine besondere Form der Einkommensteuer, die in Deutschland direkt an der Quelle, häufig von Banken und Finanzinstituten, einbehalten und an das Finanzamt abgeführt wird. Damit wird sichergestellt, dass steuerpflichtige Kapitaleinkünfte direkt bei Entstehung der Erträge besteuert werden und nicht erst im Rahmen der jährlichen Steuererklärung.
Wie funktioniert die Kapitalertragsteuer?
Die Kapitalertragsteuer wird automatisch erhoben, sobald Einkünfte aus Kapitalvermögen wie beispielsweise aus Aktien, Sparbüchern oder Fonds entstehen. Der Steuersatz beträgt aktuell pauschal 25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag sowie ggf. Kirchensteuer. Die Bank oder das Finanzinstitut, bei dem das Kapitalvermögen verwaltet wird, behält die Steuer automatisch ein und überweist sie direkt an das zuständige Finanzamt. Dadurch entfällt für viele Anleger die zusätzliche Pflicht, diese Erträge separat in der Einkommensteuererklärung anzugeben, sofern keine weiteren Besonderheiten vorliegen.
Unterschied Kapitalertragsteuer und Abgeltungssteuer
Die Begriffe Kapitalertragsteuer und Abgeltungssteuer werden häufig synonym verwendet, dennoch gibt es Unterschiede. Die Abgeltungssteuer ist die Form, in der die Kapitalertragsteuer in Deutschland seit 2009 erhoben wird. Das bedeutet, die Steuer auf Kapitaleinkünfte wird direkt einbehalten und damit als abgeltende Zahlung behandelt – der Steuerpflichtige muss sie normalerweise nicht mehr im Rahmen der Steuererklärung erklären. Vor 2009 wurde die Kapitalertragsteuer nicht zwingend als Abgeltungssteuer erhoben; heute gilt dieses System für private Anleger standardmäßig.
Freistellungsauftrag und Sparer-Pauschbetrag
Um kleinere Kapitalerträge steuerfrei zu stellen, gibt es den sogenannten Sparer-Pauschbetrag. Dieser beträgt derzeit 1.000 Euro pro Jahr für Ledige und 2.000 Euro für Ehepaare. Anleger können bei ihrer Bank einen Freistellungsauftrag einreichen, sodass Zinsen und Dividenden bis zur Höhe des Pauschbetrags steuerfrei bleiben. Wird kein oder ein zu niedriger Freistellungsauftrag gestellt, behält die Bank die Kapitalertragsteuer ein. Überschreiten die Kapitalerträge den Pauschbetrag, wird nur der darüber hinausgehende Betrag besteuert.
Bedeutung, Nutzen und Risiken der Kapitalertragsteuer
- Transparenz: Die Steuer wird direkt von Banken einbehalten, wodurch steuerliche Pflichten für Anleger einfacher werden.
- Steuervereinfachung: Für viele Anleger entfällt die Pflicht, Kapitalerträge in der Steuererklärung zu melden.
- Steuerfreibetrag: Durch den Sparer-Pauschbetrag bleiben kleinere Erträge steuerfrei.
- Planbarkeit: Der feste Steuersatz ermöglicht eine klare Kalkulation der Nettorendite aus Kapitalanlagen.
Risiken und Einschränkungen:
- Die pauschale Besteuerung gilt unabhängig vom persönlichen Einkommensteuersatz und kann vor allem für Personen mit niedrigem Einkommen nachteilig sein.
- Freibeträge müssen aktiv beantragt werden; ohne Freistellungsauftrag wird die Steuer auf alle Erträge erhoben.
- Geltendmachung von Verlusten oder Anrechnungen kann zusätzliche Schritte in der Steuererklärung erfordern.
- Bei ausländischen Kapitalerträgen kann es zu Doppelbesteuerungen sowie zu notwendiger Nachversteuerung kommen.