Gruppenversicherung

Definition: Was ist eine Gruppenversicherung?
Bei einer Gruppenversicherung handelt es sich um einen Versicherungsvertrag, der nicht für einzelne Personen, sondern für eine definierte Gruppe von Menschen abgeschlossen wird. Typischerweise wird solch eine Versicherung beispielsweise vom Arbeitgeber für seine Mitarbeiter, von Verbänden für ihre Mitglieder oder von Vereinen für ihre Mitglieder angeboten. Die versicherte Gruppe profitiert von einheitlichen Konditionen und oft auch von vergünstigten Tarifen.

Typische Einsatzgebiete der Gruppenversicherung

Gruppenversicherungen finden in verschiedenen Lebens- und Arbeitsbereichen Anwendung. Besonders verbreitet sind sie als betriebliche Krankenversicherung, betriebliche Altersvorsorge oder als Gruppenunfallversicherung.

  • Betriebliche Krankenversicherung: Arbeitgeber bieten ihren Mitarbeitern zusätzlich zur gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung weiteren Gesundheitsschutz an.
  • Gruppenunfallversicherung: Schutz bei Unfällen während der Arbeitszeit oder in der Freizeit für alle Mitglieder oder Angestellten einer Gruppe.
  • Gruppenlebensversicherung: Absicherung der Angehörigen im Todesfall des versicherten Gruppenmitglieds, häufig als Zusatzleistung in Unternehmen oder Vereinen.

Wie funktioniert eine Gruppenversicherung?

Der Abschluss einer Gruppenversicherung erfolgt durch einen sogenannten Versicherungsnehmer – meist ein Unternehmen, Verband oder Verein. Die zu versichernden Personen werden dem Versicherer vom Versicherungsnehmer gemeldet und erhalten den Versicherungsschutz im Rahmen des Gruppenvertrags. Die Beiträge werden entweder vollständig oder teilweise vom Versicherungsnehmer getragen oder auf die Mitglieder umgelegt.

  • Kein individueller Versicherungsantrag notwendig, da der Beitritt zur Gruppe den Versicherungsschutz ermöglicht
  • Standardisierte Leistungen und Konditionen für alle Gruppenangehörigen
  • Verwaltung und Kommunikation laufen meist über den Versicherungsnehmer

Möglicher Nutzen der Gruppenversicherung

  • Oft günstigere Beiträge im Vergleich zu Einzelversicherungen
  • Vereinfachte und schnelle Aufnahme in die Versicherung
  • Keine bzw. reduzierte Gesundheitsprüfung nötig
  • Automatischer Versicherungsschutz beim Eintritt in die Gruppe
  • Zusätzliche soziale Absicherung für Gruppenmitglieder

Bekannte Risiken und Einschränkungen

  • Wegfall des Versicherungsschutzes bei Austritt aus der Gruppe (z. B. bei Jobwechsel oder Vereinsaustritt)
  • Leistungsumfang und -höhe sind oft standardisiert und bieten weniger individuelle Anpassungsmöglichkeiten
  • Rechte und Pflichten werden vom Versicherungsnehmer vertraglich ausgestaltet, nicht direkt durch die versicherten Personen
  • Wechsel der Versicherung nur auf Gruppen- oder Unternehmensebene möglich, nicht individuell
  • Eventuell eingeschränkter Einfluss auf die Wahl des Versicherers oder der Versicherungskonditionen
Weitere Begriffsdefinitionen