Gesetzliche Krankenversicherung (GKV)

Gesetzliche Krankenversicherung (GKV): Definition

Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ist ein zentrales Element des deutschen Gesundheitssystems. Sie sichert die medizinische Versorgung der Versicherten im Krankheitsfall ab und basiert auf dem Prinzip der Solidargemeinschaft. Alle Mitglieder – Angestellte, Auszubildende und bestimmte Selbstständige – zahlen einkommensabhängige Beiträge ein und erhalten im Gegenzug Zugang zu umfassenden Gesundheitsleistungen.

Grundprinzipien der Gesetzlichen Krankenversicherung

Die GKV verfolgt das Ziel, eine hochwertige medizinische Versorgung für die gesamte Bevölkerung sicherzustellen. Hierbei gelten folgende Grundsatzprinzipien:

  • Solidaritätsprinzip: Beiträge richten sich nach dem Einkommen, nicht nach Krankheit oder Risiko.
  • Sachleistungsprinzip: Versicherte erhalten notwendige Leistungen direkt, ohne in finanzielle Vorleistung treten zu müssen.
  • Pflichtversicherung: Für viele Bevölkerungsgruppen besteht eine Versicherungspflicht in der GKV.

Leistungen der GKV

Mitgliedern der gesetzlichen Krankenversicherung werden zahlreiche medizinische Leistungen bereitgestellt:

  • Ärztliche und zahnärztliche Behandlungen
  • Vorsorgeuntersuchungen und Schutzimpfungen
  • Medikamentenversorgung
  • Therapien und Rehabilitationsmaßnahmen
  • Krankenhausaufenthalte
  • Mutterschafts- und Krankengeld

Die Leistungen werden im Sozialgesetzbuch (SGB V) festgelegt und unterliegen regelmäßigen Anpassungen.

Beiträge und Finanzierung

Die GKV wird vorwiegend durch Beiträge der Mitglieder sowie durch Arbeitgeberzuschüsse finanziert. Die Beitragshöhe orientiert sich am Bruttoeinkommen bis zur Beitragsbemessungsgrenze. Auszubildende, Rentner und Studenten zahlen reduzierte oder spezielle Beiträge.

  • Der Beitragssatz beträgt aktuell rund 14,6 % zzgl. kassenindividueller Zusatzbeiträge.
  • Arbeitgeber und Arbeitnehmer tragen die Beiträge zu gleichen Teilen.
  • Zusätzlich erhält die GKV staatliche Zuschüsse zur Stabilisierung.

Vorteile und Einschränkungen der GKV

Die gesetzliche Krankenversicherung bringt für Versicherte spezifische Nutzen, unterliegt aber auch bestimmten Einschränkungen:

Mögliche Vorteile:

  • Kostenschutz bei Krankheit, Unfall und Schwangerschaft
  • Unabhängigkeit von Vorerkrankungen oder Risiken
  • Automatische Mitversicherung von Kindern und Ehepartnern ohne eigenes Einkommen (Familienversicherung)
  • Umfassendes Leistungsspektrum nach gesetzlicher Vorgabe

Mögliche Einschränkungen:

  • Begrenzte Auswahl bei bestimmten Leistungen oder Behandlungen
  • Mitunter lange Wartezeiten bei Fachärzten
  • Bestimmte Zusatzleistungen oder Komfortangebote sind selbst zu zahlen
  • Einkommensabhängige Beitragshöhe kann bei hohem Verdienst zu höheren Kosten führen
Weitere Begriffsdefinitionen