Gebäudeversicherung

Definition Gebäudeversicherung

Die Gebäudeversicherung ist eine Sachversicherung, die Schäden an einem Wohngebäude absichert. Sie übernimmt die Kosten für die Beseitigung von Schäden, die durch definierte Risiken wie Feuer, Leitungswasser, Sturm oder Hagel am festen Bestandteil eines Gebäudes entstehen. In der Regel umfasst der Schutz sowohl das eigentliche Gebäude als auch fest mit dem Gebäude verbundene Bestandteile wie Heizungsanlagen, Türen oder fest eingebaute Küchen.

Leistungsumfang einer Gebäudeversicherung

Der genaue Leistungsumfang hängt vom gewählten Tarif und Anbieter ab. Typischerweise sind folgende Schäden abgedeckt:

  • Feuer (Brand, Blitzschlag, Explosion)
  • Leitungswasser (Rohrbruch, Frostschäden)
  • Sturm und Hagel (ab Windstärke 8)
  • Optionale Gefahren wie Elementarschäden (z. B. Überschwemmung, Erdrutsch)

Nicht versichert sind in den meisten Fällen Schäden durch normale Abnutzung, mangelhafte Instandhaltung oder vorsätzlich verursachte Zerstörung.

Versicherte und nicht versicherte Objekte

Die Gebäudeversicherung schützt in erster Linie das versicherte Wohngebäude und dessen fest verbundene Bestandteile. Dazu zählen:

  • Wände, Dach, Fassade
  • Heizungs- und Sanitäranlagen
  • Einbaumöbel und fest installierte Bodenbeläge
  • Garagen und Nebengebäude (nach Vereinbarung im Vertrag)

Nicht abgedeckt sind bewegliche Gegenstände, Hausrat oder Grundstücksanlagen wie Gartenmöbel. Diese müssen meist über separate Policen, wie beispielsweise eine Hausratversicherung, geschützt werden.

Bedeutung und Vorteile für Kunden

Die Gebäudeversicherung bietet Eigentümern und Vermietern zahlreiche Vorteile. Sie stellt einen wichtigen finanziellen Schutz für das im Regelfall wertvollste Vermögensobjekt – das eigene Haus oder die eigene Wohnung – dar. Folgende Mehrwerte ergeben sich für Versicherungsnehmer:

  • Schutz vor existenziellen finanziellen Verlusten im Schadensfall
  • Wiederherstellung des ursprünglichen Gebäudezustands nach einem Schaden
  • Unterstützung bei der Schadensabwicklung und Organisation von Reparaturen
  • Absicherung gegenüber Risiken, die selbst nicht beeinflusst werden können (z. B. Unwetter, Leitungswasserschäden)
  • Erfüllung gesetzlicher oder vertraglicher Anforderungen, z. B. bei finanzierten Immobilien

Risiken und Einschränkungen

Trotz umfangreicher Absicherung bestehen auch typische Risiken und Einschränkungen, die beachtet werden sollten:

  • Versicherungsschutz nur für die im Vertrag genannten Gefahren
  • Leistungskürzungen oder Ausschluss bei grober Fahrlässigkeit oder Obliegenheitsverletzungen
  • Selbstbeteiligungen und Wartezeiten können bestehen
  • Bestimmte Naturgefahren wie Überschwemmungen sind oft nur durch separate Elementarschadenversicherung abgedeckt
  • Keine Übernahme von Kosten für Modernisierungen oder Wertsteigerungen nach damaligem Schaden
Weitere Begriffsdefinitionen