Freiwillige gesetzliche Krankenversicherung

Freiwillige gesetzliche Krankenversicherung bezeichnet die Möglichkeit für bestimmte Personengruppen, sich freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zu versichern, auch wenn keine Versicherungspflicht (mehr) besteht. Damit richtet sich die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung insbesondere an Personen, die durch ein Überschreiten der Einkommensgrenze, durch Wechsel in die Selbstständigkeit oder aus anderen Gründen aus der Versicherungspflicht herausfallen, sich aber dennoch im System der gesetzlichen Kassen versichern möchten.

Wer kann sich freiwillig gesetzlich krankenversichern?

Die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung richtet sich an Personen, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Zu den möglichen Versicherten zählen:

  • Arbeitnehmer, deren Einkommen über der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt und die zuvor gesetzlich versichert waren
  • Selbstständige und Freiberufler, die sich gegen die private Krankenversicherung entscheiden
  • Studierende, die nach Ende der studentischen Pflichtversicherung im Studium weiterhin gesetzlich versichert bleiben möchten
  • Personen nach einer Arbeitslosigkeit, die Mitgliedschaft in der GKV fortsetzen wollen

Eine Voraussetzung ist häufig, dass die Betroffenen unmittelbar vor dem Freiwilligen-Beitritt mindestens zwölf Monate ununterbrochen oder in den letzten fünf Jahren insgesamt mindestens 24 Monate gesetzlich krankenversichert waren.

Leistungen der freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung

Die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung bietet grundsätzlich denselben Leistungsumfang wie die Versicherung für Pflichtmitglieder. Dazu zählen:

  • Behandlung bei Vertragsärzten und Zahnärzten
  • Krankenhausaufenthalte
  • Medikamente und Heilmittel
  • Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen
  • Krankengeld (bei entsprechender Wahl des Tarifes)

Gleichzeitig gelten auch dieselben gesetzlichen Zuzahlungen und Selbstbeteiligungen wie für Pflichtversicherte.

Beiträge in der freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung

Die Beitragshöhe in der freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung richtet sich nach dem Einkommen der versicherten Person. Im Gegensatz zu Pflichtversicherten werden bei freiwillig Versicherten sämtliche Einkunftsarten berücksichtigt, also auch Mieteinnahmen, Kapitalerträge oder Renten. Daneben gelten folgende Besonderheiten:

  • Es gibt eine gesetzlich festgelegte Mindest- und Höchstbemessungsgrenze für die Beitragsberechnung.
  • Der allgemeine Beitragssatz und der Zusatzbeitrag der jeweiligen Krankenkasse werden angewandt.
  • Alleinstehende müssen den vollen Beitrag selbst tragen, während Arbeitnehmer auch vom Arbeitgeber einen Zuschuss erhalten können.

Vorteile und Nutzen für Kunden

  • Sicherheit des umfassenden gesetzlichen Leistungskatalogs
  • Möglichkeit, im solidarischen System der GKV zu verbleiben
  • Familienversicherung für bestimmte Angehörige unter bestimmten Voraussetzungen
  • Keine Risikoprüfung, Vorerkrankungen spielen bei der Aufnahme keine Rolle
  • Ein Wechsel zurück in die GKV ist für später wieder versicherungspflichtig werdende Personen möglich

Bekannte Risiken und Einschränkungen

  • Beiträge können für Selbstständige oder freiwillig versicherte Arbeitnehmer vergleichsweise hoch ausfallen, da das gesamte Einkommen zählt
  • Eine Rückkehr in die gesetzliche Versicherung ist nach längerem Verbleib außerhalb der GKV meist nur unter engen Voraussetzungen möglich
  • Der Leistungsumfang ist auf den gesetzlichen Rahmen begrenzt und lässt sich nicht beliebig erweitern
  • Selbstständige und Freiberufler erhalten keinen Arbeitgeberzuschuss
Weitere Begriffsdefinitionen