Definition der D&O-Versicherung
Die D&O-Versicherung, auch Directors-and-Officers-Versicherung genannt, ist eine spezielle Form der Haftpflichtversicherung für Organe und leitende Angestellte eines Unternehmens. Sie bietet Schutz vor den finanziellen Folgen von Vermögensschäden, die durch Fehlentscheidungen oder Pflichtverletzungen in der Ausübung der jeweiligen Organ- oder Leitungsfunktion entstehen können.
Funktionsweise der D&O-Versicherung
Die D&O-Versicherung greift, wenn Geschäftsleiter, Vorstände, Aufsichtsräte oder andere Führungskräfte im Rahmen ihrer Tätigkeit für Schäden haftbar gemacht werden. Sie übernimmt im versicherten Umfang die Prüfung von Ansprüchen, die Abwehr unbegründeter Forderungen sowie die Begleichung berechtigter Schadenersatzforderungen.
- Versicherungsschutz für natürliche Personen in ihrer jeweiligen Organfunktion
- Prüfung und Abwehr von Haftpflichtansprüchen durch den Versicherer
- Erstattung von berechtigten Schadenersatzansprüchen innerhalb festgelegter Deckungssummen
Typische Schadenszenarien
D&O-Versicherungen können bei unterschiedlichen Anlassfällen relevant sein. Zu den häufigsten Szenarien zählen:
- Verstoß gegen Sorgfaltspflichten bei Geschäftsentscheidungen
- Fehlerhafte Kreditentscheidungen
- Verletzung von Compliance– und Berichtspflichten
- Versäumnisse bei Firmenübernahmen und Fusionen
- Unzureichende Überwachung von Prozessen oder Mitarbeitern
Bedeutung und Nutzen für Versicherungsnehmer
Die D&O-Versicherung kann einen wesentlichen Mehrwert für Unternehmen und deren Führungskräfte darstellen. Zu den Vorteilen und potenziellen Nutzen zählen:
- Absicherung des Privatvermögens von Managern und Entscheidern
- Stärkung des Vertrauens bei Entscheidungsfindungen
- Schutz vor existenzbedrohenden Haftungsrisiken
- Schutz der Unternehmensreputation durch professionelle Schadenregulierung
- Entlastung der Unternehmensfinanzen im Schadensfall
Bekannte Risiken und Einschränkungen der D&O-Versicherung
Trotz umfassenden Schutzes bestehen auch bei der D&O-Versicherung bestimmte Risiken und Limitierungen, die beachtet werden sollten:
- Ausschlüsse für vorsätzlich begangene Pflichtverletzungen
- Deckungssummen können begrenzt sein und im Extremfall nicht alle Kosten abdecken
- Keine Absicherung bei reinen Vermögensschäden, die nicht durch Tätigkeiten als Organ oder leitender Angestellter verursacht wurden
- Eventuelle Selbstbeteiligungen oder Rückforderungsansprüche durch das Unternehmen
- Intransparenz bei Vertragsklauseln kann den Versicherungsschutz einschränken