Basisrente

Basisrente: Definition

Die Basisrente, häufig auch Rürup-Rente genannt, ist eine staatlich geförderte Form der privaten Altersvorsorge in Deutschland. Sie wurde 2005 als Ergänzung zur gesetzlichen Rentenversicherung eingeführt und richtet sich insbesondere an Selbstständige, Freiberufler sowie an Personen ohne Zugang zur gesetzlichen Rentenversicherung. Die Basisrente zeichnet sich durch steuerliche Vorteile während der Ansparphase aus.

Funktionsweise und Vertragsgestaltung

Bei der Basisrente handelt es sich um einen individuell abgeschlossenen Rentenversicherungsvertrag. Die Einzahlung erfolgt flexibel, meist durch regelmäßige Beiträge oder Einmalzahlungen. Im Rentenalter wird die angesparte Summe in Form einer lebenslangen monatlichen Rente ausgezahlt. Eine Kapitalauszahlung ist – im Gegensatz zu anderen Vorsorgeformen – bei der Basisrente nicht vorgesehen.

Staatliche Förderung und steuerliche Behandlung

Ein zentraler Vorteil der Basisrente liegt in der steuerlichen Förderung. Beiträge zur Basisrente können als Sonderausgaben geltend gemacht werden und mindern so das zu versteuernde Einkommen. Die maximale Höhe der abzugsfähigen Beiträge wird jährlich vom Gesetzgeber festgelegt und sukzessive angehoben. Im Gegenzug sind spätere Rentenzahlungen im Alter in der Regel zu versteuern, jedoch meist mit einem niedrigeren Steuersatz als im Erwerbsleben.

  • Steuerliche Absetzbarkeit der Beiträge während der Ansparphase
  • Versteuerung der Rentenzahlungen im Alter (nachgelagerte Besteuerung)
  • Begrenzung der steuerlich förderfähigen Beiträge durch jährliche Höchstbeträge

Zielgruppen und Besonderheiten

Die Basisrente richtet sich laut Konzeption vor allem an folgende Personengruppen:

  • Selbstständige und Freiberufler ohne gesetzliche Rentenversicherungspflicht
  • Arbeitnehmer, die ihre Altersvorsorge ergänzen möchten
  • Personen mit hohem Einkommen, die von Steuervorteilen profitieren können

Eine Besonderheit der Basisrente besteht in ihrer Unvererblichkeit, Unübertragbarkeit und Unveräußerlichkeit. Das Guthaben kann nicht beliehen, übertragen oder kapitalisiert werden. Im Todesfall kann eine Hinterbliebenenabsicherung vereinbart werden, etwa für Ehepartner oder minderjährige Kinder.

Nutzen und bekannte Einschränkungen der Basisrente

Mögliche Nutzen:

  • Attraktive steuerliche Vorteile während der Ansparphase
  • Lebenslange planbare Rentenzahlung im Alter
  • Flexibilität bei der Beitragszahlung
  • Schutz des Vermögens im Insolvenzfall (grundsätzlich nicht pfändbar)
  • Möglichkeit der Hinterbliebenenabsicherung

Bekannte Risiken oder Einschränkungen:

  • Keine Einmalauszahlung möglich, ausschließlich lebenslange Rente
  • Kapitaleinlagen sind nicht verfügbar oder beleihbar
  • Hinterbliebenenschutz muss meist zusätzlich vereinbart werden
  • Versteuerung der Altersrente je nach persönlichem Steuersatz
  • Anlagerisiko, abhängig vom gewählten Tarif (Klassik- oder Fondspolicen)
Weitere Begriffsdefinitionen