Definition: Was ist ein Antrag?
Ein Antrag ist im Versicherungswesen die formelle Erklärung einer Person, eine Versicherung abzuschließen. Mit dem Antrag stellt der potenzielle Versicherungsnehmer das Angebot, einen Vertrag zu bestimmten Konditionen einzugehen. Erst nach Prüfung und Annahme des Antrags durch das Versicherungsunternehmen kommt ein Versicherungsvertrag zustande.
Wie läuft der Antragsprozess ab?
Der Antragsprozess beginnt mit dem Ausfüllen und Einreichen des Antragsformulars durch den Interessenten. Dieses Formular enthält persönliche Angaben, Angaben zum gewünschten Versicherungsschutz sowie weitere relevante Informationen. Nach Eingang wird der Antrag vom Versicherungsunternehmen geprüft. Gegebenenfalls fordert die Versicherung ergänzende Unterlagen oder Informationen an, beispielsweise Gesundheitsauskünfte bei einer Risikolebensversicherung.
Je nach Versicherungssparte kann sich die Prüfungsdauer unterscheiden. Erst mit der Annahme des Antrags und der anschließenden Policierung tritt der Versicherungsschutz in Kraft. Bei einigen Versicherungen, wie der Kfz-Haftpflichtversicherung, gilt ein vorläufiger Versicherungsschutz bereits ab Antragstellung.
Die Rolle wahrheitsgemäßer Angaben im Antrag
Bei der Antragstellung sind wahrheitsgemäße und vollständige Angaben besonders wichtig. Eine bewusste oder fahrlässige Falschangabe kann dazu führen, dass die Versicherung im Schadensfall Leistungen verweigert oder vom Vertrag zurücktritt. Versicherungsunternehmen nutzen die Angaben zur individuellen Risikoeinschätzung und Prämienberechnung.
Vor Absenden des Antrags sollte die Richtigkeit der gemachten Aussagen noch einmal gründlich geprüft werden. Besonders bei Gesundheitsfragen oder bei Angaben zu bestehenden Risiken empfiehlt sich sorgfältiges Vorgehen.
Unterschiede zwischen Antrag und Angebot
Im klassischen Sprachgebrauch werden die Begriffe Antrag und Angebot häufig synonym verwendet. Juristisch und im Versicherungsrecht bestehen jedoch klare Unterschiede:
- Der Antrag ist das vom Versicherungsnehmer an die Versicherung gerichtete Angebot, einen Vertrag zu schließen.
- Das Angebot im juristischen Sinn erfolgt durch den Antrag des Kunden, den die Versicherung durch Annahme bestätigt.
- Bei Beratungsgesprächen oder Vergleichsangeboten handelt es sich lediglich um eine Einladung zur Abgabe eines Antrags (invitatio ad offerendum).
Vorteile, Risiken und Einschränkungen eines Antrags
Für Interessenten und Kunden bietet die Antragstellung folgende Mehrwerte:
- Individuelle Vertragsgestaltung entsprechend der persönlichen Bedürfnisse
- Klare Dokumentation der gewünschten Versicherungsleistungen
- Schriftliche Nachweise für beide Vertragsparteien
- Transparente Information über Rechte und Pflichten
Mögliche Risiken oder Einschränkungen der Antragstellung:
- Eingeschränkter Versicherungsschutz bis zur Annahme durch das Versicherungsunternehmen
- Leistungsfreiheit der Versicherung bei Falschangaben
- Mögliche Ablehnung des Antrags aus Risikogründen
- Kein sofortiger Versicherungsbeginn bei bestimmten Verträgen
Die Antragstellung ist somit ein notwendiger Schritt auf dem Weg zu einem Versicherungsvertrag und bildet die rechtliche sowie inhaltliche Grundlage für den Versicherungsschutz.